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Corona-Virus: Weitere Patienten aus Krankenhäusern entlassen – neue Einreise-Verordnung

Kreis. Die Sta­tis­tik des Hoch­sauer­land­krei­ses ver­zeich­net am Don­ners­tag, 16. April, Stand 9 Uhr, 285 Gene­se­ne und 230 Erkrank­te sowie 11 Tote. Von den Erkrank­ten wer­den 20 sta­tio­när behan­delt (vier inten­siv). Die Zahl aller bestä­tig­ten Erkrank­ten beträgt damit 526.

Kreisweit werden 20 Menschen stationär behandelt

Der Kri­sen­stab des Hoch­sauer­land­krei­ses weist auf die neue Coro­na-Ein­rei­se-Ver­ord­nung des Lan­des NRW hin. Die wich­tigs­te Grund­re­gel lau­tet: Per­so­nen, die mehr als 72 Stun­den im Aus­land waren und dann nach Deutsch­land ein­rei­sen, müs­sen sich auf direk­tem Weg nach Hau­se oder eine ande­re Unter­kunft bege­ben und dür­fen die­se 14 Tage nicht verlassen.

Nach der Einreise 14 Tagen Quarantäne

Als Ein­woh­ner des Hoch­sauer­land­krei­ses müs­sen sie sich außer­dem beim Kreis­ge­sund­heits­amt mel­den (Mail an Infektionsschutz@Hochsauerlandkreis.de oder Hot­line des Gesund­heits­am­tes Tel. 0291 / 94–2202 von Mon­tag bis Don­ners­tag 8 bis 15.30 Uhr, Frei­tag von 8 bis 13 Uhr sowie Sams­tag und Sonn­tag von 9 bis 13 Uhr).

Meldung beim Gesundheitsamt Pflicht

Nicht von der Ver­ord­nung betrof­fen sind z.B. Grenz­pend­ler, also Per­so­nen, die täg­lich oder für bis zu fünf Tage durch ihren Beruf oder ihre Aus­bil­dung (Schu­le, Hoch­schu­le) ein- und aus­rei­sen. Eben­falls aus­ge­nom­men sind Per­so­nen, die im grenz­über­schrei­ten­den Personen‑, Waren- und Güter­trans­port tätig sind und Men­schen, deren Tätig­keit not­wen­dig ist zur Auf­recht­erhal­tung des Gesund­heits­we­sens und der Auf­ga­ben des Staa­tes. Wei­te­re Aus­nah­men und Befrei­un­gen kön­nen im Ein­zel­fall zuge­las­sen werden.

Ausnahmen nur im Einzelfall

Wenn nach der Rück­kehr mög­li­che Sym­pto­me einer Infek­ti­on mit dem Coro­na-Virus auf­tre­ten, wie z.B. Hus­ten, Hals­schmer­zen, Fie­ber oder Atem­not, soll­ten sich Betrof­fe­ne tele­fo­nisch an ihren Haus­arzt, an die Not­fall-Num­mer 116 117 oder an die Hot­line des Gesund­heits­am­tes unter Tel. 0291 / 94–2202 wenden.

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