Aufzüge machen Arbeitsschützern des RP viel Arbeit

Wegen der poten­zi­el­len Gefah­ren gehö­ren Auf­zugs­an­la­gen zu den über­wa­chungs­be­dürf­ti­gen Anla­gen. In der Betriebs­si­cher­heits­ver­ord­nung ist gere­gelt, dass neue Auf­zugs­an­la­gen vor der ers­ten Inbe­trieb­nah­me durch eine zuge­las­se­ne Über­wa­chungs­stel­le geprüft wer­den müs­sen. Auch danach ist eine sorg­fäl­ti­ge Über­prü­fung unab­ding­bar: „Ein Betrei­ber muss sicher­stel­len, dass die Auf­zugs­an­la­ge regel­mä­ßig gewar­tet und instand gehal­ten wird. Außer­dem müs­sen die Anla­gen alle zwei Jah­re durch eine zuge­las­se­ne Über­wa­chungs­stel­le geprüft wer­den. Zusätz­lich ist zwi­schen die­sen Ter­mi­nen eine Zwi­schen­prü­fung erfor­der­lich“, betont Arbeits­schüt­zer Burk­hard Kulosa. Zudem müs­sen Ände­run­gen an Auf­zugs­an­la­gen bei Bedarf im Sin­ne der Sicher­heit über­prüft wer­den. Und auch Not­fall­plä­ne und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­sys­te­me müs­sen funk­tio­nie­ren – für den Fall, dass Per­so­nen im Auf­zug ein­ge­schlos­sen sind.

Bezirksregierung ist Überwachungsbehörde

Die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg über­wacht, ob gesetz­li­che Vor­schrif­ten – ein­schließ­lich Prüf­vor­schrif­ten – ein­ge­hal­ten wer­den. Zudem unter­sucht sie Unfäl­le und ermit­telt dabei vor allem auch die Ursa­chen, um künf­tig Feh­ler zu ver­mei­den. Als Über­wa­chungs­be­hör­de hat sie die Mög­lich­keit, Auf­zugs­an­la­gen still­zu­le­gen, wenn Prü­fun­gen und Instand­hal­tun­gen nicht ord­nungs­ge­mäß durch­ge­führt wur­den. Und Buß­gel­der in erheb­li­cher Höhe dro­hen auch dann, wenn es noch nicht zu einem Unfall gekom­men ist.

INFO

  • In den letz­ten Mona­ten regis­trier­te die Bezirks­re­gie­rung eine auf­fäl­li­ge Häu­fung von Unfäl­len in Auf­zugs­an­la­gen, dar­un­ter Vor­fäl­le in Dort­mund, Lünen, Her­de­cke und Siegen.
  • 2015 stell­te die Bezirks­re­gie­rung wegen Ver­stö­ßen gegen Vor­schrif­ten 13 Buß­geld­be­schei­de aus (2014: 9). Die Höhe der Buß­gel­der für Auf­zugs­be­trei­ber liegt zwi­schen 300 und 3000 Euro.

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