Sundern. Die Partei „Wir in Sundern“ hat zum Streit um das mögliche Vorkaufsrecht für die öffentlichen Parkplätze am Vorbecken in Amecke (Seestraße) ein Rechtsgutachten eingeholt. Die WISU legt ein Gutachten von Professor Dr. Bischopink aus der Anwaltskanzlei Baumeister aus Münster vor. Nachfolgend gibt WISU eine Zusammenfassung aus dem Gutachten.
Zusammenfassung aus dem Rechtsgutachten
„Die Voraussetzungen für ein Vorkaufsrecht gem. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB lagen – entgegen den Ausführungen des Bürgermeisters vom 11.02.2020 – vor. Anders als es die Stadtverwaltung nunmehr in der Pressemitteilung vom 18.05.2020 darlegt, war die Ausübung dieses Vorkaufsrechts nicht ausgeschlossen.
a) Der Bebauungsplan A 26 „Ferienhausanlage Amecke“ setzt die streitgegenständliche Fläche als Verkehrsfläche im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB mit der Zweckbestimmung „Öffentliche Parkfläche“ fest.
Für derartige Flächen sieht § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB ein gesetzliches Vorkaufsrecht vor.
Nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alt. 1 BauGB steht der Gemeinde ein Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplans zu, soweit es sich um Flächen handelt, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt ist.
Als Flächen mit öffentlicher Zweckbestimmung kommen insbesondere öffentliche Flächen für den allgemeinen Verkehr sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, wie Flächen für das Parken von Fahrzeugen und Flächen für das Abstellen von Fahrrädern (§ 9 Abs. 1 Nr. 11) in Betracht.
Damit bestand für die als Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Öffentliche Parkfläche“ festgesetzte Fläche ein Vorkaufsrecht.
b) Die Ausübung des genannten Vorkaufsrechts war auch nicht nach § 26 Nr. 4 BauGB ausgeschlossen.
Dies scheidet schon vor dem Hintergrund aus, dass für eine solche öffentliche Nutzung keine gesicherte Rechtsposition bestand und besteht. Denn die als Parkplatz genutzte Fläche stand und steht im Privateigentum. Es hat keine Widmung für den öffentlichen Straßenverkehr stattgefunden. Der private Eigentümer kann die Nutzung als Parkplatz jederzeit unterbinden.“
Soweit die Auszüge aus dem Rechtsgutachten.
Verwaltung hätte auf Vorkaufsrecht nicht verzichten dürfen
Die Verwaltung, hier in diesem Fall der Bürgermeister, hätte niemals auf das Vorkaufsrecht der Stadt verzichten dürfen. Durch den unnötigen Verzicht ist der Stadt ein gravierender Schaden entstanden – und uns fehlen jetzt die Parkplätze, findet Hans Klein von WiSU. Die Einnahmen aus der Parkplatzbewirtschaftung beliefen sich auf 60.000,- Euro pro Jahr. „Diese Einnahmen entfallen jetzt, weil die Verantwortlichen im vorauseilenden Gehorsam zur Helma AG ohne Zwang vorschnell die Verzichtserklärung ‑NOCH VOR ABSCHLUSS DES KAUFVERTRAGES- ausgestellt haben“, schreit Hans Klein weiter.
Das sei eine fatale und falsche Entscheidung, gewesen. Der Verzicht auf das Vorkaufsrecht war in diesem Fall bei dieser Wichtigkeit kein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ mehr, so WISU. Richtig wäre im Sinne von WISU gewesen: Der Bürgermeister hätte direkt nach Anfrage der Helma AG den Rat als entscheidendes Organ informieren müssen. Dazu sei der Bürgermeister nach der Gemeindeordnung NRW verpflichtet.
