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Gesundheitsamt überprüft Impfausweise

Hoch­sauer­land­kreis. Vom 8. bis 19. Sep­tem­ber über­prüft der Kin­der- und Jugend­ärzt­li­che Dienst des Kreis­ge­sund­heits­am­tes die Impf­aus­wei­se der Schü­le­rin­nen und Schü­ler der 7. Klas­sen in den Gym­na­si­en, Haupt- und Real­schu­len. Grün­de hier­für sind wie­der­hol­te Masern­aus­brü­che in NRW in den ver­gan­ge­nen Jah­ren und erheb­li­che Impflü­cken, die bei der letz­ten Impf­stands­er­he­bung im Juni 2013 fest­ge­stellt wor­den sind.

Impflücken gesucht – ein Ziel: Masern beseitigen

Soll­ten die Mit­ar­bei­te­rin­nen des Kin­der- und Jugend­ärzt­li­chen Diens­tes bei der Über­prü­fung einen feh­len­den oder frag­li­chen Impf­schutz erken­nen, wird dem Kind eine Über­wei­sung zum behan­deln­den Kin­der- bzw. Haus­arzt aus­ge­hän­digt, der die Imp­fun­gen dann vor­neh­men kann. Das Gesund­heits­amt bit­tet die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten, die Impf­aus­wei­se oder auch Kopien davon bereit­zu­hal­ten, damit eine lücken­lo­se Über­prü­fung des Impf­schut­zes erfol­gen kann. Soll­ten die Aus­wei­se ver­lo­ren gegan­gen sein, stel­len die Kin­der- und Haus­ärz­te Dupli­ka­te aus.

Ein voll­stän­di­ger Impf­schutz ist wich­tig, da bei­spiels­wei­se nach einer Masern­er­kran­kung in einer Schu­le Kin­der wegen einer feh­len­den Masern-/Mumps-/Rö­teln-Imp­fung vom Besuch der Ein­rich­tung aus­ge­schlos­sen wer­den müs­sen. Bei Masern han­delt es sich um eine hoch anste­cken­de Virus­er­kran­kung, die zu erheb­li­chen Kom­pli­ka­tio­nen wie Lun­gen­ent­zün­dung bis hin zur Gehirn­ent­zün­dung mit Todes­fol­ge füh­ren kann. Die Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on hat das Ziel, Masern in Euro­pa zu besei­ti­gen. Masern sind kei­ne harm­lo­se Kinderkrankheit.

Dar­über hin­aus wird der Kin­der- und Jugend­ärzt­li­che Dienst aber auch kon­trol­lie­ren, ob Lücken bei den ande­ren, von der Stän­di­gen Impf­kom­mis­si­on (STI­KO) emp­foh­le­nen Imp­fun­gen, bestehen.

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