Werl. Beamte der Autobahnpolizei deckten auf der A 44 bei Werl während der Kontrolle eines Sattelzuges aus Griechenland Bemerkenswertes auf. Der 43-jährige Grieche am Steuer saß offenbar 2600 Kilometer alleine und ohne ausreichende Pausen am Steuer.
Zweite Fahrerkarte, aber kein zweiter Fahrer
Den beiden Beamten schilderte er Lkw-Fahrer, dass er auf dem Weg von Athen nach Venlo sei. An Bord des Sattelzuges befanden sich ausser ihm noch seine Ehefrau und zwei Kinder. Beide Kinder schliefen ungesichert in der Koje der Zugmaschine. Die Daten des Kontrollgerätes zeigten, dass sich an Bord des Sattelzuges noch ein zweiter Fahrer befinden müsste. Faktisch war dieser nicht vor Ort. Der 43-Jährige wollte zunächst zu diesem Umstand keinerlei Aussage machen. Bei der Durchsuchung seiner Taschen stießen die Beamten dann jedoch auf die Fahrerkarte eines nicht anwesenden Fahrers.
Fünfstellige Bußgelder drohen
Kleinmütig gab der überführte 43-Jährige dann zu, dass er allein von Athen bis zum Anhalteort gefahren sein. Innerhalb von 2600 Kilometern (!) hatte der Fahrer bei einer Lenkzeit von ungefähr 30 Stunden lediglich eine Ruhezeit von neun Stunden eingelegt. Damit sind die erlaubten Lenkzeiten erheblich überschritten worden. „Um dies zu vertuschen, legte der 43-Jährige in fünf Fällen die zweite Fahrerkarte ein. Somit setzte er sich in diesen fünf Fällen des Strafverdachts der Fälschung technischer Aufzeichnungen aus. Die Bußgeldandrohung dürfte sich für den Fahrer im Bereich von circa 13.000 Euro bewegen. Die gleichzeitige Bußgeldandrohung im vorliegenden Fall, dürfte für den Halter des Sattelzuges im Bereich von circa 43.000 Euro liegen“, so Kim Freigang, Sprecher des Polizeipräsidiums Dortmund.
24 Stunden Zwangspause
„Die Weiterfahrt wurde dem 43-Jährigen für 24 Stunden untersagt. Seine Frau und die beiden Kinder werden es Danken, dass der Mann hinter dem Steuer ausgeschlafen ist“, so Freigang. „Denn eingehaltene Lenk- und Ruhezeiten und somit ausgeruhte und aufmerksame Lkw-Fahrer sind eine elementare Voraussetzung für die Sicherheit im Straßenverkehr.“