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Arbeitsschutz

RP: Bei Silvesterfeuerwerk auf Zulassung achten

Arns­berg. Damit es mit dem Sil­ves­ter­feu­er­werk klappt, gibt die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg wich­ti­ge Hin­wei­se für den Ver­kauf und das Abbren­nen von Feu­er­werks­kör­pern. „Hän­de weg von Feu­er­werks­kör­pern ohne Zulas­sung, sonst sind am

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Aufzüge machen Arbeitsschützern des RP viel Arbeit

Wegen der poten­zi­el­len Gefah­ren gehö­ren Auf­zugs­an­la­gen zu den über­wa­chungs­be­dürf­ti­gen Anla­gen. In der Betriebs­si­cher­heits­ver­ord­nung ist gere­gelt, dass neue Auf­zugs­an­la­gen vor der ers­ten Inbe­trieb­nah­me durch eine zuge­las­se­ne Über­wa­chungs­stel­le geprüft wer­den müs­sen. Auch

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RP: Bei Silvesterfeuerwerk auf Zulassung achten

Arns­berg. Damit es mit dem Sil­ves­ter­feu­er­werk klappt, gibt die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg wich­ti­ge Hin­wei­se für den Ver­kauf und das Abbren­nen von Feu­er­werks­kör­pern. „Hän­de weg von Feu­er­werks­kör­pern ohne Zulas­sung, sonst sind am

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Aufzüge machen Arbeitsschützern des RP viel Arbeit

Wegen der poten­zi­el­len Gefah­ren gehö­ren Auf­zugs­an­la­gen zu den über­wa­chungs­be­dürf­ti­gen Anla­gen. In der Betriebs­si­cher­heits­ver­ord­nung ist gere­gelt, dass neue Auf­zugs­an­la­gen vor der ers­ten Inbe­trieb­nah­me durch eine zuge­las­se­ne Über­wa­chungs­stel­le geprüft wer­den müs­sen. Auch

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