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Polizei: „Verdächtiges Anschellen bei uns melden!“

Ob der Täter wirk­lich vor­ab so vor­ge­gan­gen ist, wenn er in Haus ein­bricht, in dem tat­säch­lich nie­mand zuhau­se war, lässt sich im Nach­hin­ein kaum noch fest­stel­len. Anders ver­hält es sich bei den Fäl­len, in dem der Täter geklin­gelt hat und ihm nicht geöff­net wur­de, obwohl jemand zu Hau­se war. In sol­chen Fäl­len ist es jetzt schon in meh­re­ren Fäl­len vor­ge­kom­men, dass die Anwoh­ner nicht geöff­net habe, weil sie die Klin­gel nicht gehört haben, gera­de nicht an die Tür kom­men konn­ten oder ein­fach nicht öff­nen woll­ten. Kurz dar­auf haben sie dann ein­deu­ti­ge Ein­bruch­ge­räu­sche gehört. Sobald sie sich dann bemerk­bar gemacht haben, ließ der Täter von sei­nem Ein­bruch ab und konn­te uner­kannt entkommen.

Polizei sucht Zeugen

Daher sucht die Poli­zei nun nach mög­li­chen Zeu­gen, bei denen jemand geklin­gelt hat und die die Tür geöff­net haben. Faden­schei­ni­ge Aus­re­den wie „Ich habe mich in der Tür geirrt“, „Ich suche das Haus xy“, „Ich dach­te hier wohnt Fami­lie Sound­so“ wer­den dann oft vor­ge­tra­gen und der Täter sucht mög­lichst schnell das Wei­te. „Ist Ihnen so etwas schon pas­siert? Oder ihren Nach­barn, Freun­den und Bekann­ten? Ihre Aus­sa­ge kann für die Ermitt­lung der Kri­mi­nal­po­li­zei von gro­ßer Bedeu­tung sein,“ so Lud­ger Rath. „Kön­nen sie die Per­son, die vor Ihrer Tür stand beschrei­ben? Hier­bei ist gar nicht die Klei­dung von ent­schei­den­der Bedeu­tung, son­dern eher unver­än­der­li­che Merk­mal wie Grö­ße, Sta­tur, Aus­spra­che, Akzent, Täto­wie­run­gen, Mut­ter­ma­le, Nar­ben oder ähn­li­ches. Wenn bei Ihnen so etwas schon vor­ge­kom­men ist, wen­den Sie sich bit­te an die Poli­zei. Die Per­so­nen­be­schrei­bun­gen kön­nen bei der Suche nach den Tätern hilf­reich sein.“

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