Sundern. Die CDU-Fraktion Sundern sieht Schützen- und Volksfeste durch den Erlass des NRW-Umweltministers in Gefahr: „Einmal mehr zeigt sich, wessen Geistes Kind die rot-grüne Landesregierung ist. Über einen Erlass will Umweltminister Johannes Remmel Schützen‑, Volks- und Straßenfesten sowie anderen öffentlichen Veranstaltungen wie Karneval offenbar den Garaus machen“, beklagt CDU-Fraktionsvorsitzender Stefan Lange. „Ich frage mich, was den Umweltminister antreibt? Letztes Jahr die Idee der Katzen-Volkszählung und jetzt das.“
„Schützenfeste lauter als Ministeriumskantine“
„Im Entwurf des Freizeitlärmerlasses schreibt das NRW-Umweltministerium für bestimmte Veranstaltungen in ortsnahen Lagen oder in Ortskernen eine strikte Obergrenze von 65 Dezibel (dB) vor. Das entspricht dem Geräuschpegel eines lauten Gesprächs oder von Kantinenlärm“, erklärt Lange. „Bei unseren Schützenfesten geht es aber schon mal lauter zu als in der Ministeriumskantine!“ Bisher wurden den Kommunen bei der Genehmigung von Freizeitveranstaltungen Freiräume zugestanden, nun sollen sie verstärkt von Vereinen und anderen Ausrichtern Schallschutzgutachten einfordern, die bis zu 3000 Euro kosten können. „Das kann ein kleiner Schützenverein gar nicht bezahlen“, sagt der Vorsitzende der Christdemokraten im Sunderner Rat, der zudem befürchtet, dass mehr Anwohner mit Blick auf den Erlass gegen die Volksfeste klagen: „Über den Lärmschutz lässt sich theoretisch jede Veranstaltung kippen. Die vom grünen Umweltminister formulierten Ziele sind vollkommen unrealistisch. Selbst lachende und kreischende Kinder beim Kasperletheater verursachen mehr Lärm. So wird jedes Schulfest zu einem Lärmproblem“. Die CDU fordert die rot-grüne Landesregierung auf, die von Umweltminister Remmel verlangte Verschärfung zu kippen.
Eine Antwort
Ich hab mal im Ministerium nachgefragt…
Minister Johannes Remmel:
„Meldungen, nachdem das Ministerium eine Verschärfung der Lärmschutzvorgaben in NRW plant, sind falsch und entbehren jeder Grundlage. Genau das Gegenteil ist der Fall: Auf Wunsch und ausgelöst durch die Städte und Kommen soll es künftig mehr Möglichkeiten für Kommunen und das Brauchtum geben.
Einzige relevante Änderung im derzeitigen Entwurf des Erlasses ist, dass für Veranstaltungen die Anzahl der seltenen Ereignisse von derzeit 10 auf 18 erhöht wird. Eine Änderung der Immissionsrichtwerte aus dem Jahre 2009 ist nicht vorgesehen.“
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