- Anzeige -

- Anzeige -

- Anzeige -

Radfahrer landet mit 1,8 Promille vor Laternenmast

Neheim. Am Sonn­tag mor­gen war um weni­ge Minu­ten vor 10 Uhr ein 18-jäh­ri­ger Rad­fah­rer auf der Lan­gen Wen­de unter­wegs, wo  er gegen einen Later­nen­mast prall­te und stürz­te. Der jun­ge Mann muss­te vom Ret­tungs­dienst in ein Kran­ken­haus gebracht wer­den, wo er ambu­lant behan­delt wur­de. Um der Unfall­ur­sa­che auf den Grund zu gehen, führ­te die Poli­zei einen Alco-Test durch. „Der erbrach­te eine Wert von über 1,8 Pro­mil­le und damit die mut­maß­li­che Unfall­ur­sa­che,“ so Poli­zei­spre­cher Lud­ger Rath.

Radfahrer erreicht bei 1,6 Promille Höchstgrenze

Für Fahr­rad­fah­rer gilt zwar eine höhe­re Pro­mil­le­gren­ze wie für Auto­fah­rer, aber ab 1,6 Pro­mil­le und mehr ist auch für sie die gesetz­li­che Höchst­gren­ze erreicht. Die Fol­gen sind dann iden­tisch zu ande­ren Fahr­zeug­füh­rern: Blut­pro­be, Straf­an­zei­ge und Kon­se­quen­zen für den Füh­rer­schein. Und für alle Fahr­zeug­füh­rer im Stra­ßen­ver­kehr gilt die soge­nann­te rela­ti­ve Fahr­un­tüch­tig­keit. Ab 0,3 Pro­mil­le und alko­hol­be­ding­ten Aus­fall­erschei­nun­gen droht eine Straf­an­zei­ge. Auch ein Ver­kehrs­un­fall kann dabei als eine sol­che Aus­fall­erschei­nung gewer­tet werden.
Die Emp­feh­lung der Poli­zei: Alko­hol und Fahr­zeu­ge im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr pas­sen ein­fach nicht zusam­men. Des­halb lie­ber auf Num­mer sicher gehen und im Zwei­fels­fall das Fahr­zeug ste­hen las­sen. Zur Sicher­heit aller!

Beitrag teilen

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

- Anzeige -
Anzeige
- Anzeige -

Kontakt zur Redaktion

redaktion@blickpunktASM.de