Stockum/Sundern/Hellefeld. Der SUI-Ausschuss (Stadtentwicklung, Umwelt und Infrastruktur) hat am Dienstag abend den Neubau eines Netto-Markts in Stockum sowie den vergrößerten Ersatz-Neubau des Aldi-Markts in der Röhre jeweils einen Schritt vorangebracht. Neben einigen weiteren Bebauungsplänen gab es Neuigkeiten zum Thema Windkraft auf der Hellefelder Höhe. (Zum Thema Parken am Sorpesee in Amecke gibt es einen gesonderten Bericht hier: https://www.blickpunkt-arnsberg-sundern-meschede.de/?p=29919)
Durchführungsvertrag wartet auf Unterschrift
Beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 „Lebensmittelmarkt Stockum“ könnte der Rat am Donnerstag den Satzungsbeschluss fassen, so dass gebaut werden kann. Letzter Vorbehalt ist die Unterzeichnung des vorliegenden städtebaulichen Durchführungsvertrags. Beigeordneter Meinolf Kühn sagte den Politikern, dass dieser noch nicht unterzeichnet sei, dass er aber bis zur Ratssitzung damit rechne. Dieser Vertrag regele insbesondere die verkehrliche Erschließung des Supermarkt-Grundstücks von der Landstraße zwischen Sundern und Allendorf einschließlich der Kostenübernahme durch den Investor, und sei, so Kühn, eine Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung. Stadtplaner Michael Schäfer präsentierte den Politikern auf Nachfrage auch einen Plan, der die künftige Linksabbiegespur auf der Landstraße aus Richtung Sundern zeigt. Kühn und Schäfer bestätigten dem Ausschuss, dass die Zustimmung von Straßen.NRW vorliege und dass keine Kosten auf die Stadt Sundern zukommen.
Keine neue Grundsatzdiskussion
Jürgen ter Braak (SPD) brachte nochmals vor, dass der Netto-Markt mit 800 Quadratmetern 25 Prozent größer sei als vom Einzelhandelsgutachten empfohlen und zu einer massiven Gefährdung der Nahversorgung in drei anderen Ortsteilen führe. Hanns-Rüdiger Fehling (FDP) forderte dazu auf, auf eine weitere Grundsatzdiskussion über die Ansiedlung zu verzichten, denn alles sei bereits „rauf und runter diskutiert“. So kam es schnell zur Abstimmung, die sowohl beim Flächennutzungsplan wie beim Bebauungsplan mit acht Ja-Stimmen (CDU 6, FDP 2), vier Nein-Stimmen (SPD 3, Grüne 1) und drei Enthaltungen (WiSu 2, CDU 1) wie gehabt ausging.
Neuer Aldi wird größer
Einig waren sich die 15 Ausschussmitglieder dagegen beim Bebauungsplan „In der Silmecke VI“. Hier will Aldi seinen 800 Quadratmeter großen Markt abreißen und durch einen neuen größeren ersetzen. Vor zwei Jahren hatte Aldi 1000 Quadratmeter Verkaufsfläche für den neuen Markt beantragt, die Zahl inzwischen aber auf zeitgemäßere 1200 Quadratmeter nach oben korrigiert. Eine Fläche, die der Einzelhandelsgutachter an dieser Stelle für zwar grenzwertig, aber noch möglich hält, wie Schäfer den Politikern berichtete. Die sprachen sich einstimmig dafür aus, einen Bebauungsplan mit dieser Größenordnung aufzustellen und in die Beteiligung zu geben.
Wulfhagen II abgespeckt
Ebenfalls einstimmig wurde die erneute Offenlegung des Bebauungsplans „Wulfhagen II“ beschlossen. Hier soll ein Neubaugebiet entstehen, das jetzt auf zwei Bauabschnitte mit jeweils sechs Bauplätzen verkleinert wurde. Die vorherige Planung mit drei Bauabschnitten hätte nicht nur Probleme mit der Entwässerung gemacht, so Planer Lars Ohlig, sondern bei schleppender Nachfrage auch ein Baugebiet geschaffen, das möglicherweise für zehn oder 20 Jahre unfertig aussehe.
Alter Plan für Einmündung Bergstraße ist passé
Ebenfalls einstimmig wurde eine Änderung des Bebauungsplans „Ortsmitte Sundern“ im Bereich der Grunewaldstraße beschlossen. Anlass ist der Bauantrag eines Anwohners im Bereich der Einmündung der Bergstraße auf die Grunewaldstraße. Wenn diesem Antrag stattgegeben wird, sind alte Planungen für eine neue verschwenkte Einmündung der Bergstraße auf die Grunewaldstraße nicht mehr durchführbar. Stadtverwaltung und Politiker stimmten überein, dass die derzeitige Situation mit einem Stopp-Schild an der Bergstraße nicht so schlecht sei und man auf die alte Planung verzichten könne. Allerdings sollte über die Gestaltung der Einmündung nochmals nachgedacht werden. Der Beigeordnete Meinolf Kühn möchte hier jetzt ein kleines qualifiziertes Gutachten einholen, das einige gezielte Fragen etwa zur Verkehrsbelastung und zur sinnvollen Beschilderung beantwortet.
Eventgebäude für die Strandbadbar
Einstimmig wurde auch eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplans L 6 in Langscheid beschlossen, zu dem die Flächen des Strandbads und des Ruderclubs gehören. Hier soll die Fläche des Bebauungsplans vergrößert werden, damit die Plangrenze kein Flurstück mehr durchschneidet. Außerdem soll im Bereich der Strandbadbar eine Fläche mit dem Nutzungszweck Gastronomie- und Eventgebäude festgelegt werden mit der Einschränkung, dass der Betrieb ab 22 Uhr nur innen bei geschlossenen Türen und Fenstern möglich sein soll.
Windkraft-Moderation mit dem HSK erst im Oktober
In Sachen Windkraft auf der Hellefelder Höhe berichtete Lars Ohlig den Politikern ein wenig enttäuscht, dass es kürzlich zwar einen ersten Termin des Moderationsverfahrens unter der Regie der Bezirksregierung gegeben habe, allerdings noch ohne Beteiligung des Hochsauerlandkreises. Die Bezirksregierung werde nun zunächst auch mit dem Kreis alleine reden und erst bei einem dritten Treffen im Oktober beide Seiten an einen Tisch bringen. Es geht um die von der Stadt Sundern beantragte Entlassung, Befreiung oder Ausnahme aus dem Landschaftsschutz für die Windkraftvorrangfläche Hellefelder Höhe-Mitte, die der Kreis nicht geben will.
Enercon hat positiven Vorbescheid für vier Windkraftanlagen
Und Ohlig teilte auch mit, dass sich die Firma Enercon einen positiven Vorbescheid des HSK für den Bau von vier Windkraftanlagen im Gebiet Hellefelder Höhe-Mitte habe ausstellen lassen. Dieser Vorbescheid, der zwei Jahre gelte und für weitere zwei Jahre verlängert werden könne, berechtige die Firma Enercon, ihre Anlagen auf der Hellefelder Höhe zu bauen, auch wenn die Stadt Sundern zwischenzeitlich andere Windkraftvorrangflächen im Stadtgebiet festlege. Der Beigeordnete Meinolf Kühn betonte allerdings, dass sich der Vorbescheid ausschließlich auf das Planungsrecht beziehe. Andere Fragen vom Natur- und Landschaftsschutz bis zu Funkbeeinträchtigungen seien nicht geprüft worden und müssten auch mit einem positiven Vorbescheid in der Hand noch geklärt werden, bevor dort Windkraftanlagen errichtet werden können.