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ALG II – immer wieder ungeklärte Fragen?

Arns­berg. Die Frau­en­be­ra­tungs­stel­le infor­miert über das ALG II. Anfang 2005 wur­de unter hef­ti­gen Pro­tes­ten das Arbeits­lo­sen­geld II ein­ge­führt. Es ersetz­te die an den letz­ten Net­to­lohn gekop­pel­te Arbeits­lo­sen­hil­fe und die „alte“ Sozi­al­hil­fe. Vie­le Mil­lio­nen Men­schen müs­sen heut­zu­ta­ge vom Arbeits­lo­sen­geld II leben. Nach wie vor tau­chen unge­klär­te Fra­gen rund um ALG II auf:

  • Wie hoch ist der der­zei­ti­ge Bedarfssatz?
  • Wie hoch darf die Mie­te im HSK sein?
  • Was ist mit den Heizkosten?
  • Wie sieht es aus mit der Anrech­nung von Spar­gro­schen und dem Eigenheim?
  • Was sind Bedarfsgemeinschaften?
  • Was wird in Ein­glie­de­rungs­ver­trä­gen festgehalten?
  • Was ist bei Wider­sprü­chen zu beach­ten und wann ist eine Kla­ge beim Sozi­al­ge­richt sinnvoll?

In sei­nem Vor­trag geht Rechts­an­walt Tom Kir­cher, DGB-Rechts­se­kre­tär, auf die­se Fra­gen ein. Ter­min: Mitt­woch: 28. Okto­ber 2015, 15 Uhr, Frau­en­be­ra­tungs­stel­le Arns­berg, Brü­cken­platz 4

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