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Stuhlsuche schützt nicht vor Polizeikontrolle

(Foto: Uwe Schlick/pixelio.de)
(Foto: Uwe Schlick/pixelio.de)

Arnsberg/Sundern. Diens­tag abend gegen 20 Uhr führ­ten die Beam­ten der Poli­zei­wa­che Arns­berg eine Geschwin­dig­keits­kon­trol­le im Bereich Altes Feld durch. Dabei konn­ten sie einen 52-jäh­ri­gen Mann aus Sun­dern in sei­nem Pkw mes­sen, der mit leicht über­höh­ter Geschwin­dig­keit unter­wegs war. Kurz vor der Kon­troll­stel­le hielt der Mann jedoch an, stieg aus und öff­ne­te alle Türen und den Kof­fer­raum sei­nes Autos. Dann mach­te er alles wie­der zu, setz­te sich hin­ein und fuhr in die Rich­tung zurück, aus der er gekom­men war.

Über 1,1 Promille

Ein Strei­fen­wa­gen fuhr hin­ter­her und hielt den Mann kurz dar­auf an. Auf sein Ver­hal­ten ange­spro­chen gab er an, dass er einen Stuhl ver­ges­sen hät­te und des­we­gen noch ein­mal umge­kehrt sei. Bei dem Gespräch konn­ten die Beam­ten deut­lich Alko­hol­ge­ruch bei dem Mann fest­stel­len. Ein Alcotest ergab dann auch einen Wert von knapp über 1,1 Pro­mil­le. Daher wur­de dem Mann eine Blut­pro­be ent­nom­men und der Füh­rer­schein sichergestellt.

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