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Appell „Sozialer Arbeitsmarkt“ für Arnsberg und Sundern

Ziel des „Sozia­len Arbeits­mark­tes“ ist die mit­tel­fris­ti­ge Inte­gra­ti­on beson­ders benach­tei­lig­ter Per­so­nen in eine regel­mä­ßi­ge beruf­li­che Tätig­keit mit der län­ger­fris­ti­gen Per­spek­ti­ve auf dem ers­ten Arbeits­markt. Ziel dabei ist es auch, den lang­zeit­ar­beits­lo­sen Men­schen wie­der eine sozia­le und gesell­schaft­li­che Teil­ha­be sowie die Sta­bi­li­sie­rung der per­sön­li­chen und fami­liä­ren Lebens­ver­hält­nis­se zu ermög­li­chen. Der Gedan­ke, von der Finan­zie­rung der Arbeits­lo­sig­keit (Pas­siv) zur Finan­zie­rung von Beschäf­ti­gung (Aktiv) durch eine Umsteue­rung der Trans­fer­leis­tung zu kom­men, ist dabei rich­tungs­wei­send. „Der Cari­tas­ver­band und die VHS begrü­ßen es des­halb außer­or­dent­lich, dass die Arns­ber­ger Rats­frak­tio­nen in der Rats­sit­zung am 26. Novem­ber 2014 den bei­lie­gen­den Appell zum Sozia­len Arbeits­markt ein­stim­mig beschlos­sen haben“, so Stock­mann und Wil­le­ke. In der kom­men­den Rats­sit­zung wird der Appell zum „Sozia­len Arbeits­markt“ auch den Frak­tio­nen in Sun­dern zur Abstim­mung vor­ge­stellt. Dazu Bür­ger­meis­ter Lins: „Auf­grund des inno­va­ti­ven Ansat­zes in einem für die Gesell­schaft so wich­ti­gen Bereich gehe ich fest davon aus, dass sich auch der Rat der Stadt Sun­dern die­sem Appell vor­be­halt­los anschlie­ßen wird.“ Der inter­kom­mu­na­le Appell wird dann dem Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les und dem Minis­te­ri­um für Arbeit, Inte­gra­ti­on und Sozia­les des Lan­des NRW vor­ge­legt. Stock­mann: „Ziel der Initia­ti­ve ist es, die Bun­des- und Lan­des­po­li­tik auf die Her­aus­for­de­rung in Arns­berg und Sun­dern hin­zu­wei­sen, um lang­zeit­ar­beits­lo­sen Men­schen vor Ort eine Per­spek­ti­ve zu geben.“
Als Anla­ge hier der Arnsberger/Sunderner Appell „Sozia­ler Arbeits­markt“ im Wortlaut:
 

Gemeinsam den zweiten Arbeitsmarkt als „Sozialen Arbeitsmarkt“ gestalten

1.
Die Städ­te Arns­berg und Sun­dern sind tra­di­tio­nell gro­ße pro­du­zie­ren­de Stand­or­te. Ihre Wirt­schaft wird geprägt von klei­nen und mitt­le­ren indus­tri­el­len Unter­neh­men. In der Stadt Arns­berg arbei­ten rd. 40 Pro­zent und in der Stadt Sun­dern sogar rd. 59 Pro­zent der sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Beschäf­tig­ten in der pro­du­zie­ren­den Wirt­schaft, die seit Jahr­zehn­ten einen tief­grei­fen­den Struk­tur­wan­del gestaltet.
Fol­ge die­ses wirt­schaft­li­chen Struk­tur­wan­dels ist – im Unter­schied zum übri­gen Hoch­sauer­land­kreis – ein stark aus­ge­präg­ter „gespal­te­ner“ Arbeitsmarkt.
