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Lins-Ermittlungen: dreimal „hinreichender Tatverdacht“

Derzeit stillgelegt: die Baustelle der Sunderner "GastWelten" (Foto: Blickpunkt Arnsberg-Sundern)
Die Insol­venz des Pro­jekts Gast­wel­ten Ende 2013 brach­te die Ermitt­lun­gen ins Rol­len. (Foto: Blick­punkt Arnsberg-Sundern)

Sun­dern. „Hin­rei­chen­der Tat­ver­dacht und die Wahr­schein­lich­keit einer Ver­ur­tei­lung“ sind nach Aus­sa­ge des Arns­ber­ger Ober­staats­an­walts Tho­mas Pog­gel die Vor­aus­set­zun­gen dafür, dass das Straf­ver­fah­ren wegen Untreue gegen den ehe­ma­li­gen Sun­derner Bür­ger­meis­ter Det­lef Lins – wie bereits berich­tet (https://www.blickpunkt-arnsberg-sundern-meschede.de/?p=30958)- gegen Auf­la­gen ein­ge­stellt wor­den ist.

Zahlungen ohne Rechtsgrundlage zwischen Stadtmarketing-Töchtern

Bürgermeister Detlef Lins (Foto: Stadt Sundern)
Ex-Bür­ger­meis­ter Det­lef Lins (Foto: Stadt Sundern)

Unter den zahl­rei­chen im Lau­fe der Ermitt­lun­gen unter­such­ten Trans­ak­tio­nen sei­en es am Ende drei Fäl­le, bei denen sich ein hin­rei­chen­der Tat­ver­dacht gegen den Ex-Bür­ger­meis­ter erge­ben habe, sag­te Pog­gel. In zwei Fäl­len sei­en dies Zah­lun­gen von einer Stadt­mar­ke­ting-Toch­ter an eine ande­re gewe­sen, für die es kei­ne Rechts­grund­la­ge gege­ben habe. Eine Zah­lung sei von der Sun­dern Pro­jekt GmbH an die Gast­wel­ten gegan­gen, eine ande­re an die Golf­sport Sor­pe­see. Zwi­schen den zahl­rei­chen Töch­tern der Stadt­mar­ke­ting habe es zahl­rei­che Zah­lun­gen in teils sechs­stel­li­ger Höhe gege­ben, um Löcher zu stop­fen, was sehr dadurch erleich­tert wor­den sei, dass alle den sel­ben Geschäfts­füh­rer hat­ten. Auch wenn die Gel­der spä­ter wie­der zurück­ge­flos­sen sei­en, habe es neben einem klei­nen Zins­scha­den auch einen soge­nann­ten Gefähr­dungs­scha­den gege­ben. Lins als Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­der der Stadt­mar­ke­ting und auch die bei­den ehe­ma­li­gen ehren­amt­li­chen Stadt­mar­ke­ting-Vor­stän­de, gegen die das Ver­fah­ren eben­falls gegen Geld­bu­ße ein­ge­stellt wur­de, hät­ten nach Über­zeu­gung der Staat­an­walt­schaft in die­sen Fäl­len von die­sen Zah­lun­gen gewusst und hät­ten sie unter­bin­den müs­sen. Wenn der ehe­ma­li­ge Bür­ger­meis­ter das anders sehe, sei das sein gutes Recht, so Pog­gel. Der drit­te Fall sei eine unge­recht­fer­tig­te Gewer­be­steu­er­stun­dung gegen­über eine Stadt­mar­ke­ting­toch­ter, wobei unzu­läs­si­ger­wei­se eine For­de­rung gegen Drit­te ver­rech­net wor­den sei.

Kein Hinweis auf private Bereicherung

„Die Ermitt­lun­gen haben aber kei­ne Hin­wei­se dar­auf erge­ben, dass sich hier jemand pri­vat berei­chert hat,“ so der Staats­an­walt. Die Ein­stel­lun­gen gegen Lins und einen der Stadt­mar­ke­ting-Vor­stän­de sind bereits end­gül­tig, da die Geld­bu­ßen bei der Jus­tiz­kas­se ein­ge­gan­gen sind. Die drit­te Ein­stel­lung ist noch vor­läu­fig, da die ange­kün­dig­te Zah­lung noch nicht ver­bucht wer­den konn­te. Über die Höhe der Geld­bu­ßen mach­te Ober­staats­an­walt Tho­mas Pog­gel kei­ne Anga­ben, hier sei­en neben dem Gewicht der Fäl­le auch die Ein­kom­men­ver­hält­nis­se der Betrof­fe­nen maß­geb­lich. Es han­de­le sich aber durch­aus um erheb­li­che Beträ­ge, weit über denen von Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Ex-Geschäftsführer droht Strafbefehl

Auch das Ver­fah­ren gegen den ehe­ma­li­gen Geschäfts­füh­rer von Stadt­mar­ke­ting und Toch­ter­ge­sell­schaf­ten Franz-Josef Rogoll ist auf der Ziel­ge­ra­de. Die Ermitt­lun­gen sei­en auch hier abge­schlos­sen und die Staats­an­walt­schaft habe ver­fah­rens­be­en­den­de Maß­nah­men ein­ge­lei­tet, so Pog­gel. Ziel sei der Erlass eines Straf­be­fehls. Hier­bei kön­ne eine Geld­stra­fe, aber auch eine Haft­stra­fe von bis zu einem Jahr auf Bewäh­rung her­aus­kom­men. Zum Straf­pro­zess wer­de es nur kom­men, wenn der Beschul­dig­te dem Straf­be­fehl nicht zustimme.

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Eine Antwort

  1. Und wie ist das mit den vor­sätz­lich betro­ge­nen Hand­wer­kern und ande­ren Gläu­bi­gern am Gast­wel­ten Pro­jekt? Blei­ben die­se nun wei­ter­hin geprellt und um Ihren Lohn betro­gen? Jeder noma­le Bür­ger muss sich wegen Baga­tel­len Ver­ant­wor­ten, also wo sind die Schul­di­gen für die­se Plei­te? Ohne Ver­ur­tei­lung weis man das nicht.….

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