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Landrat: „Nicht wieder als Verlierer vom Platz“

Landrat Dr. Karl Schneider. (Foto: Hochsauerlandkreis)
Land­rat Dr. Karl Schnei­der. (Foto: Hochsauerlandkreis)

Hoch­sauer­land­kreis. „Es kann nicht sein, dass der länd­li­che Raum wie­der als Ver­lie­rer vom Platz geht“, lehnt Land­rat Dr. Karl Schnei­der einen neu­en Ver­teil­vor­schlag des Städ­te­ta­ges kate­go­risch ab, der im Land NRW aktu­ell für Streit sorgt. Hin­ter­grund ist die För­de­rung der Kom­mu­nen durch den Bund mit 3,5 Mil­li­ar­den Euro an Inves­ti­ti­ons­mit­teln. Der Hoch­sauer­land­kreis und elf sei­ner Kom­mu­nen sol­len davon über 7 Mil­lio­nen Euro erhal­ten. Land­rat Dr. Schnei­der hält die bis­he­ri­gen Berech­nungs­grund­la­gen des Lan­des NRW für aus­ge­wo­gen und appel­liert des­halb an die Lan­des­re­gie­rung und an den Land­tag, den bis­her abge­stimm­ten und rechts­si­che­ren Ver­tei­lungs­maß­stab anzuwenden.

Nur Arnsberg profitiert von Städtetag-Vorschlag

Nach dem Vor­schlag des Städ­te­ta­ges wür­de allein der Hoch­sauer­land­kreis statt 5,1 nur 1,7 Mil­lio­nen Euro erhal­ten. Die Stadt Schmal­len­berg wür­de 650.000 Euro ver­lie­ren, Mars­berg und Win­ter­berg jeweils rund 400.000 Euro. Mesche­de müss­te auf 200.000 Euro ver­zich­ten, Best­wig, Eslo­he und Mede­bach jeweils auf etwa 160.000 Euro. Nur die Stadt Arns­berg könn­te sich als gro­ße kreis­an­ge­hö­ri­ge Stadt über stei­gen­de Finanz­mit­tel in Mil­lio­nen­hö­he freuen.
Die Gel­der des Bun­des wer­den über die Bun­des­län­der ver­teilt. Die Bun­des­län­der müs­sen die Kri­te­ri­en fest­le­gen, nach denen Krei­se und Städ­te als finanz­schwach gel­ten. Die Spit­zen­ver­bän­de der Krei­se, der gro­ßen kreis­frei­en Städ­te und der kreis­an­ge­hö­ri­gen Städ­te und Gemein­den hat­ten sich im Vor­feld auf einen Ver­tei­lungs­schlüs­sel ver­stän­digt, der die kom­mu­na­len sozia­len Belas­tun­gen einer­seits und die Finanz­kraft ande­rer­seits berück­sich­tigt. Berech­tigt sind danach die Kom­mu­nen und Krei­se, die jähr­lich wegen ihrer Finanz­si­tua­ti­on vom Land all­ge­mei­ne Schlüs­sel­zu­wei­sun­gen erhal­ten. Das Land hat die­sen Maß­stab auch in den ers­ten Ent­wurf des Lan­des­ge­set­zes auf­ge­nom­men. „Umso unver­ständ­li­cher ist für mich die­ser spä­te Vor­stoß des Städ­te­ta­ges, der nichts mehr mit der getrof­fe­nen Ver­stän­di­gung zu tun hat“, kri­ti­siert Land­rat Dr. Schnei­der das Vorgehen.

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