- Anzeige -

- Anzeige -

- Anzeige -

Verschärfte Corona-Regeln auch in der Stadt Meschede – Bürgermeister Weber appelliert

Mesche­de. Nun ist auch der Hoch­sauer­land­kreis zu einem so genann­ten „Coro­na-Risi­ko­ge­biet“ gewor­den: Die Kreis­ver­wal­tung hat fest­ge­legt, dass für das gesam­te Kreis­ge­biet die „Gefähr­dungs­stu­fe 2“ gilt. Wie in den ande­ren HSK-Kom­mu­nen gel­ten damit auch im Mesche­der Stadt­ge­biet ver­schärf­te Maß­nah­men, um die wei­te­re Aus­brei­tung des Coro­na-Virus mög­lichst ein­zu­däm­men. Das teilt die Stadt Mesche­de in einer Infor­ma­ti­on an die Öffent­lich­keit mit.

Im einzelnen gelten die folgenden Regeln für MESCHEDE:

Maxi­mal fünf Per­so­nen aus zwei unter­schied­li­chen Haus­hal­ten dür­fen sich im öffent­li­chen Raum gemein­sam auf­hal­ten. An pri­va­ten Fei­ern im öffent­li­chen Raum dür­fen maxi­mal zehn Per­so­nen teilnehmen.
Für Gas­tro­no­mie­be­trie­be gilt eine Sperr­stun­de zwi­schen 23 und 6 Uhr. In die­ser Zeit dür­fen auch an ande­ren Orten kei­ne alko­ho­li­schen Geträn­ke ver­kauft wer­den. An Ver­an­stal­tun­gen, Ver­samm­lun­gen und Kon­gres­sen dür­fen höchs­tens 100 Per­so­nen teil­neh­men. Mit ent­spre­chen­dem Hygie­ne­kon­zept ist im Frei­en eine Teil­neh­mer­zahl von maxi­mal 500 und in Innen­räu­men von maxi­mal 250 zulässig.

Spezielle Hygienekonzepte erforderlich

Zudem gel­ten die Regeln, die schon bei der „Gefähr­dungs­stu­fe 1“ Bestand haben: Bei Kon­zer­ten, Auf­füh­run­gen oder sons­ti­gen Ver­an­stal­tun­gen in geschlos­se­nen Räu­men besteht die Pflicht, auch am Sitz- oder Steh­platz eine Mund-Nase-Bede­ckung zu tragen.

Die Maß­nah­men gel­ten ab Sams­tag, 24. Okto­ber, 0 Uhr. Das Land NRW hat den Begriff der „Gefähr­dungs­stu­fe“ ein­ge­führt, um eine Über­schrei­tung der so genann­ten „Sie­ben-Tage-Inzi­denz“ anzu­zei­gen – also die Anzahl der Neu­in­fek­tio­nen inner­halb der ver­gan­ge­nen sie­ben Tage pro 100.000 Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner. Liegt der Inzi­denz­wert einer Stadt bzw. eines Krei­ses über dem Wert von 35, dann muss die betrof­fe­ne Stadt bzw. der betrof­fe­ne Kreis die Gefähr­dungs­stu­fe 1 feststellen.

Aufhebung bei sinkendem Wert über 7 Tage möglich

Bei einem Wert über 50 Neu­in­fek­tio­nen wird die Gefähr­dungs­stu­fe 2 fest­ge­stellt. Auf­ge­ho­ben wer­den kann die Gefähr­dungs­stu­fe erst dann, wenn der Inzi­denz­wert über einen Zeit­raum von sie­ben auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen wie­der unter­schrit­ten wurde.

Bürgermeister Christoph Weber appelliert an Bürger

Bür­ger­meis­ter Chris­toph Weber appel­liert an alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, neben den neu­en – ver­pflich­ten­den – Maß­nah­men auch die Hygie­ne-Regeln ein­zu­hal­ten, die bereits in den ver­gan­ge­nen Mona­ten für den öffent­li­chen Raum emp­foh­len wor­den sind: Ein Abstand von min­des­tens 1,5 Metern zu ande­ren Per­so­nen, das Tra­gen einer All­tags­mas­ke und regel­mä­ßi­ges Hän­de­wa­schen. „Es kommt auf jeden ein­zel­nen Bür­ger und jede ein­zel­ne Bür­ge­rin an, um das Infek­ti­ons­ge­sche­hen wirk­sam ein­däm­men zu kön­nen“, so Chris­toph Weber. Wer die­se ein­fa­chen Schutz-Maß­nah­men berück­sich­ti­ge, leis­te einen enorm wich­ti­gen Bei­trag zur gesell­schaft­li­chen Soli­da­ri­tät: „Man schützt nicht nur sich selbst – vor allem schützt man die Men­schen, für die eine Infek­ti­on mit dem Coro­na-Virus ein gro­ßes Risi­ko bedeu­ten würde.“

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen rund um das Coro­na-Virus fin­den Inter­es­sier­te auch unter www.meschede.de auf der Home­page der Stadt Meschede.

Beitrag teilen

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

- Anzeige -
Anzeige
- Anzeige -

Kontakt zur Redaktion

redaktion@blickpunktASM.de