Sundern. „Hinreichender Tatverdacht und die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung“ sind nach Aussage des Arnsberger Oberstaatsanwalts Thomas Poggel die Voraussetzungen dafür, dass das Strafverfahren wegen Untreue gegen den ehemaligen Sunderner Bürgermeister Detlef Lins – wie bereits berichtet (https://www.blickpunkt-arnsberg-sundern-meschede.de/?p=30958)- gegen Auflagen eingestellt worden ist.
Zahlungen ohne Rechtsgrundlage zwischen Stadtmarketing-Töchtern
Unter den zahlreichen im Laufe der Ermittlungen untersuchten Transaktionen seien es am Ende drei Fälle, bei denen sich ein hinreichender Tatverdacht gegen den Ex-Bürgermeister ergeben habe, sagte Poggel. In zwei Fällen seien dies Zahlungen von einer Stadtmarketing-Tochter an eine andere gewesen, für die es keine Rechtsgrundlage gegeben habe. Eine Zahlung sei von der Sundern Projekt GmbH an die Gastwelten gegangen, eine andere an die Golfsport Sorpesee. Zwischen den zahlreichen Töchtern der Stadtmarketing habe es zahlreiche Zahlungen in teils sechsstelliger Höhe gegeben, um Löcher zu stopfen, was sehr dadurch erleichtert worden sei, dass alle den selben Geschäftsführer hatten. Auch wenn die Gelder später wieder zurückgeflossen seien, habe es neben einem kleinen Zinsschaden auch einen sogenannten Gefährdungsschaden gegeben. Lins als Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtmarketing und auch die beiden ehemaligen ehrenamtlichen Stadtmarketing-Vorstände, gegen die das Verfahren ebenfalls gegen Geldbuße eingestellt wurde, hätten nach Überzeugung der Staatanwaltschaft in diesen Fällen von diesen Zahlungen gewusst und hätten sie unterbinden müssen. Wenn der ehemalige Bürgermeister das anders sehe, sei das sein gutes Recht, so Poggel. Der dritte Fall sei eine ungerechtfertigte Gewerbesteuerstundung gegenüber eine Stadtmarketingtochter, wobei unzulässigerweise eine Forderung gegen Dritte verrechnet worden sei.
Kein Hinweis auf private Bereicherung
„Die Ermittlungen haben aber keine Hinweise darauf ergeben, dass sich hier jemand privat bereichert hat,“ so der Staatsanwalt. Die Einstellungen gegen Lins und einen der Stadtmarketing-Vorstände sind bereits endgültig, da die Geldbußen bei der Justizkasse eingegangen sind. Die dritte Einstellung ist noch vorläufig, da die angekündigte Zahlung noch nicht verbucht werden konnte. Über die Höhe der Geldbußen machte Oberstaatsanwalt Thomas Poggel keine Angaben, hier seien neben dem Gewicht der Fälle auch die Einkommenverhältnisse der Betroffenen maßgeblich. Es handele sich aber durchaus um erhebliche Beträge, weit über denen von Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Ex-Geschäftsführer droht Strafbefehl
Auch das Verfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer von Stadtmarketing und Tochtergesellschaften Franz-Josef Rogoll ist auf der Zielgerade. Die Ermittlungen seien auch hier abgeschlossen und die Staatsanwaltschaft habe verfahrensbeendende Maßnahmen eingeleitet, so Poggel. Ziel sei der Erlass eines Strafbefehls. Hierbei könne eine Geldstrafe, aber auch eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr auf Bewährung herauskommen. Zum Strafprozess werde es nur kommen, wenn der Beschuldigte dem Strafbefehl nicht zustimme.
Eine Antwort
Und wie ist das mit den vorsätzlich betrogenen Handwerkern und anderen Gläubigern am Gastwelten Projekt? Bleiben diese nun weiterhin geprellt und um Ihren Lohn betrogen? Jeder nomale Bürger muss sich wegen Bagatellen Verantworten, also wo sind die Schuldigen für diese Pleite? Ohne Verurteilung weis man das nicht.….