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WISU legt Rechtsgutachten vor: Hat Stadt mögliches Vorkaufsrecht nicht genutzt?

Sun­dern. Die Par­tei „Wir in Sun­dern“ hat zum Streit um das mög­li­che Vor­kaufs­recht für die öffent­li­chen Park­plät­ze am Vor­be­cken in Ame­cke (See­stra­ße) ein Rechts­gut­ach­ten ein­ge­holt. Die WISU legt ein Gut­ach­ten von Pro­fes­sor Dr. Bischo­pink aus der Anwalts­kanz­lei Bau­meis­ter aus Müns­ter vor. Nach­fol­gend gibt WISU eine Zusam­men­fas­sung aus dem Gutachten.

Zusammenfassung aus dem Rechtsgutachten

„Die Vor­aus­set­zun­gen für ein Vor­kaufs­recht gem. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB lagen – ent­ge­gen den Aus­füh­run­gen des Bür­ger­meis­ters vom 11.02.2020 – vor. Anders als es die Stadt­ver­wal­tung nun­mehr in der Pres­se­mit­tei­lung vom 18.05.2020 dar­legt, war die Aus­übung die­ses Vor­kaufs­rechts nicht ausgeschlossen.

a) Der Bebau­ungs­plan A 26 „Feri­en­haus­an­la­ge Ame­cke“ setzt die streit­ge­gen­ständ­li­che Flä­che als Ver­kehrs­flä­che im Sin­ne von § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB mit der Zweck­be­stim­mung „Öffent­li­che Park­flä­che“ fest.

Für der­ar­ti­ge Flä­chen sieht § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB ein gesetz­li­ches Vor­kaufs­recht vor.

Nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alt. 1 BauGB steht der Gemein­de ein Vor­kaufs­recht beim Kauf von Grund­stü­cken im Gel­tungs­be­reich eines Bebau­ungs­plans zu, soweit es sich um Flä­chen han­delt, für die nach dem Bebau­ungs­plan eine Nut­zung für öffent­li­che Zwe­cke fest­ge­setzt ist.

Als Flä­chen mit öffent­li­cher Zweck­be­stim­mung kom­men ins­be­son­de­re öffent­li­che Flä­chen für den all­ge­mei­nen Ver­kehr sowie Ver­kehrs­flä­chen beson­de­rer Zweck­be­stim­mung, wie Flä­chen für das Par­ken von Fahr­zeu­gen und Flä­chen für das Abstel­len von Fahr­rä­dern (§ 9 Abs. 1 Nr. 11) in Betracht.
Damit bestand für die als Ver­kehrs­flä­che mit der Zweck­be­stim­mung „Öffent­li­che Park­flä­che“ fest­ge­setz­te Flä­che ein Vorkaufsrecht.

b) Die Aus­übung des genann­ten Vor­kaufs­rechts war auch nicht nach § 26 Nr. 4 BauGB ausgeschlossen.
Dies schei­det schon vor dem Hin­ter­grund aus, dass für eine sol­che öffent­li­che Nut­zung kei­ne gesi­cher­te Rechts­po­si­ti­on bestand und besteht. Denn die als Park­platz genutz­te Flä­che stand und steht im Pri­vat­ei­gen­tum. Es hat kei­ne Wid­mung für den öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr statt­ge­fun­den. Der pri­va­te Eigen­tü­mer kann die Nut­zung als Park­platz jeder­zeit unterbinden.“

Soweit die Aus­zü­ge aus dem Rechtsgutachten.

Verwaltung hätte auf Vorkaufsrecht nicht verzichten dürfen

Die Ver­wal­tung, hier in die­sem Fall der Bür­ger­meis­ter, hät­te nie­mals auf das Vor­kaufs­recht der Stadt ver­zich­ten dür­fen. Durch den unnö­ti­gen Ver­zicht ist der Stadt ein gra­vie­ren­der Scha­den ent­stan­den – und uns feh­len jetzt die Park­plät­ze, fin­det Hans Klein von WiSU. Die Ein­nah­men aus der Park­platz­be­wirt­schaf­tung belie­fen sich auf 60.000,- Euro pro Jahr. „Die­se Ein­nah­men ent­fal­len jetzt, weil die Ver­ant­wort­li­chen im vor­aus­ei­len­den Gehor­sam zur Hel­ma AG ohne Zwang vor­schnell die Ver­zichts­er­klä­rung ‑NOCH VOR ABSCHLUSS DES KAUF­VER­TRA­GES- aus­ge­stellt haben“, schreit Hans Klein weiter.

