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Einrichtungsbezogene Impfplicht – Meldungen zum Stichtag 31. März

Hoch­sauer­land­kreis. Das Gesund­heits­amt des Hoch­sauer­land­krei­ses ver­zeich­net zum Stich­tag 31. März Rück­mel­dun­gen zur ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht von ins­ge­samt 120 Ein­rich­tun­gen mit 400 Per­so­nen, die über die Por­ta­le des Krei­ses und des Lan­des oder per Post ein­ge­gan­gen sind. Von den 400 Per­so­nen sind 128 in Kran­ken­häu­sern und 129 in voll- oder teil­sta­tio­nä­ren Ein­rich­tun­gen zur Betreu­ung und Unter­brin­gung älte­rer, behin­der­ter oder pfle­ge­be­dürf­ti­ger Men­schen oder in ver­gleich­ba­ren Ein­rich­tun­gen beschäf­tigt bzw. tätig. Die Ver­tei­lung auf die Kom­mu­nen sieht wie folgt aus (Einrichtungen/Personen):

Arns­berg 25/67Best­wig 4/18Bri­lon 17/39Eslo­he 2/4Hal­len­berg 1/2Mars­berg 8/31Mede­bach 2/13Mesche­de 8/40Ols­berg 25/38Schmal­len­berg 16/50Sun­dern 7/12Win­ter­berg 5/30Außer­halb HSK 0/56

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Hochsauerlandkreis)

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