Lins-Ermittlungen: dreimal „hinreichender Tatverdacht“
Sundern. „Hinreichender Tatverdacht und die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung“ sind nach Aussage des Arnsberger Oberstaatsanwalts Thomas Poggel die Voraussetzungen dafür, dass das Strafverfahren wegen Untreue gegen den ehemaligen Sunderner Bürgermeister Detlef
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