Das sei eine fata­le und fal­sche Ent­schei­dung, gewe­sen. Der Ver­zicht auf das Vor­kaufs­recht war in die­sem Fall bei die­ser Wich­tig­keit kein „Geschäft der lau­fen­den Ver­wal­tung“ mehr, so WISU. Rich­tig wäre im Sin­ne von WISU gewe­sen: Der Bür­ger­meis­ter hät­te direkt nach Anfra­ge der Hel­ma AG den Rat als ent­schei­den­des Organ infor­mie­ren müs­sen. Dazu sei der Bür­ger­meis­ter nach der Gemein­de­ord­nung NRW verpflichtet.

Unterschiedliche Rechtsauffassungen

Es gibt also unter­schied­li­che Rechts­auf­fas­sun­gen. Wie hat ein Bür­ger­meis­ter zu han­deln, wenn sei­ne Rechts­po­si­ti­on nicht zwei­fels­frei fest­steht.  Er schützt zunächst ein­mal die Inter­es­sen der Stadt, die Inter­es­sen der Bür­ger, lässt es viel­leicht auch auf eine juris­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zung ankom­men, befin­det Hans Klein von WISO. „Genau das Gegen­teil hat der Bür­ger­meis­ter hier gemacht. Er hat die Inter­es­sen der Hel­ma AG in den Vor­der­grund gestellt“, sagt Hans Klein weiter.

Interessen von HELMA in Vordergrund gestellt?

War­um hat er so gehan­delt ? War­um ist der Bür­ger­meis­ter sei­ner Ver­pflich­tung zur Infor­ma­ti­on des Rates nicht nach­ge­kom­men? Die­se Fra­gen habe der Bür­ger­meis­ter nun dem Rat und den Bür­gern zu beant­wor­ten, sagt WISU.

(Text­grund­la­ge: Hans Klein, WISU / Foto: Frank Albrecht)

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4 Antworten

  1. Ver­zicht auf Vor­kaufs­recht mit fata­len Folgen

    Daß Bür­ger­meis­ter Bro­del die Ver­zichts­er­klä­rung „mal eben so“ abge­ge­ben hat, ist ein wei­te­res Indiz dafür, daß er erneut die Trag­wei­te sei­ner Hand­lung nicht erkannt hat, bzw. nicht erken­nen wollte.

    Hin­zu kommt, daß er den Rat der Stadt auch dabei erst im Nach­hin­ein dar­über infor­miert hat.

    Sein aktu­el­ler Ver­such, die­sen weit­rei­chen­den Schritt „als ein Geschäft der lau­fen­den Ver­wal­tung“, zu ver­kau­fen, ist ein erneu­ter Beleg dafür, daß er die Zustän­dig­keit und Ein­be­zie­hung des Rates bewußt nicht aner­kennt und unterläuft.

    Von Anbe­ginn die­ser „Affä­re Ferienpark/HELMA“,ab Novem­ber 2019 , hat der Bür­ger­meis­ter kei­ner­lei Infor­ma­tio­nen an den Rat der Stadt wei­ter­ge­ge­ben, bzw. erst, nach­dem die ört­li­chen Medi­en dar­über berich­tet hatten.

    Sei­ne wie­der­hol­te Aus­sa­ge, er habe in der Sache ja „kein Man­dat“ gehabt, ist erschreckend.

    Die Bri­sanz Feri­en­park Ame­cke besteht seit vie­len Jah­ren und setzt zwin­gend vor­aus, daß Herr Bro­del die Trag­wei­te sei­nes Han­delns hät­te erken­nen müssen.

    Nun ste­hen wir erneut vor wei­te­ren rie­si­gen Pro­ble­men: Kün­di­gung der jet­zi­gen Park­flä­che, Not­wen­dig­keit der schnellst­mög­li­chen Schaf­fung von Ersatz­flä­chen, ins­be­son­de­re für die neue Gas­tro­no­mie, abseh­ba­rer Ein­nah­me­ver­lust bei den Park­ge­büh­ren etc.

