- Anzeige -

- Anzeige -

- Anzeige -

RP: Bei Silvesterfeuerwerk auf Zulassung achten

Die Arns­ber­ger Bezirks­re­gie­rung gibt Tipps für einen siche­ren Umgang mit Sil­ves­ter­feu­er­werk. (Foto: Feuerwehr)

Arns­berg. Damit es mit dem Sil­ves­ter­feu­er­werk klappt, gibt die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg wich­ti­ge Hin­wei­se für den Ver­kauf und das Abbren­nen von Feu­er­werks­kör­pern. „Hän­de weg von Feu­er­werks­kör­pern ohne Zulas­sung, sonst sind am Ende Ihre Hän­de weg!“, warnt Klaus Dreis­bach von der Bezirks­re­gie­rung Arns­berg. Wer die Sicher­heits­hin­wei­se beach­tet und eini­ge Tipps beher­zigt, kann in der Sil­ves­ter­nacht Unfäl­le durch Böl­ler, Kra­cher und Co. vermeiden.

Gebrauchsanleitung lesen und beachten

In der Zeit vom 29. bis zum 31. Dezem­ber ist der Ver­kauf der begehr­ten Feu­er­werks­kör­per erlaubt. Abge­brannt wer­den dür­fen sie aber nur am 31. Dezem­ber und 1. Janu­ar. Die Exper­ten raten, nur sol­che Feu­er­werks­kör­per zu kau­fen, die mit einem CE-Zei­chen ver­se­hen sind und über eine Zulas­sungs­num­mer, bei­spiel­wei­se BAM‑P II-0001 oder 0589-F2-0001 ver­fü­gen. Auf den Feu­er­werks­kör­pern muss eine Gebrauchs­an­lei­tung in deut­scher Spra­che vor­han­den sein. Die­se soll­te auf jeden Fall auch beach­tet werden!

Kategorie 2 erst ab 18 Jahren erlaubt

„Feu­er­werks­kör­per der Kate­go­rie 2 gehö­ren nicht in die Hän­de von Kin­dern, son­dern dür­fen nur an Per­so­nen über 18 Jah­re abge­ge­ben wer­den. Auch das Feu­er­werk der Kate­go­rie 1 darf nur an Per­so­nen ab 12 Jah­re ver­kauft wer­den“, so Klaus Dreis­bach. Für den Gebrauch von so genann­ten Mehr­schuss­bat­te­rien geben die Exper­ten Tipps:
Sie müs­sen näm­lich so auf­ge­stellt wer­den, dass sie nicht umfal­len kön­nen. „Ein­mal ange­zün­det, las­sen sie sich nicht mehr stop­pen!“ Beson­ders gefähr­lich ist das Auf­sam­meln nicht explo­dier­ter Böl­ler. Hier sind die Zünd­schnü­re meist kom­plett abge­brannt, sodass ein wei­te­rer Zünd­ver­such meist zur sofor­ti­gen Explo­si­on führt.

Händ­le­rin­nen und Händ­lern, die Fra­gen zur Auf­be­wah­rung oder zum Ver­kauf von Sil­ves­ter­feu­er­werk haben, steht die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg unter 02931 820 zur Ver­fü­gung. Wei­te­re Infos gibt es auch im Inter­net unter www.arbeitsschutz.nrw.de oder unter www.komnet.nrw.de.

Beitrag teilen

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

- Anzeige -
Anzeige
- Anzeige -

Kontakt zur Redaktion

redaktion@blickpunktASM.de