Auf der einen Sei­te trifft die stei­gen­de Nach­fra­ge nach qua­li­fi­zier­ten bzw. hoch­qua­li­fi­zier­ten Tätig­kei­ten auf einen Man­gel an ent­spre­chen­den Fach­kräf­ten. Die loka­len und regio­na­len Akteu­re haben dar­auf reagiert und ent­spre­chen­de Maß­nah­men ent­wi­ckelt und umge­setzt. Die­se Maß­nah­men wer­den stän­dig fortgeschrieben.
Auf der ande­ren Sei­te gibt es seit Jah­ren in bei­den Städ­ten eine hohe Sockel­ar­beits­lo­sig­keit. Ein­fa­che bzw. gering qua­li­fi­zier­te Tätig­kei­ten wer­den nicht nach­ge­fragt. Men­schen ohne aus­rei­chen­de schu­li­sche oder beruf­li­che Aus­bil­dung fin­den kei­ne Beschäftigung.
Auch hier wur­den erheb­li­che Anstren­gun­gen der loka­len und regio­na­len Akteu­re unter­nom­men, Men­schen, die lan­ge arbeits­los sind, in den ers­ten Arbeits­markt zu ver­mit­teln. Die Mög­lich­kei­ten waren und sind jedoch äußerst begrenzt. Es gibt fak­tisch kei­nen funk­ti­ons­fä­hi­gen Arbeits­markt für unge­lern­te Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer sowie für ein­fa­che Tätigkeiten.
So lau­fen auch die Bemü­hun­gen der Betrof­fe­nen weit­ge­hend ins Lee­re, dem Grund­satz des „For­derns“ zu ent­spre­chen, also sich mit Unter­stüt­zung einen Arbeits­platz zu suchen. Die Betrof­fe­nen emp­fin­den dies als per­sön­li­ches „Ver­sa­gen“. Sie wer­den ent­mu­tigt oder resi­gnie­ren. Sie haben kei­ne beruf­li­che Per­spek­ti­ve, was sich auf ihr Leben, das Leben ihrer Fami­li­en, aber auch auf die loka­le Gesell­schaft nega­tiv auswirkt.
2.
Wir kön­nen also für unse­re bei­den Städ­te einen „gespal­te­nen“ Arbeits­markt fest­stel­len, d.h. einen ers­ten und zwei­ten Arbeits­markt unterscheiden.
Beim ers­ten und zwei­ten Arbeits­markt han­delt es sich um ver­schie­de­ne For­men der Arbeits­lo­sig­keit in eben­so ver­schie­de­nen Arbeits­märk­ten, die unter­schied­li­chen Geset­zen sowie unter­schied­li­chen wirt­schaft­li­chen und sozia­len Gesetz­mä­ßig­kei­ten unter­wor­fen sind.
Der ers­te Arbeits­markt gehört sei­ner Natur nach in den Bereich der Wirt­schafts­po­li­tik. Er wird cha­rak­te­ri­siert durch Markt und Eigen­in­itia­ti­ve. In ihm voll­zieht sich ein wesent­li­cher Teil der Arbeits­ver­mitt­lung mehr oder wenig zügig und über­wie­gend außer­halb der Arbeits­agen­tu­ren. Viel­fach fin­den die arbeits­los gewor­de­nen Men­schen auf eige­ne Initia­ti­ve oder mit Hil­fe ande­rer For­men der Arbeits­ver­mitt­lung einen neu­en Arbeitsplatz.
Der zwei­te Arbeits­markt dage­gen gehört in den Bereich der Sozi­al­po­li­tik. Sei­ne Auf­ga­ben sind Grund­si­che­rung und gesell­schaft­li­che Teil­nah­me. Da zur­zeit weder ein funk­ti­ons­fä­hi­ger Arbeits­markt für ein­fa­che Tätig­kei­ten noch die Arbeit­ge­ber exis­tie­ren, die ent­spre­chen­de Arbeits­plät­ze orga­ni­sie­ren und anbie­ten, müss­te ein wirt­schaft­li­cher Arbeits­markt dafür müh­sam auf­ge­baut wer­den. Ein sol­cher Arbeits­markt­auf­bau ist auf dem Hin­ter­grund der Digi­ta­li­sie­rung unse­rer Arbeits­wel­ten nicht wahr­schein­lich. Trotz­dem lohnt jede Anstren­gung. Ent­schei­dend aber ist und bleibt die Auf­ga­be, den zwei­ten Arbeits­markt als „Sozia­len Arbeits­markt“ zu gestal­ten, um den Betei­lig­ten und den loka­len Gesell­schaf­ten neue Per­spek­ti­ven zu eröffnen.