    Wor­auf müs­sen wir, Bür­ger­schaft und Rat der Stadt, uns noch gefaßt machen, hin­sicht­lich der nicht kal­ku­lier­ba­ren Akti­vi­tä­ten und Ent­schei­dun­gen die­ses Bürgermeisters.

    Ich bewer­te sei­ne Amts­füh­rung durch­aus als ein Sicher­heits­ri­si­ko für die Stadt.

    Der viel­fach gefor­der­te Amts­ver­zicht, bzw. Ruhen­las­sen der Amts­aus­übung, ist drin­gen­der denn je.

  2. Gerd Josef Plass

    Die gesam­te Argu­men­ta­ti­ons­ket­te und die Vor­wür­fe von Hans Klein und der WISU gegen die Ver­wal­tung und den Bür­ger­meis­ter basie­ren allein auf der Aus­kunft einer Anwalts­kanz­lei in Müns­ter. Der juris­ti­sche Laie Klein traut sich also zu – bei erkenn­bar und beleg­bar gegen­tei­li­gen Auf­fas­sun­gen von ande­ren Juris­ten – reflex­ar­tig ein ein­zel­nes Rechts­gut­ach­ten als unbe­streit­bar rich­tig dar­zu­stel­len, das er übri­gens selbst in Auf­trag gege­ben hat und das sei­ne wie­der­holt erkenn­ba­re Absicht unter­stützt, den Ruf des Bür­ger­meis­ters zu ramponieren.
    Die Ver­wal­tung und Bür­ger­meis­ter Bro­del haben sei­ner­zeit mit gutem Gewis­sen – auf der Basis der damals ein­ge­hol­ten Rechts­aus­kunft – ihre Ent­schei­dung getrof­fen. Die­se Rechts­aus­kunft besag­te unzwei­deu­tig, dass es kein Vor­kaufs­recht der Stadt gibt. Vor die­sem juris­ti­schen Hin­ter­grund war es rich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll, dem Gut­ach­ten zu fol­gen und die Stadt in kei­nen juris­ti­schen Streit zu verwickeln.

    In die­sem Zusam­men­hang eini­ge all­ge­mei­ne Anmer­kun­gen, die sich aus mei­ner Beob­ach­tung der der­zei­ti­gen kom­mu­nal­po­li­ti­schen Sze­ne ergeben:
    Wie auch der Kom­men­tar von Herrn Huff zu dem obi­gen WISU-Bericht zeigt ( Anspie­lung auf „nicht kal­ku­lier­ba­re Ent­schei­dun­gen des BM“, „Sicher­heits­ri­si­ko für die Stadt“) , schei­nen sich nicht weni­ge Rats­mit­glie­der seit gerau­mer Zeit in ein ein­zi­ges Ziel zu ver­bei­ßen: Näm­lich die Repu­ta­ti­on des Bür­ger­meis­ters aus zum Teil an den Haa­ren her­bei­ge­zo­ge­nen Anläs­sen zu beschä­di­gen und her­um­zu­nör­geln, anstatt sich koope­ra­tiv und gemein­sam um Erle­di­gung der vie­len gro­ßen Zukunfts­auf­ga­ben zu bemühen. 

    Wenn man als Rats­mit­glied die Mei­nun­gen und Beur­tei­lun­gen des Bür­ger­meis­ters nicht teilt, sei­ne Maß­nah­men und Ent­schei­dun­gen in Tei­len für falsch hält, ist es unter Berück­sich­ti­gung der Regeln der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit intel­lek­tu­ell nicht zuläs­sig und auch nicht red­lich, Pau­schal­be­wer­tun­gen wie „Sicher­heits­ri­si­ko für die Stadt“ und „Kom­plett­ver­sa­gen“ raus­zu­hau­en oder gar den unver­züg­li­chen Rück­tritt des Bür­ger­meis­ters zu fordern.
    Gibt es auch nur ein ein­zi­ges jus­ti­zia­bles Fehl­ver­hal­ten des Bür­ger­meis­ters, das eine sol­che Maß­nah­men­keu­le rechtfertigt?

