Hochsauerlandkreis. Viele Menschen haben eine Lieblingsfarbe. Die spiegelt sich oft in ihren Fahrzeugen wieder. Keine Rücksicht wird auf Farbvorlieben bei Versicherungskennzeichen genommen. Ab dem 1. März 2015 müssen diese „Blau“ sein. Darauf werden die Polizeibeamten im ganzen Land in den Tagen nach dem 1. März besonders achten. Eine Übergangsfrist für den Tausch der Versicherungskennzeichen gibt es nicht. Ab dem 1. März müssen die blauen Schilder angebracht sein, die schwarzen Schilder sind out.
Kein Versicherungsschutz und Straftat
Wer ab Sonntag noch nicht mit „blau“ unterwegs ist, fährt ohne Versicherungsschutz und muss im Schadensfall mit erheblichen Regressforderungen rechnen. Darüber hinaus liegt auch eine Straftat vor, die von der Polizei mit einer Anzeige geahndet wird. Die Besitzer der betroffenen Fahrzeuge sollten sich möglichst sofort auf den Weg zu ihren Versicherungen machen um die neuen Kennzeichen zu erwerben.