Wegen der potenziellen Gefahren gehören Aufzugsanlagen zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. In der Betriebssicherheitsverordnung ist geregelt, dass neue Aufzugsanlagen vor der ersten Inbetriebnahme durch eine zugelassene Überwachungsstelle geprüft werden müssen. Auch danach ist eine sorgfältige Überprüfung unabdingbar: „Ein Betreiber muss sicherstellen, dass die Aufzugsanlage regelmäßig gewartet und instand gehalten wird. Außerdem müssen die Anlagen alle zwei Jahre durch eine zugelassene Überwachungsstelle geprüft werden. Zusätzlich ist zwischen diesen Terminen eine Zwischenprüfung erforderlich“, betont Arbeitsschützer Burkhard Kulosa. Zudem müssen Änderungen an Aufzugsanlagen bei Bedarf im Sinne der Sicherheit überprüft werden. Und auch Notfallpläne und Kommunikationssysteme müssen funktionieren – für den Fall, dass Personen im Aufzug eingeschlossen sind.
Bezirksregierung ist Überwachungsbehörde
Die Bezirksregierung Arnsberg überwacht, ob gesetzliche Vorschriften – einschließlich Prüfvorschriften – eingehalten werden. Zudem untersucht sie Unfälle und ermittelt dabei vor allem auch die Ursachen, um künftig Fehler zu vermeiden. Als Überwachungsbehörde hat sie die Möglichkeit, Aufzugsanlagen stillzulegen, wenn Prüfungen und Instandhaltungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Und Bußgelder in erheblicher Höhe drohen auch dann, wenn es noch nicht zu einem Unfall gekommen ist.
INFO
- In den letzten Monaten registrierte die Bezirksregierung eine auffällige Häufung von Unfällen in Aufzugsanlagen, darunter Vorfälle in Dortmund, Lünen, Herdecke und Siegen.
- 2015 stellte die Bezirksregierung wegen Verstößen gegen Vorschriften 13 Bußgeldbescheide aus (2014: 9). Die Höhe der Bußgelder für Aufzugsbetreiber liegt zwischen 300 und 3000 Euro.