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Kind bei Unfall leicht verletzt – Verursacherin mit Fahne

2014.02.06.Logo.PolizeiArns­berg.  Am Mitt­woch kam es laut Poli­zei­be­richt gegen 11.30 Uhr in Arns­berg zu einem Auf­fahr­un­fall. Eine 33 Jah­re alte Auto­fah­re­rin durch­fuhr den Alt­stadt­tun­nel in Rich­tung Jäger­brü­cke. Mit in dem Pkw befand sich deren zwei­jäh­ri­ge Toch­ter. Vor der Ampel­an­la­ge am Tun­nel­aus­gang muss­te die Frau anhal­ten, da die Ampel für sie Rot­licht zeig­te. Dies bemerk­te eine unmit­tel­bar dahin­ter fah­ren­de 65-jäh­ri­ge Frau zu spät, so dass sie mit ihrem Pkw auf das Auto vor ihr auf­fuhr. Der Sach­scha­den liegt bei etwa 1500 Euro. Das zwei­jäh­ri­ge Mäd­chen, das vor­schrifts­mä­ßig mit einem ent­spre­chen­den Kin­der­sitz gesi­chert war, erlitt einen Schock und wur­de vom Ret­tungs­dienst in ein Kran­ken­haus gebracht.

Bei der 65-Jäh­ri­gen fiel den Poli­zis­ten eine Alko­hol­fah­ne auf. Ein Alco-Test brach­te ein Ergeb­nis von über 0,3 Pro­mil­le. Dar­auf­hin ord­ne­te eine Rich­te­rin eine Blut­pro­be an. Der Füh­rer­schein der Auto­fah­re­rin wur­de sichergestellt.

Strafverfahren schon ab 0,3 Promille möglich

Dazu infor­miert Poli­zei­spre­cher Lud­ger Rath: In Deutsch­land gilt grund­sätz­lich die 0,5 Pro­mil­le-Gren­ze. Ab einem Wert von 1,1 Pro­mil­le gilt die abso­lu­te Fahr­un­tüch­tig­keit. Die­se Ver­stö­ße haben in der Regel ein Straf­ver­fah­ren wegen Trun­ken­heit im Ver­kehr mit einer Blut­pro­be und der Sicher­stel­lung des Füh­rer­scheins zur Fol­ge. Über den wei­te­ren Fort­gang ent­schei­det die Staats­an­walt­schaft. Wer sich ab einem Wert von 0,5 Pro­mil­le hin­ters Steu­er setzt, begeht eine Ord­nungs­wid­rig­keit, die mit einem Buß­geld, Punk­ten und einem Fahr­ver­bot geahn­det wird. Was aber wei­test­ge­hend unbe­kannt ist, ist die soge­nann­te rela­ti­ve Fahr­un­tüch­tig­keit. Ein Alko­hol­wert von 0,3 Pro­mil­le in Ver­bin­dung mit alko­hol­be­ding­ten Aus­fall­erschei­nun­gen führt eben­falls zu einem ent­spre­chen­den Straf­ver­fah­ren. Des­halb ist hier äußers­te Vor­sicht gera­de im Zusam­men­hang mit Rest­al­ko­hol gebo­ten, um die Sicher­heit aller Ver­kehrs­teil­neh­mer zu gewährleisten.

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