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Corona-Schutzbestimmungen

Corona-Schutzbestimmungen: Jugendzentren weiter geöffnet

Arns­berg. Die Jugend­zen­tren in Arns­berg sind wei­ter­hin, unter Ein­hal­tung ent­spre­chen­der Coro­na­schutz-Maß­­nah­­men, für Kin­der und Jugend­li­che geöff­net. So dür­fen sich maxi­mal 10 Per­so­nen inkl. des päd­ago­gi­schen Per­so­nals in den Räum­lich­kei­ten auf­hal­ten. Das

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Corona-Schutzbestimmungen: Jugendzentren weiter geöffnet

Arns­berg. Die Jugend­zen­tren in Arns­berg sind wei­ter­hin, unter Ein­hal­tung ent­spre­chen­der Coro­na­schutz-Maß­­nah­­men, für Kin­der und Jugend­li­che geöff­net. So dür­fen sich maxi­mal 10 Per­so­nen inkl. des päd­ago­gi­schen Per­so­nals in den Räum­lich­kei­ten auf­hal­ten. Das

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