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Zusammenstoß beim vorsichtigen In-die-Kreuzung-Tasten

2014.02.06.Logo.PolizeiArns­berg. Zu einem Zusam­men­stoß mit hohem Sach­scha­den kam es laut Poli­zei­be­richt am Mon­tag gegen 7.45 Uhr an der Kreu­zung Hüs­te­ner Straße/Sauerlandstraße/Zur Schef­fe­rei. Ein 50 Jah­re alter Auto­fah­rer kam aus Rich­tung Auto­bahn und fuhr auf der Hüs­te­ner Stra­ße. Als er auf die Kreu­zung zufuhr, sah er, dass die Ampel­an­la­ge aus­ge­schal­tet war und der war­te­pflich­ti­ge Ver­kehr eine Anzei­ge in Form eines gel­ben Blink­lichts hat­te. Daher hielt der Auto­fah­rer an und tas­te­te sich dann lang­sam in den Kreu­zungs­be­reich vor. Zur sel­ben Zeit war eine 31-jäh­ri­ge Auto­fah­re­rin auf der vor­fahrt­be­rech­tig­ten Sau­er­land­stra­ße unter­wegs. Sie woll­te die Kreu­zung gera­de­aus über­que­ren. Inner­halb der Kreu­zung kam es dann zum Zusam­men­stoß der bei­den Pkw. Alle Betei­lig­ten blie­ben unver­letzt. Der ent­stan­de­ne Sach­scha­den liegt bei etwa 12.000 Euro.

Die Poli­zei möch­te in die­sem Zusam­men­hang dar­auf hin­wei­sen, dass bei Aus­fäl­len einer Ampel­an­la­ge grund­sätz­lich die ange­brach­ten Ver­kehrs­zei­chen die Vor­fahrt regeln. Sind kei­ne ent­spre­chen­den Ver­kehrs­zei­chen vor­han­den, so gilt die Regel „Rechts vor Links“.

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