Arnsberg. Am Mittwoch kam es laut Polizeibericht gegen 11.30 Uhr in Arnsberg zu einem Auffahrunfall. Eine 33 Jahre alte Autofahrerin durchfuhr den Altstadttunnel in Richtung Jägerbrücke. Mit in dem Pkw befand sich deren zweijährige Tochter. Vor der Ampelanlage am Tunnelausgang musste die Frau anhalten, da die Ampel für sie Rotlicht zeigte. Dies bemerkte eine unmittelbar dahinter fahrende 65-jährige Frau zu spät, so dass sie mit ihrem Pkw auf das Auto vor ihr auffuhr. Der Sachschaden liegt bei etwa 1500 Euro. Das zweijährige Mädchen, das vorschriftsmäßig mit einem entsprechenden Kindersitz gesichert war, erlitt einen Schock und wurde vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht.
Bei der 65-Jährigen fiel den Polizisten eine Alkoholfahne auf. Ein Alco-Test brachte ein Ergebnis von über 0,3 Promille. Daraufhin ordnete eine Richterin eine Blutprobe an. Der Führerschein der Autofahrerin wurde sichergestellt.
Strafverfahren schon ab 0,3 Promille möglich
Dazu informiert Polizeisprecher Ludger Rath: In Deutschland gilt grundsätzlich die 0,5 Promille-Grenze. Ab einem Wert von 1,1 Promille gilt die absolute Fahruntüchtigkeit. Diese Verstöße haben in der Regel ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr mit einer Blutprobe und der Sicherstellung des Führerscheins zur Folge. Über den weiteren Fortgang entscheidet die Staatsanwaltschaft. Wer sich ab einem Wert von 0,5 Promille hinters Steuer setzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld, Punkten und einem Fahrverbot geahndet wird. Was aber weitestgehend unbekannt ist, ist die sogenannte relative Fahruntüchtigkeit. Ein Alkoholwert von 0,3 Promille in Verbindung mit alkoholbedingten Ausfallerscheinungen führt ebenfalls zu einem entsprechenden Strafverfahren. Deshalb ist hier äußerste Vorsicht gerade im Zusammenhang mit Restalkohol geboten, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.