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Lkw-Fahrer 2600 Kilometer am Lenkrad – allein und fast ohne Pause

Werl. Beam­te der Auto­bahn­po­li­zei deck­ten auf der A 44 bei Werl wäh­rend der Kon­trol­le eines Sat­tel­zu­ges aus Grie­chen­land Bemer­kens­wer­tes auf. Der 43-jäh­ri­ge Grie­che am Steu­er saß offen­bar 2600 Kilo­me­ter allei­ne und ohne aus­rei­chen­de Pau­sen am Steuer.

Zweite Fahrerkarte, aber kein zweiter Fahrer

Den bei­den Beam­ten schil­der­te er Lkw-Fah­rer, dass er auf dem Weg von Athen nach Ven­lo sei. An Bord des Sat­tel­zu­ges befan­den sich aus­ser ihm noch sei­ne Ehe­frau und zwei Kin­der. Bei­de Kin­der schlie­fen unge­si­chert in der Koje der Zug­ma­schi­ne. Die Daten des Kon­troll­ge­rä­tes zeig­ten, dass sich an Bord des Sat­tel­zu­ges noch ein zwei­ter Fah­rer befin­den müss­te. Fak­tisch war die­ser nicht vor Ort. Der 43-Jäh­ri­ge woll­te zunächst zu die­sem Umstand kei­ner­lei Aus­sa­ge machen. Bei der Durch­su­chung sei­ner Taschen stie­ßen die Beam­ten dann jedoch auf die Fah­rer­kar­te eines nicht anwe­sen­den Fahrers.

Fünfstellige Bußgelder drohen

Klein­mü­tig gab der über­führ­te 43-Jäh­ri­ge dann zu, dass er allein von Athen bis zum Anhal­te­ort gefah­ren sein. Inner­halb von 2600 Kilo­me­tern (!) hat­te der Fah­rer bei einer Lenk­zeit von unge­fähr 30 Stun­den ledig­lich eine Ruhe­zeit von neun Stun­den ein­ge­legt. Damit sind die erlaub­ten Lenk­zei­ten erheb­lich über­schrit­ten wor­den. „Um dies zu ver­tu­schen, leg­te der 43-Jäh­ri­ge in fünf Fäl­len die zwei­te Fah­rer­kar­te ein. Somit setz­te er sich in die­sen fünf Fäl­len des Straf­ver­dachts der Fäl­schung tech­ni­scher Auf­zeich­nun­gen aus. Die Buß­geld­an­dro­hung dürf­te sich für den Fah­rer im Bereich von cir­ca 13.000 Euro bewe­gen. Die gleich­zei­ti­ge Buß­geld­an­dro­hung im vor­lie­gen­den Fall, dürf­te für den Hal­ter des Sat­tel­zu­ges im Bereich von cir­ca 43.000 Euro lie­gen“, so Kim Frei­gang, Spre­cher des Poli­zei­prä­si­di­ums Dortmund.

24 Stunden Zwangspause

„Die Wei­ter­fahrt wur­de dem 43-Jäh­ri­gen für 24 Stun­den unter­sagt. Sei­ne Frau und die bei­den Kin­der wer­den es Dan­ken, dass der Mann hin­ter dem Steu­er aus­ge­schla­fen ist“, so Frei­gang. „Denn ein­ge­hal­te­ne Lenk- und Ruhe­zei­ten und somit aus­ge­ruh­te und auf­merk­sa­me Lkw-Fah­rer sind eine ele­men­ta­re Vor­aus­set­zung für die Sicher­heit im Straßenverkehr.“

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