Neheim. Am Sonntag morgen war um wenige Minuten vor 10 Uhr ein 18-jähriger Radfahrer auf der Langen Wende unterwegs, wo er gegen einen Laternenmast prallte und stürzte. Der junge Mann musste vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden, wo er ambulant behandelt wurde. Um der Unfallursache auf den Grund zu gehen, führte die Polizei einen Alco-Test durch. „Der erbrachte eine Wert von über 1,8 Promille und damit die mutmaßliche Unfallursache,“ so Polizeisprecher Ludger Rath.
Radfahrer erreicht bei 1,6 Promille Höchstgrenze
Für Fahrradfahrer gilt zwar eine höhere Promillegrenze wie für Autofahrer, aber ab 1,6 Promille und mehr ist auch für sie die gesetzliche Höchstgrenze erreicht. Die Folgen sind dann identisch zu anderen Fahrzeugführern: Blutprobe, Strafanzeige und Konsequenzen für den Führerschein. Und für alle Fahrzeugführer im Straßenverkehr gilt die sogenannte relative Fahruntüchtigkeit. Ab 0,3 Promille und alkoholbedingten Ausfallerscheinungen droht eine Strafanzeige. Auch ein Verkehrsunfall kann dabei als eine solche Ausfallerscheinung gewertet werden.
Die Empfehlung der Polizei: Alkohol und Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr passen einfach nicht zusammen. Deshalb lieber auf Nummer sicher gehen und im Zweifelsfall das Fahrzeug stehen lassen. Zur Sicherheit aller!