Unterschiedliche Rechtsauffassungen
Es gibt also unterschiedliche Rechtsauffassungen. Wie hat ein Bürgermeister zu handeln, wenn seine Rechtsposition nicht zweifelsfrei feststeht. Er schützt zunächst einmal die Interessen der Stadt, die Interessen der Bürger, lässt es vielleicht auch auf eine juristische Auseinandersetzung ankommen, befindet Hans Klein von WISO. „Genau das Gegenteil hat der Bürgermeister hier gemacht. Er hat die Interessen der Helma AG in den Vordergrund gestellt“, sagt Hans Klein weiter.
Interessen von HELMA in Vordergrund gestellt?
Warum hat er so gehandelt ? Warum ist der Bürgermeister seiner Verpflichtung zur Information des Rates nicht nachgekommen? Diese Fragen habe der Bürgermeister nun dem Rat und den Bürgern zu beantworten, sagt WISU.
(Textgrundlage: Hans Klein, WISU / Foto: Frank Albrecht)
4 Antworten
Verzicht auf Vorkaufsrecht mit fatalen Folgen
Daß Bürgermeister Brodel die Verzichtserklärung „mal eben so“ abgegeben hat, ist ein weiteres Indiz dafür, daß er erneut die Tragweite seiner Handlung nicht erkannt hat, bzw. nicht erkennen wollte.
Hinzu kommt, daß er den Rat der Stadt auch dabei erst im Nachhinein darüber informiert hat.
Sein aktueller Versuch, diesen weitreichenden Schritt „als ein Geschäft der laufenden Verwaltung“, zu verkaufen, ist ein erneuter Beleg dafür, daß er die Zuständigkeit und Einbeziehung des Rates bewußt nicht anerkennt und unterläuft.
Von Anbeginn dieser „Affäre Ferienpark/HELMA“,ab November 2019 , hat der Bürgermeister keinerlei Informationen an den Rat der Stadt weitergegeben, bzw. erst, nachdem die örtlichen Medien darüber berichtet hatten.
Seine wiederholte Aussage, er habe in der Sache ja „kein Mandat“ gehabt, ist erschreckend.
Die Brisanz Ferienpark Amecke besteht seit vielen Jahren und setzt zwingend voraus, daß Herr Brodel die Tragweite seines Handelns hätte erkennen müssen.
Nun stehen wir erneut vor weiteren riesigen Problemen: Kündigung der jetzigen Parkfläche, Notwendigkeit der schnellstmöglichen Schaffung von Ersatzflächen, insbesondere für die neue Gastronomie, absehbarer Einnahmeverlust bei den Parkgebühren etc.
Worauf müssen wir, Bürgerschaft und Rat der Stadt, uns noch gefaßt machen, hinsichtlich der nicht kalkulierbaren Aktivitäten und Entscheidungen dieses Bürgermeisters.
Ich bewerte seine Amtsführung durchaus als ein Sicherheitsrisiko für die Stadt.
Der vielfach geforderte Amtsverzicht, bzw. Ruhenlassen der Amtsausübung, ist dringender denn je.
Gerd Josef Plass
Die gesamte Argumentationskette und die Vorwürfe von Hans Klein und der WISU gegen die Verwaltung und den Bürgermeister basieren allein auf der Auskunft einer Anwaltskanzlei in Münster. Der juristische Laie Klein traut sich also zu – bei erkennbar und belegbar gegenteiligen Auffassungen von anderen Juristen – reflexartig ein einzelnes Rechtsgutachten als unbestreitbar richtig darzustellen, das er übrigens selbst in Auftrag gegeben hat und das seine wiederholt erkennbare Absicht unterstützt, den Ruf des Bürgermeisters zu ramponieren.
Die Verwaltung und Bürgermeister Brodel haben seinerzeit mit gutem Gewissen – auf der Basis der damals eingeholten Rechtsauskunft – ihre Entscheidung getroffen. Diese Rechtsauskunft besagte unzweideutig, dass es kein Vorkaufsrecht der Stadt gibt. Vor diesem juristischen Hintergrund war es richtig und verantwortungsvoll, dem Gutachten zu folgen und die Stadt in keinen juristischen Streit zu verwickeln.