3.
Die Städ­te Arns­berg und Sun­dern, der Cari­tas­ver­band Arns­berg-Sun­dern, die VHS Arns­berg-Sun­dern und das Job­cen­ter des Hoch­sauer­land­krei­ses haben sich inten­siv mit der ver­fes­tig­ten Sockel­ar­beits­lo­sig­keit, d.h. mit dem zwei­ten Arbeits­markt in unse­rer Regi­on beschäf­tigt und nach nach­hal­ti­gen Lösun­gen gesucht. Die gute Zusam­men­ar­beit bei­der Städ­te und der wei­te­ren Part­ner, die in bei­den und für bei­de Städ­te arbei­ten, kam die­sem Vor­ge­hen zu Gute.
Nach meh­re­ren Werk­statt­ge­sprä­chen und nach der Aus­wer­tung der Erfah­run­gen des Modell­pro­jekts „Öffent­lich geför­der­te Beschäf­ti­gung“ in Nord­rhein-West­fa­len sowie der Stu­di­en zum „Pas­siv-Aktiv-Trans­fer (PAT)“ aus Baden-Würt­tem­berg und dem Saar­land kom­men wir zu dem Ergeb­nis, dass wir zum Abbau der Lang­zeit­ar­beits­lo­sig­kei­t/­So­ckel- bzw. Bestands­ar­beits­lo­sig­keit kon­se­quent den „Sozia­len Arbeits­markt“ ein­füh­ren, d.h. den zwei­ten Arbeits­markt als „Sozia­len Arbeits­markt“ gestal­ten müssen.
4.
Die Städ­te Arns­berg und Sun­dern und ihre loka­len und regio­na­len Part­ner rich­ten des­halb an Bund und Land NRW den Appell, einen sozi­al aus­ge­rich­te­ten Arbeits­markt für dau­er­haft nicht ver­mit­tel­ba­re Arbeits­lo­se zusam­men mit den ört­li­chen Akteu­ren in Arns­berg und Sun­dern auf­zu­bau­en und nach­hal­tig zu gestalten.
Trotz der posi­ti­ven Kon­junk­tur­ent­wick­lung fin­den vie­le Leis­tungs­be­rech­tig­te des SGB II kei­ne Beschäf­ti­gung im ers­ten Arbeits­markt. Mit Stand vom 31. 10. 2014 sind in Arns­berg 5692 Leis­tungs­be­rech­tig­te nach SGB II mit 2157 Lang­zeit­ar­beits­lo­sen gemel­det (Arbeits­lo­sen­quo­te rund 8 Pro­zent). In Sun­dern sind es zum glei­chen Zeit­punkt 1351 Leis­tungs­be­zie­her mit 426 Lang­zeit­ar­beits­lo­sen (rd. 5 Prozent).
Grün­de hier­für sind vor allem feh­len­de Arbeits­plät­ze auf­grund der beschrie­be­nen Arbeits­markt­struk­tu­ren, gerin­ges bzw. kein aus­rei­chen­des Qua­li­fi­zie­rungs­po­ten­ti­al, hohes Alter mit damit ver­bun­de­nen Einschränkungen.
5.
