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Lärmaktionsplanung der Stadt Sundern geht in die 4. Runde

Sun­dern. Der Lärm­ak­ti­ons­plan der Stu­fe 4 für die Stadt Sun­dern liegt im Ent­wurf vor. Jetzt sind alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger auf­ge­ru­fen, sich zu betei­li­gen und Hin­wei­se und Anmer­kun­gen zum Ent­wurf abzu­ge­ben. Die Betei­li­gung läuft bis zum 28. Mai 2024.

Die Belas­tung der Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner durch Ver­kehrs­lärm hat in den letz­ten Jah­ren trotz zahl­rei­cher Maß­nah­men zur Lärm­re­du­zie­rung teil­wei­se zuge­nom­men; vor allem im Stra­ßen­ver­kehrs­lärm ist die­se Ent­wick­lung in ganz Euro­pa zu beob­ach­ten. Die Euro­päi­sche Uni­on möch­te mit der Umge­bungs­richt­li­nie als Mit­tel zur Bewer­tung und Bekämp­fung aller maß­geb­li­chen Lärm­quel­len ent­spre­chend ent­ge­gen­wir­ken, sodass die Stadt Sun­dern nach EU-Umge­bungs­lärm­richt­li­nie ver­pflich­tet ist, einen Lärm­ak­ti­ons­plan aufzustellen.

Was ist ein Lärmaktionsplan?

Bei einem Lärm­ak­ti­ons­plan han­delt es sich um ein Gesamt­kon­zept, das Maß­nah­men zur Min­de­rung der Lärm­be­las­tung beinhal­tet. Der Ent­wurf zur Lärm­ak­ti­ons­pla­nung der 4. Stu­fe sowie der Ent­wurfs­be­richt für die Stadt Sun­dern kön­nen hier ein­ge­se­hen werden.

Welche Maßnahmen stehen an?

Nach einer Lärm­kar­tie­rung durch das Land Nord­rhein-West­fa­len wur­den im Stadt­ge­biet Sun­dern fol­gen­de Haupt­ver­kehrs­stra­ßen mit mehr als 3 Mio. KFZ/a ermit­telt, die nun in der 4. Stu­fe des Lärm­ak­ti­ons­pla­nes ange­packt wer­den sollen:

  • die Bun­des­stra­ße B 229 – Hach­e­ner Stra­ße im Orts­teil Hachen
  • die Land­stra­ße L 519 vom Kreis­ver­kehr in Hach­en bis zum süd­öst­li­chen Orts­aus­gang der Kern­stadt Sundern
  • die L 686 ab der Kreu­zung Hauptstraße/Silmecke in der Kern­stadt über Seid­feld und Sto­ckum bis zur Kreu­zung Allen­dor­fer Straße

Wie können sich Bürgerinnen und Bürger beteiligen?

Alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen rund um die Lärm­ak­ti­ons­pla­nung hat die Stadt Sun­dern auf ihrer städ­ti­schen Home­page ein­ge­stellt (Lärm­ak­ti­ons­pla­nung Stadt Sun­dern) . Die Unter­la­gen lie­gen zudem in der Stadt­ver­wal­tung Sun­dern, Foy­er des Ver­wal­tungs­ge­bäu­des, Rat­haus­platz 1, 59846 Sun­dern wäh­rend der Öff­nungs­zei­ten zur Ein­sicht öffent­lich aus.

Bis zum 28. Mai 2024 kann eine Betei­li­gung direkt online über das Inter­net­por­tal oder per Mail an stadtentwicklung@stadt-sundern.de erfol­gen. Bei Bedarf auch per Post an Rat­haus­platz 1, 59846 Sundern.

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Stadt Sundern)

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