In diesem Zusammenhang einige allgemeine Anmerkungen, die sich aus meiner Beobachtung der derzeitigen kommunalpolitischen Szene ergeben:
Wie auch der Kommentar von Herrn Huff zu dem obigen WISU-Bericht zeigt ( Anspielung auf „nicht kalkulierbare Entscheidungen des BM“, „Sicherheitsrisiko für die Stadt“) , scheinen sich nicht wenige Ratsmitglieder seit geraumer Zeit in ein einziges Ziel zu verbeißen: Nämlich die Reputation des Bürgermeisters aus zum Teil an den Haaren herbeigezogenen Anlässen zu beschädigen und herumzunörgeln, anstatt sich kooperativ und gemeinsam um Erledigung der vielen großen Zukunftsaufgaben zu bemühen.
Wenn man als Ratsmitglied die Meinungen und Beurteilungen des Bürgermeisters nicht teilt, seine Maßnahmen und Entscheidungen in Teilen für falsch hält, ist es unter Berücksichtigung der Regeln der Verhältnismäßigkeit intellektuell nicht zulässig und auch nicht redlich, Pauschalbewertungen wie „Sicherheitsrisiko für die Stadt“ und „Komplettversagen“ rauszuhauen oder gar den unverzüglichen Rücktritt des Bürgermeisters zu fordern.
Gibt es auch nur ein einziges justiziables Fehlverhalten des Bürgermeisters, das eine solche Maßnahmenkeule rechtfertigt?
Streit in der Sache, auch sehr unterschiedliche, gar gegensätzliche Bewertungen einzelner Maßnahmen und verschiedener Entscheidungen sind normal und unbedingt nötig: Denn nur in intensiven, auch konträren Auseinandersetzungen kristallisieren sich optimale Lösungen heraus. Aber immer wieder Unstimmigkeiten mit dem Bürgermeister zu instrumentalisieren und zum Anlass zu nehmen, Fehlverhalten, Inkompetenz und soziales Versagen zu konstruieren („Totalversagen“, s.o.), ist vielleicht wohlfeil, aber keinesfalls in Ordnung. Schon die von verschiedenen Seiten hoch getrimmte Vorwurfsrhetorik – ohne die inhaltlichen Komponenten – ist verletzend und herabsetzend und bestätigt diejenigen, die die Politik ohnehin als „schmutziges Geschäft“ wahrnehmen.
Wenn „Sundern-ähnliche“, vorschnell entwickelte Vorwürfe (deren Berechtigung noch überhaupt nicht festgestellt wurde) in allen deutschen Rathäusern vorgetragen und mit Rücktrittsforderungen verbunden würden, wäre eine nicht absehbare Zahl von Bürgermeistersesseln in vielen, vielen Städten nicht mehr besetzt…
Ich selbst war, wie sich die Älteren erinnern, mehr als 35 Jahre unter den Bürgermeistern Tigges und Wolf im Rat der Stadt Sundern aktiv. Ich war in den 7 Perioden als Fraktionsvorsitzender und als Ratsmitglied an vielen wichtigen Entscheidungen beteiligt, die in einer Reihe von Fällen sehr strittig waren. Ich kann mich an intensive Diskussionen und mit Leidenschaft geführte Diskurse erinnern. Aber nicht einmal in der gesamten Zeit wäre ich nur im Ansatz auf die Idee gekommen, auch bei völlig unterschiedlichen Bewertungen und Einschätzungen, den jeweiligen Bürgermeister als inkompetent und gar als „Sicherheitsrisiko für die Stadt “ zu bezeichnen und dessen unverzüglichen Rücktritt zu fordern: Guten Willen und redliche Absichten habe ich grundsätzlich unterstellt. Das scheint im Rat der Stadt Sundern nicht selbstverständlich zu sein.
Glückwunsch Herr Plass zu diesem weitgehend ausgewogenen Kommentar.
