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Rathaus-Mitarbeiter darf Dienstgeschäfte nicht mehr führen

Sun­dern. Am Diens­tag wur­de einem (lei­ten­den) Mit­ar­bei­ter der Stadt­ver­wal­tung Sun­dern vom Bür­ger­meis­ter vor­läu­fig die Füh­rung der Dienst­ge­schäf­te unter­sagt. Bür­ger­meis­ter Ralph Bro­del hat am Mitt­woch nach­mit­tag in einer gemein­sa­men Pres­se­er­klä­rung mit den Frak­ti­ons- oder Par­tei­chefs aller sechs im Rat ver­tre­ten­den Par­tei­en das Ziel die­ser Maß­nah­me erklärt: „Ein mög­li­ches Fehl­ver­hal­ten auf­zu­klä­ren. Damit ist, wie wohl der Schritt weit­rei­chend ist, kei­ner­lei Aus­sa­ge über eine tat­säch­li­che Ver­feh­lung gegeben.“

Einstimmige Empfehlung im Rechnungsprüfungsausschuss

Grund­la­ge für die Ent­schei­dung des Bür­ger­meis­ters sei eine Sit­zung des Rech­nungs­prü­fungs­aus­schus­ses und die dort ein­stim­mig getrof­fe­ne Emp­feh­lung an den Bür­ger­meis­ter, den Mit­ar­bei­ter vor­läu­fig vom Dienst zu sus­pen­die­ren, heißt es in der Pres­se­er­klä­rung.  Und wei­ter: „Bür­ger­meis­ter und alle im Rat ver­tre­te­nen Frak­tio­nen und Par­tei­en wei­sen aus­drück­lich dar­auf hin, dass die­ser Schritt sorg­sam abge­wägt wur­de und gemein­schaft­lich getra­gen wird. Gleich­zei­tig wird, im Inter­es­se der Mitarbeiterin/des Mit­ar­bei­ters dazu auf­ge­ru­fen, hier kei­nen Skan­dal zu kon­stru­ie­ren oder zu sehen, son­dern nur das zu sehen, um was es geht: den rein tech­ni­schen Vor­gang einer Unter­su­chungs­ein­lei­tung. Tat­säch­lich hof­fen alle Ver­fas­ser die­ser Erklä­rung, dass sich alle Ver­dachts­mo­men­te als gegen­stands­los erweisen.“
Die Pres­se­er­klä­rung zitiert zudem die Recht­spre­chung des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts zum Ver­bot der Füh­rung der Dienstgeschäfte.
Im Wort­laut: Gemein­sa­me Pres­se­mit­tei­lung 18112015

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