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Ab Sonntag nur noch „blau“ unterwegs

Hoch­sauer­land­kreis. Vie­le Men­schen haben eine Lieb­lings­far­be. Die spie­gelt sich oft in ihren Fahr­zeu­gen wie­der. Kei­ne Rück­sicht wird auf Farb­vor­lie­ben bei Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen genom­men. Ab dem 1. März 2015 müs­sen die­se „Blau“ sein. Dar­auf wer­den die Poli­zei­be­am­ten im gan­zen Land in den Tagen nach dem 1. März beson­ders ach­ten. Eine Über­gangs­frist für den Tausch der Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen gibt es nicht. Ab dem 1. März müs­sen die blau­en Schil­der ange­bracht sein, die schwar­zen Schil­der sind out.

Kein Versicherungsschutz und Straftat

Wer ab Sonn­tag noch nicht mit „blau“ unter­wegs ist, fährt ohne Ver­si­che­rungs­schutz und muss im Scha­dens­fall mit erheb­li­chen Regress­for­de­run­gen rech­nen. Dar­über hin­aus liegt auch eine Straf­tat vor, die von der Poli­zei mit einer Anzei­ge geahn­det wird. Die Besit­zer der betrof­fe­nen Fahr­zeu­ge soll­ten sich mög­lichst sofort auf den Weg zu ihren Ver­si­che­run­gen machen um die neu­en Kenn­zei­chen zu erwerben.

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