Zu Ihrer Zeit bestand der Rat allerdings noch aus Personen, bei denen die Betonung bei „Ehrenamt“ noch auf „Ehre“ lag. Guckt man heute durch die Reihen, sieht man reichlich gescheiterte Existenzen oder nassforsche Ehrgeizlinge. Vielleicht eignen sich aus der Not geborene Wählervereinigungen oder Interessenvertretungen nicht wirklich für eine nachhaltige und vor allem seriöse Ratsarbeit. Gucken Sie sich deren Vertreter und ihren Hintergrund nur an…
Sie Herr Plass haben völlig recht: Auseinandersetzungen in der Sache – ja. Aber was da zurzeit läuft ist einfach nur noch widerwärtig.
Gehen 24 Ratsmitglieder ungeprüften Anschuldigungen auf den Leim?
Und ewig grüßt das Murmeltier? Man fühlt sich tatsächlich wie im falschen Film und an die Vorgänge um den damaligen (CDU-)Bürgermeister Detlef Lins in den Jahren 2014/2015 erinnert. Ihn ließ die CDU damals wie eine heiße Kartoffel fallen und servierte ihn als Kandidat bei den bevorstehenden Bürgermeisterwahlen in unrühmlicher zwischenmenschlicher Umgangsart kurzerhand ab. Heute wendet sich die CDU, mit Unterstützung einiger (willfähriger?) Helfer in Ermangelung eines eigenen Bürgermeisters gegen den heutigen Amtsinhaber. Schon seit Amtsantritt Ralph Brodels lässt die CDU keinen Knüppel liegen, den sie nicht versuchte, dem Bürgermeister zwischen die Beine zu werfen. Man muss keineswegs mit allem einverstanden sein, wie der jetzige Amtsinhaber in Manchem agiert und reagiert, welche Entscheidungen er trifft oder auch nicht trifft und welchen Knüppel er seinen Gegnern vielleicht auch selbst an die Hand gegeben hat, aber das, was die CDU-Fraktion jetzt im Schulterschluss mit weiteren Ratsmitgliedern abzieht, geht doch weit über das hinaus, was man unter einer berechtigten Kritik akzeptieren könnte, es ähnelt eher einer Hexenjagd.
Wie kommen die 24 Ratsmitglieder dazu, nur auf Grund völlig unbewiesener und von ihnen selbst auch ganz offenbar überhaupt nicht überprüfter Vorwürfe, der Bürgermeister habe einigen Mitarbeitern in der Verwaltung zu hoch dotierte Arbeitsverträge verschafft, ihn in ultimativ drohender Form zum sofortigen Rücktritt aufzufordern? Diese Vorwürfe, so hat es sich nach einer intensiven Überprüfung der Aktenlage durch Mitglieder der SPD-Fraktion erwiesen, sind völlig unbegründet. Vielleicht hätte man, bzw. hätte der Bürgermeister an der einen oder anderen Stelle anders entscheiden können, aber ein rechtswidriges, Amtsmissbrauch unterstellendes Vorgehen ist nirgends ersichtlich, erst recht nicht nachweisbar. Alle infrage stehenden Höhergruppierungen sind dem normalen, verwaltungstechnischen Ablauf gefolgt, einschließlich Einbindung von Personalrat, Gleichstellungsbeauftragten und einer externen Stellenbeurteilungsagentur. Hier wird ganz offenbar der Versuch unternommen, im Vorfeld der anstehenden Bürgermeisterwahl den jetzigen Amtsinhaber massiv zu diskreditieren und so seine Chancen auf eine Wiederwahl zu schmälern. Bei Detlef Lins ist der Umgang mit ihm der CDU beim Wahlergebnis auf die eigenen Füße gefallen. Und diesmal?
Wer allerdings glaubt, das Knüppelwerfen der CDU gegen den Bürgermeister könnte mit dem Wahltermin am 13. September beendet sein, könnte sich danach erneut vom täglichen Murmeltier aufgeweckt sehen. Sollte der neue Bürgermeister nicht das wohl einzig und allein qualifizierende Etikett „CDU“ tragen, wird sich ein anderer Bürgermeister, gleich ob er Brodel oder Willeke heißen sollte, erneut warm anziehen müssen!