Hochsauerlandkreis. Der Hochsauerlandkreis erinnert alle Reiter daran, die notwendigen Jahresplaketten für das Jahr 2017 zu erwerben. Gemäß den Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes muss jeder, der in der freien Landschaft oder im Wald reitet, ein gut sichtbares und beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebrachtes gültiges Kennzeichen führen. Reiten ohne gültiges Kennzeichen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Einnahmen für Schadensbeseitigung
Die zwei gelben Schilder, die Reitkennzeichen, beziehen sich immer auf den Reiter und bestehen aus einer Tafel mit jährlich zu wechselnden farblichen Aufklebern, den Reiterplaketten. Ab Januar 2017 sind nur Reitkennzeichen mit einer „rosa“ Plakette und den Ziffern „17“ gültig. Die Reitabgabe wird dazu verwendet, Schäden zu beseitigen, die Grundstückseigentümern durch das erlaubte Reiten entstehen.
Die Gebühren: Für Einzelreiter beträgt die Reitabgabe 25 Euro pro Jahr (zzgl. Verwaltungsgebühren). Beim Erstantrag fallen für Tafel und Plakette Kosten in Höhe von insgesamt 39,30 Euro an. In den Folgejahren wird dann lediglich der Aufkleber fällig, für den die Kosten incl. Reitabgabe und Gebühr 30,40 Euro betragen. Für Reiterhöfe wird ein Betrag von 75 Euro pro Kennzeichen zuzüglich Verwaltungsgebühren und Auslagen fällig.
Antragstellung auch online
Die Reitkennzeichen werden beim Hochsauerlandkreis von der Unteren Naturschutzbehörde ausgegeben und auf Antrag zugesandt. Seit letztem Jahr ist die Antragstellung für Reitkennzeichen und Reiterplaketten auch über das Bürger-Online-Portal des Hochsauerlandkreises möglich. Selbstverständlich können Anträge auch weiterhin in Papierform eingereicht werden.