Arnsberg. Menschen betreten Gebäude und benutzen die dortigen Aufzüge – ganz selbstverständlich und meist ohne sich über die alltägliche Situation Gedanken zu machen. Doch völlig ungefährlich ist die Fahrstuhlfahrt nur, wenn ein Betreiber Sicherheitsvorschriften einhält – samt der Vorgabe, die Anlage regelmäßig zu warten. Wer dies versäumt, riskiert Unfälle – und muss mit Bußgeldbescheiden der Bezirksregierung rechnen.
Ohne regelmäßige Wartung keine Sicherheit im Aufzug
„Im letzten halben Jahr haben sich im Regierungsbezirk Arnsberg Vorfälle mit Aufzugsanlagen gehäuft“, berichtet Burkhard Kulosa vom Dezernat für betrieblichen Arbeitsschutz. Nur einige ausgewählte Beispiele: Mal musste die Feuerwehr anrücken, um vier Personen aus einem Aufzug zu befreien. An anderer Stelle öffnete sich eine Schachttür, obwohl keine Aufzugskabine da war. Wieder woanders wurde ein Besucher durch eine sich zu stark schließende Aufzugstür verletzt. Oder der schwere Unfall einer Frau, als ein Fahrkorb vom Gegengewicht bei geöffneter Tür nach oben gezogen wurde. Und: ein vierjähriges Mädchen, das vier Meter tief in einen Aufzugschacht stürzte und ebenfalls schwer verletzt wurde.
Wegen der potenziellen Gefahren gehören Aufzugsanlagen zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. In der Betriebssicherheitsverordnung ist geregelt, dass neue Aufzugsanlagen vor der ersten Inbetriebnahme durch eine zugelassene Überwachungsstelle geprüft werden müssen. Auch danach ist eine sorgfältige Überprüfung unabdingbar: „Ein Betreiber muss sicherstellen, dass die Aufzugsanlage regelmäßig gewartet und instand gehalten wird. Außerdem müssen die Anlagen alle zwei Jahre durch eine zugelassene Überwachungsstelle geprüft werden. Zusätzlich ist zwischen diesen Terminen eine Zwischenprüfung erforderlich“, betont Arbeitsschützer Burkhard Kulosa. Zudem müssen Änderungen an Aufzugsanlagen bei Bedarf im Sinne der Sicherheit überprüft werden. Und auch Notfallpläne und Kommunikationssysteme müssen funktionieren – für den Fall, dass Personen im Aufzug eingeschlossen sind.
Bezirksregierung ist Überwachungsbehörde
Die Bezirksregierung Arnsberg überwacht, ob gesetzliche Vorschriften – einschließlich Prüfvorschriften – eingehalten werden. Zudem untersucht sie Unfälle und ermittelt dabei vor allem auch die Ursachen, um künftig Fehler zu vermeiden. Als Überwachungsbehörde hat sie die Möglichkeit, Aufzugsanlagen stillzulegen, wenn Prüfungen und Instandhaltungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Und Bußgelder in erheblicher Höhe drohen auch dann, wenn es noch nicht zu einem Unfall gekommen ist.
INFO
- In den letzten Monaten registrierte die Bezirksregierung eine auffällige Häufung von Unfällen in Aufzugsanlagen, darunter Vorfälle in Dortmund, Lünen, Herdecke und Siegen.
- 2015 stellte die Bezirksregierung wegen Verstößen gegen Vorschriften 13 Bußgeldbescheide aus (2014: 9). Die Höhe der Bußgelder für Aufzugsbetreiber liegt zwischen 300 und 3000 Euro.