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Wer kümmert sich um mein digitales Erbe?

Eine Mus­ter-Voll­macht der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW hilft, die rich­ti­gen Wei­chen zu stel­len. (Foto: VZ NRW/adpic)

NRW/Arnsberg. Unser Leben fin­det zuneh­mend im digi­ta­len Raum statt: Wir kom­mu­ni­zie­ren über Mails und Mes­sen­ger, laden wich­ti­ge Doku­men­te in Cloud-Diens­ten hoch und schlie­ßen Ver­trä­ge im Inter­net ab. Auch nach dem Tod exis­tiert die digi­ta­le Iden­ti­tät eines Men­schen wei­ter. „Die Erben über­neh­men grund­sätz­lich alle Rech­te und Pflich­ten, die sich aus dem digi­ta­len Nach­lass erge­ben“, erklärt Petra Gol­ly, Lei­te­rin der Arns­ber­ger Bera­tungs­stel­le der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW. „Wur­de der digi­ta­le Nach­lass nicht gere­gelt, beginnt für die Ange­hö­ri­gen oft eine kom­pli­zier­te Suche nach Zugangs­da­ten, um zum Bei­spiel kos­ten­pflich­ti­ge Diens­te zu kün­di­gen.“ Die Tipps der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW zei­gen, wie der digi­ta­le Nach­lass gere­gelt wird.

  • Über­blick über Online-Akti­vi­tä­ten verschaffen
    Bereits zu Leb­zei­ten soll­te eine Über­sicht über alle bestehen­den Online-Accounts mit Benut­zer­na­men und Kenn­wor­ten gepflegt wer­den. Dazu gehö­ren E‑Mail-Kon­ten, Bezahl­diens­te, Strea­ming­diens­te, sozia­le Netz­wer­ke und vie­les mehr. Die Lis­te soll­te auch ein­deu­ti­ge Hin­wei­se ent­hal­ten, was mit Daten, Kon­ten und End­ge­rä­ten (PC, Smart­phone) pas­sie­ren soll, wenn die­se bei­spiels­wei­se durch Krank­heit oder Tod nicht mehr selbst ver­wal­tet wer­den kön­nen. Eine Mus­ter­lis­te der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW bie­tet hier­für eine ers­te Ori­en­tie­rung. Die Lis­te kann aus­ge­druckt oder auf einem USB-Stick gespei­chert wer­den und soll­te nur an einem siche­ren Ort, wie einem Tre­sor oder Bank­schließ­fach, ver­wahrt wer­den. Als digi­ta­le Lösung für die Siche­rung von Zugangs­da­ten eig­nen sich auch Pass­wort-Mana­ger. Das Mas­ter­pass­wort für den Mana­ger muss jedoch eben­falls für die Erben auf einem siche­ren Weg zugäng­lich gemacht werden.
  • Voll­macht erstellen
    Für die Ver­wal­tung des digi­ta­len Erbes soll­te eine Ver­trau­ens­per­son bestimmt wer­den. Dies wird in einer Voll­macht fest­ge­hal­ten, die per­sön­lich unter­schrie­ben und mit Datum ver­se­hen sein muss. Unab­ding­bar ist außer­dem der Hin­weis, dass sie „über den Tod hin­aus“ gilt. Damit alles Wesent­li­che bedacht wird, hat die Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW eine Mus­ter-Voll­macht erstellt. Die Voll­macht muss an die Ver­trau­ens­per­son über­ge­ben wer­den. Auch Ange­hö­ri­ge soll­ten über die Rege­lung des digi­ta­len Nach­las­ses infor­miert werden.
  • Kom­mer­zi­el­le Nachlassverwalter
    Es gibt auch Fir­men, die eine kom­mer­zi­el­le Ver­wal­tung des digi­ta­len Nach­las­ses anbie­ten. Die Sicher­heit und Ver­trau­ens­wür­dig­keit sol­cher Anbie­ter lässt sich aller­dings nur schwer beur­tei­len. Auch der Leis­tungs­um­fang und die Kos­ten soll­ten genau geprüft wer­den. Ein Augen­merk soll­te zudem auf der Fra­ge lie­gen, was mit dem Nach­lass geschieht, wenn der Dienst vom Markt ver­schwin­det (bei­spiels­wei­se durch Insol­venz), bevor der Erb­fall ein­ge­tre­ten ist. Pass­wör­ter soll­ten einem Unter­neh­men in kei­nem Fall anver­traut wer­den. Auch Com­pu­ter, Smart­phones oder Tablets soll­ten nicht an kom­mer­zi­el­le Anbie­ter über­ge­ben wer­den, die die Gerä­te nach dem digi­ta­len Nach­lass durch­su­chen könn­ten. Hier­bei gelan­gen womög­lich zu vie­le per­sön­li­che Daten an Unbefugte.
  • Anspruch auf Zugang
    Soll­ten den erben­den Ange­hö­ri­gen die Zugangs­in­for­ma­tio­nen für einen Online-Dienst doch ein­mal feh­len, haben sie prin­zi­pi­ell einen Anspruch dar­auf, vom Anbie­ter den Zugang zum Kon­to der ver­stor­be­nen Per­son zu erhal­ten. Das wur­de durch den Bun­des­ge­richts­hof aus­drück­lich für Face­book ent­schie­den. Der Zugang setzt jedoch eine ent­spre­chen­de Iden­ti­fi­ka­ti­on als Erben gegen­über dem Anbie­ter vor­aus und kann erheb­li­chen Auf­wand bedeu­ten. Bes­ser ist es daher vorzusorgen.

Weiterführende Infos und Links:

  1. Mus­ter-Voll­macht für digi­ta­le Kon­ten: www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2020–08/Muster_Vollmacht%20digitale%20Konten_final.pdf
  2. Mus­ter-Lis­te über digi­ta­le Kon­ten: www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2020–08/Muster_Liste%20digitaler%20Nachlass_final.pdf
  3.  Check­lis­te über Online-Anbie­ter zum digi­ta­len Nach­lass: www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2019–12/WVS%20-%202019_DSGVO_Checkliste%20Digitaler%20Nachlass%20191218.pdf

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Ver­brau­cher­zen­tra­le Arnsberg)

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