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Stadt sucht Gastfamilien für minderjährige Flüchtlinge

Arns­berg. Bür­ger­meis­ter Hans-Josef Vogel und das städ­ti­sche Jugend­amt bit­ten die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger der Stadt Arns­berg um ihre Mit­hil­fe bei der Betreu­ung oder Auf­nah­me von Kin­dern und Jugend­li­chen, die allein nach Euro­pa geflo­hen sind. Es gehe hier­bei um Kin­der und Jugend­li­che, die ihre Eltern im Krieg oder auf der Flucht ver­lo­ren haben, die geflo­hen sei­en, um nicht Kin­der­sol­dat oder Selbst­mord­at­ten­tä­ter wer­den zu müs­sen, oder die von ihren Fami­li­en fort­ge­schickt wor­den sei­en, um über­haupt eine Zukunft zu haben, und die nun ohne Eltern „als unser aller Schutz­be­foh­le­ne bei uns in der Stadt Arns­berg leben“. Die meis­ten von ihnen sind Jun­gen im Alter zwi­schen 14 und 17 Jahren.

Verantwortung übernehmen für minderjährige Flüchtlingskinder ohne Eltern

Die­se jun­gen Flücht­lin­ge benö­ti­gen jetzt nach lan­ger, oft dra­ma­ti­scher Flucht über Tau­sen­de von Kilo­me­tern einen fami­liä­ren Rah­men, der ihnen Sicher­heit und einen gere­gel­ten All­tag bie­tet, und Erwach­se­ne, die als Vor­mund ihre recht­li­che Ver­tre­tung über­neh­men. Gesucht wird kon­kret die Mit­hil­fe von Fami­li­en, Lebens­ge­mein­schaf­ten, Paa­ren oder Ein­zel­per­so­nen – ger­ne auch mit Migrationshintergrund.

Jugendamt unterstützt Gasteltern und Vormünder

Das städ­ti­sche Jugend­amt sucht Gast­fa­mi­li­en, die sich vor­stel­len kön­nen, einen jun­gen Flücht­ling bei sich auf­zu­neh­men und ihn eini­ge Zeit, viel­leicht auch bis zur Voll­jäh­rig­keit oder bis zur Zusam­men­füh­rung mit den Eltern oder ande­ren Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen, zu unter­stüt­zen, sowie akti­ve Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die ehren­amt­lich eine Vor­mund­schaft über­neh­men möch­ten. Vor­mund­schaft bedeu­tet die recht­li­che Ver­tre­tung des jun­gen Men­schen bis zu sei­ner Voll­jäh­rig­keit. Das Jugend­amt oder beauf­trag­te aner­kann­te Trä­ger der Jugend­hil­fe wer­den Gast­el­tern bzw. Gast­fa­mi­li­en und Vor­mün­der bei ihrer Auf­ga­be unter­stüt­zen. Sie ste­hen als stän­di­ge Ansprech­part­ner zur Verfügung.
Arnsberg-LogoDie Stadt Arns­berg wird zudem inter­es­sier­te Gast­fa­mi­li­en, Gast­el­tern oder Per­so­nen, die ehren­amt­lich eine Vor­mund­schaft über­neh­men möch­ten, zu einer Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung ein­la­den und sie über die for­ma­len und inhalt­li­chen Vor­aus­set­zun­gen infor­mie­ren und Fra­gen beant­wor­ten. Jeder, der sich grund­sätz­lich vor­stel­len kann, einen unbe­glei­te­ten min­der­jäh­ri­gen Flücht­ling auf­zu­neh­men oder sei­ne recht­li­che Ver­tre­tung zu über­neh­men, ist herz­lich dazu ein­ge­la­den. Die Teil­nah­me ist unverbindlich.
Inter­es­sier­te mel­den sich bit­te ent­we­der tele­fo­nisch bei der Koor­di­nie­rungs­stel­le „Min­der­jäh­ri­ge Flücht­lin­ge“, Frau Kris­tin Kah­lert, unter 02932 201-1682 oder per E‑Mail an minderjaehrige-fluechtlinge@arnsberg.de. Zudem ist es auch mög­lich, ein Online-For­mu­lar zum The­ma aus­zu­fül­len, das nun auf der Home­page der Stadt Arns­berg www.arnsberg.de im unte­ren Bereich der Start­sei­te zur Ver­fü­gung steht.

  • Info: Was ist unter „Vormundschaft“ zu verstehen?

Die Vor­mund­schaft umfasst die elter­li­che Sor­ge und die gesetz­li­che Ver­tre­tung des Min­der­jäh­ri­gen. Hier­bei ist der Vor­mund dem Wohl des Kin­des ver­pflich­tet. Er unter­liegt der Auf­sicht des Fami­li­en­ge­rich­tes, von dem er auch bestellt wird. Das Jugend­amt beglei­tet und berät den Vor­mund bei Bedarf. Der Vor­mund ist per­sön­li­cher Ansprech­part­ner für den Jugend­li­chen und trifft in Abstim­mung mit ihm die für den Jugend­li­chen im All­tag wich­ti­gen Ent­schei­dun­gen. Hier­zu zäh­len neben den all­tags­prak­ti­schen Hil­fen ins­be­son­de­re Unter­stüt­zung in den Berei­chen Spra­che, Schul- und Berufs­aus­bil­dung sowie im asyl- und auf­ent­halts­recht­li­chen Verfahren.

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