Die Städ­te Arns­berg und Sun­dern sowie ihre loka­len und regio­na­len Part­ner sehen sich in der gesell­schaft­li­chen Ver­ant­wor­tung, die­sen Men­schen über einen „Sozia­len Arbeits­markt“ eine sinn­stif­ten­de, sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Beschäf­ti­gung zu bie­ten, Teil­nah­me zu ermög­li­chen und Wert schaf­fen­de Bei­trä­ge für bei­de Städ­te zu leis­ten. Die Durch­läs­sig­keit zum ers­ten Arbeits­markt kann durch akti­vie­ren­de und qua­li­fi­zie­ren­de Effek­te geför­dert wer­den. Dies ist eine Auf­ga­be, die objek­tiv auf einen klei­ne­ren Kreis zutrifft.
Ziel ist die Schaf­fung von Arbeits­plät­zen in Abhän­gig­keit von För­der­be­din­gun­gen des Bun­des­pro­gramms und des Lan­des NRW. Im loka­len Kon­sens kön­nen auch Finan­zie­rungs­bei­trä­ge aus dem Ein­glie­de­rungs­ti­tel SGB II erfolgen.
6.
Unser Auf­ruf rich­tet sich an alle Ver­ant­wort­li­chen in Bund und Land, gemein­sam mit den Unter­zeich­nern Wege und Mit­tel zu fin­den, das Vor­ha­ben „Sozia­ler Arbeits­markt“  in Arns­berg und Sun­dern zu ver­wirk­li­chen, um lang­zeit­ar­beits­lo­sen Men­schen  Per­spek­ti­ven  zu ermög­li­chen und Soli­da­ri­tät zu stif­ten. Dabei soll der Sozia­le Arbeits­markt sowohl in Betrie­ben des ers­ten Arbeits­mark­tes wie auch in spe­zi­el­len sozia­len Betrie­ben umge­setzt werden.
7.
Arns­berg und Sun­dern sind auf­grund der dar­ge­stell­ten Bedin­gun­gen in beson­de­rer Wei­se dar­auf ange­wie­sen, einen „Sozia­len Arbeits­markt“ ein­zu­rich­ten, um die Sockel­ar­beits­lo­sig­keit nach­hal­tig zu bekämp­fen. Bei­de Städ­te wol­len dies gemein­sam und im regio­na­len Ver­bund tun.
Dabei sind sich alle Betei­lig­ten einig, dass trotz des wirt­schaft­li­chen Struk­tur­wan­dels die Vor­ran­gig­keit des ers­ten Arbeits­mark­tes gegen­über öffent­lich geför­der­ter Beschäf­ti­gung gesi­chert sein muss. Die­se Siche­rung darf aber nicht als Aus­re­de gel­ten, den zwei­ten Arbeits­markt nicht als „Sozia­len Arbeits­markt“ zu gestal­ten. Durch die Ein­bin­dung der Sozi­al­part­ner wird sicher­ge­stellt, dass die öffent­lich geför­der­te sozia­le Beschäf­ti­gung kei­ne Wett­be­werbs­ver­zer­rung ermöglicht.
Wir wol­len in Arns­berg und Sundern:

  •  eine dau­er­haf­te sinn­vol­le Per­spek­ti­ve für die Betroffenen/Langzeitarbeitslosen und ihren Fami­li­en ermöglichen,
  • nach­ge­frag­te, sinn­vol­le Tätig­kei­ten schaf­fen, für die kein ers­ter Arbeits­markt mehr besteht und auch nicht mehr oder nur begrenzt auf­ge­baut wer­den kann,
  • kei­ne Wett­be­werbs­ver­zer­rung erzeu­gen, son­dern im Gegen­teil eine gesell­schaft­li­che Wert­schöp­fung ermög­li­chen, die dem Stand­ort und den Städ­ten ins­ge­samt zu Gute kommt,

um eine sinn­vol­le, erfolg­rei­che und gesell­schaft­lich för­der­li­che Lösung für die Pro­ble­ma­tik der Sockel-Lang­zeit­ar­beits­lo­sig­keit, d.h. des zwei­ten Arbeits­mark­tes zu erreichen.

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