    Streit in der Sache, auch sehr unter­schied­li­che, gar gegen­sätz­li­che Bewer­tun­gen ein­zel­ner Maß­nah­men und ver­schie­de­ner Ent­schei­dun­gen sind nor­mal und unbe­dingt nötig: Denn nur in inten­si­ven, auch kon­trä­ren Aus­ein­an­der­set­zun­gen kris­tal­li­sie­ren sich opti­ma­le Lösun­gen her­aus. Aber immer wie­der Unstim­mig­kei­ten mit dem Bür­ger­meis­ter zu instru­men­ta­li­sie­ren und zum Anlass zu neh­men, Fehl­ver­hal­ten, Inkom­pe­tenz und sozia­les Ver­sa­gen zu kon­stru­ie­ren („Total­ver­sa­gen“, s.o.), ist viel­leicht wohl­feil, aber kei­nes­falls in Ord­nung. Schon die von ver­schie­de­nen Sei­ten hoch getrimm­te Vor­wurfs­rhe­to­rik – ohne die inhalt­li­chen Kom­po­nen­ten – ist ver­let­zend und her­ab­set­zend und bestä­tigt die­je­ni­gen, die die Poli­tik ohne­hin als „schmut­zi­ges Geschäft“ wahrnehmen.

    Wenn „Sun­dern-ähn­li­che“, vor­schnell ent­wi­ckel­te Vor­wür­fe (deren Berech­ti­gung noch über­haupt nicht fest­ge­stellt wur­de) in allen deut­schen Rat­häu­sern vor­ge­tra­gen und mit Rück­tritts­for­de­run­gen ver­bun­den wür­den, wäre eine nicht abseh­ba­re Zahl von Bür­ger­meis­ter­ses­seln in vie­len, vie­len Städ­ten nicht mehr besetzt…

    Ich selbst war, wie sich die Älte­ren erin­nern, mehr als 35 Jah­re unter den Bür­ger­meis­tern Tig­ges und Wolf im Rat der Stadt Sun­dern aktiv. Ich war in den 7 Peri­oden als Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der und als Rats­mit­glied an vie­len wich­ti­gen Ent­schei­dun­gen betei­ligt, die in einer Rei­he von Fäl­len sehr strit­tig waren. Ich kann mich an inten­si­ve Dis­kus­sio­nen und mit Lei­den­schaft geführ­te Dis­kur­se erin­nern. Aber nicht ein­mal in der gesam­ten Zeit wäre ich nur im Ansatz auf die Idee gekom­men, auch bei völ­lig unter­schied­li­chen Bewer­tun­gen und Ein­schät­zun­gen, den jewei­li­gen Bür­ger­meis­ter als inkom­pe­tent und gar als „Sicher­heits­ri­si­ko für die Stadt “ zu bezeich­nen und des­sen unver­züg­li­chen Rück­tritt zu for­dern: Guten Wil­len und red­li­che Absich­ten habe ich grund­sätz­lich unter­stellt. Das scheint im Rat der Stadt Sun­dern nicht selbst­ver­ständ­lich zu sein.

  3. Glück­wunsch Herr Plass zu die­sem weit­ge­hend aus­ge­wo­ge­nen Kommentar.
    Zu Ihrer Zeit bestand der Rat aller­dings noch aus Per­so­nen, bei denen die Beto­nung bei „Ehren­amt“ noch auf „Ehre“ lag. Guckt man heu­te durch die Rei­hen, sieht man reich­lich geschei­ter­te Exis­ten­zen oder nass­for­sche Ehr­geiz­lin­ge. Viel­leicht eig­nen sich aus der Not gebo­re­ne Wäh­ler­ver­ei­ni­gun­gen oder Inter­es­sen­ver­tre­tun­gen nicht wirk­lich für eine nach­hal­ti­ge und vor allem seriö­se Rats­ar­beit. Gucken Sie sich deren Ver­tre­ter und ihren Hin­ter­grund nur an…
    Sie Herr Plass haben völ­lig recht: Aus­ein­an­der­set­zun­gen in der Sache – ja. Aber was da zur­zeit läuft ist ein­fach nur noch widerwärtig.

