Sundern. Am Dienstag wurde einem (leitenden) Mitarbeiter der Stadtverwaltung Sundern vom Bürgermeister vorläufig die Führung der Dienstgeschäfte untersagt. Bürgermeister Ralph Brodel hat am Mittwoch nachmittag in einer gemeinsamen Presseerklärung mit den Fraktions- oder Parteichefs aller sechs im Rat vertretenden Parteien das Ziel dieser Maßnahme erklärt: „Ein mögliches Fehlverhalten aufzuklären. Damit ist, wie wohl der Schritt weitreichend ist, keinerlei Aussage über eine tatsächliche Verfehlung gegeben.“
Einstimmige Empfehlung im Rechnungsprüfungsausschuss
Grundlage für die Entscheidung des Bürgermeisters sei eine Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses und die dort einstimmig getroffene Empfehlung an den Bürgermeister, den Mitarbeiter vorläufig vom Dienst zu suspendieren, heißt es in der Presseerklärung. Und weiter: „Bürgermeister und alle im Rat vertretenen Fraktionen und Parteien weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieser Schritt sorgsam abgewägt wurde und gemeinschaftlich getragen wird. Gleichzeitig wird, im Interesse der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters dazu aufgerufen, hier keinen Skandal zu konstruieren oder zu sehen, sondern nur das zu sehen, um was es geht: den rein technischen Vorgang einer Untersuchungseinleitung. Tatsächlich hoffen alle Verfasser dieser Erklärung, dass sich alle Verdachtsmomente als gegenstandslos erweisen.“
Die Presseerklärung zitiert zudem die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Verbot der Führung der Dienstgeschäfte.
Im Wortlaut: Gemeinsame Pressemitteilung 18112015