  4. Gehen 24 Rats­mit­glie­der unge­prüf­ten Anschul­di­gun­gen auf den Leim?

    Und ewig grüßt das Mur­mel­tier? Man fühlt sich tat­säch­lich wie im fal­schen Film und an die Vor­gän­ge um den dama­li­gen (CDU-)Bürgermeister Det­lef Lins in den Jah­ren 2014/2015 erin­nert. Ihn ließ die CDU damals wie eine hei­ße Kar­tof­fel fal­len und ser­vier­te ihn als Kan­di­dat bei den bevor­ste­hen­den Bür­ger­meis­ter­wah­len in unrühm­li­cher zwi­schen­mensch­li­cher Umgangs­art kur­zer­hand ab. Heu­te wen­det sich die CDU, mit Unter­stüt­zung eini­ger (will­fäh­ri­ger?) Hel­fer in Erman­ge­lung eines eige­nen Bür­ger­meis­ters gegen den heu­ti­gen Amts­in­ha­ber. Schon seit Amts­an­tritt Ralph Bro­dels lässt die CDU kei­nen Knüp­pel lie­gen, den sie nicht ver­such­te, dem Bür­ger­meis­ter zwi­schen die Bei­ne zu wer­fen. Man muss kei­nes­wegs mit allem ein­ver­stan­den sein, wie der jet­zi­ge Amts­in­ha­ber in Man­chem agiert und reagiert, wel­che Ent­schei­dun­gen er trifft oder auch nicht trifft und wel­chen Knüp­pel er sei­nen Geg­nern viel­leicht auch selbst an die Hand gege­ben hat, aber das, was die CDU-Frak­ti­on jetzt im Schul­ter­schluss mit wei­te­ren Rats­mit­glie­dern abzieht, geht doch weit über das hin­aus, was man unter einer berech­tig­ten Kri­tik akzep­tie­ren könn­te, es ähnelt eher einer Hexenjagd.
    Wie kom­men die 24 Rats­mit­glie­der dazu, nur auf Grund völ­lig unbe­wie­se­ner und von ihnen selbst auch ganz offen­bar über­haupt nicht über­prüf­ter Vor­wür­fe, der Bür­ger­meis­ter habe eini­gen Mit­ar­bei­tern in der Ver­wal­tung zu hoch dotier­te Arbeits­ver­trä­ge ver­schafft, ihn in ulti­ma­tiv dro­hen­der Form zum sofor­ti­gen Rück­tritt auf­zu­for­dern? Die­se Vor­wür­fe, so hat es sich nach einer inten­si­ven Über­prü­fung der Akten­la­ge durch Mit­glie­der der SPD-Frak­ti­on erwie­sen, sind völ­lig unbe­grün­det. Viel­leicht hät­te man, bzw. hät­te der Bür­ger­meis­ter an der einen oder ande­ren Stel­le anders ent­schei­den kön­nen, aber ein rechts­wid­ri­ges, Amts­miss­brauch unter­stel­len­des Vor­ge­hen ist nir­gends ersicht­lich, erst recht nicht nach­weis­bar. Alle infra­ge ste­hen­den Höher­grup­pie­run­gen sind dem nor­ma­len, ver­wal­tungs­tech­ni­schen Ablauf gefolgt, ein­schließ­lich Ein­bin­dung von Per­so­nal­rat, Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­ten und einer exter­nen Stel­len­be­ur­tei­lungs­agen­tur. Hier wird ganz offen­bar der Ver­such unter­nom­men, im Vor­feld der anste­hen­den Bür­ger­meis­ter­wahl den jet­zi­gen Amts­in­ha­ber mas­siv zu dis­kre­di­tie­ren und so sei­ne Chan­cen auf eine Wie­der­wahl zu schmä­lern. Bei Det­lef Lins ist der Umgang mit ihm der CDU beim Wahl­er­geb­nis auf die eige­nen Füße gefal­len. Und diesmal?
    Wer aller­dings glaubt, das Knüp­pel­wer­fen der CDU gegen den Bür­ger­meis­ter könn­te mit dem Wahl­ter­min am 13. Sep­tem­ber been­det sein, könn­te sich danach erneut vom täg­li­chen Mur­mel­tier auf­ge­weckt sehen. Soll­te der neue Bür­ger­meis­ter nicht das wohl ein­zig und allein qua­li­fi­zie­ren­de Eti­kett „CDU“ tra­gen, wird sich ein ande­rer Bür­ger­meis­ter, gleich ob er Bro­del oder Wil­le­ke hei­ßen soll­te, erneut warm anzie­hen müssen!

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