Amecke. Der Fachausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Infrastruktur hat am Dienstag abend für zwei Parkplatzprojekte am Amecker Vorbecken jeweils einstimmig die Planungen weiter vorangebracht. Für den Bebauungsplan A 29 „Uferpromenade Amecke“ wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst. Hier geht es unter anderem um die Anlage eines Parkplatzes, der für die vorgesehene Gastronomie gebraucht wird. Schon einen Schritt weiter ist der Bebauungsplan A 28 „Parkplatz K 28 / Zur schönen Aussicht“, für den bereits die Offenlegung beschlossen wurde. Hier geht es unter anderem um einen neuen Parkplatz neben dem Campingplatz entlang der Kreisstraße 28.
Lärmschutzgutachten für Parkplatz liegt vor
An der Amecker Uferpromenade ist zwischen Landstraße und ehemaligem Freibad ein Parkplatz geplant, der in einem ersten Bauabschnitt etwa 80 bis 90, im Endausbau dann insgesamt etwa 140 Parkplätze umfassen soll. Dieser Parkplatz wird insbesondere dafür benötigt, dem gewünschten Gastronomieobjekt am Seeufer die nachzuweisenden Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Stadtplaner Lars Ohlig erläuterte den Politikern insbesondere das jetzt vorliegende Lärmschutzgutachten, das die von dem Parkplatz und auch von seiner Zufahrt ausgehenden Schallimmissionen in angrenzenden Wohngebieten untersucht hat. Dabei geht es vorrangig um die Nachtwerte ab 22 Uhr. Nachts dürfen in reinen Wohngebieten nur 35 Dezibel ankommen, in allgemeinen Wohngebieten 40 und in Mischgebieten 45 Dezibel.
Parkplatz ohne Auswirkung auf bestehende Bebauung
Zwei Einzelgebäude im Gelände oberhalb des geplanten Parkplatzes sind Mischgebiet, die erste Häuserzeile im Wohngebiet Am Roden ist allgemeines Wohngebiet, die dahinterliegende Zeile reines Wohngebiet. In allen Fällen werden laut Gutachten die Grenzwerte nicht überschritten. Etwas anders sieht es zur anderen Seite aus. Die ersten Häuser des noch nicht gebauten, aber planungsrechtlich abgesicherten Ferienparks würden von dem Parkplatz und noch mehr von seiner Zufahrt tangiert. Der Parkplatz sei grundsätzlich ohne Auswirkung auf die bestehende Bebauung denkbar, doch auf der Ferienparkseite könne es einen Konflikt geben, so Ohlig, der möglicherweise Schallschutzmaßnahmen erforderlich mache.
Größe des Gastronomieobjekts hat Auswirkungen
Ohlig machte aber auch deutlich, dass die Lage kompliziert sei und einiges davon abhänge, was und wie letztlich gebaut werde. Denn öffentliche Parkplätze würden bei den Lärmwerten anders berechnet als Parkplätze, die im Rahmen einer Baugenehmigung einem Gebäude zugerechnet werden. Das Gutachten sei von der maximal möglichen Gastronomiefläche von 840 Quadratmetern ausgegangen, was „schon eine immense Hausnummer“ sei und etwa 70 zugeordnete Parkplätze erfordere. Wenn der Investor kleiner baue, sinke auch die Zahl der benötigten Parkplätze, was die Radien der Lärmbelastung verkleinere. Auswirkungen auf die Lärmimmissionen hätte auch, wie stark der neue Parkplatz in den Hang hinein gebaut würde.
Eigenes Schallgutachten für Gastronomie
Das Amecker Ratsmitglied Friedrich Becker (CDU) fragte nach den Schallauswirkungen der geplanten Gastronomie auf andere Wohngebiete jenseits des Sees, weil Wasser ja den Schall gut trage. Ohlig antwortete, dass ein Investor ein eigenes Schallgutachten für sein Objekt vorlegen müsse. Dabei werde vieles von der Bauweise und den Betriebszeiten der Außen- und Innen-gastronomie abhängen. Grundsätzlich bestehe aber bei Gastronomie ein größerer Spielraum als bei Parkplätzen, weil hier die niedrigeren Tagesrichtwerte statt bis 22 Uhr bis 0 Uhr angewandt werden könnten.
Freibad „derzeit im Plan nicht vorgesehen“
Angesichts der zahlreich anwesenden Mitglieder des Fördervereins Amecker Freibad fragte Jürgen ter Braak (SPD) nach der Auswirkung der Planung auf eine eventuelle Wiederbelebung des ehemaligen Freibads. Ohlig sagte klipp und klar, dass der Bebauungsplanentwurf an dieser Stelle kein Freibad mehr vorsehe, dass dies im Laufe des Verfahrens aber geändert werden könne, wenn es gewünscht werde. Er sagte zudem, dass ein Teil der Freifläche des früheren Freibads für den geplanten Parkplatz benötigt werde, aber auch, dass der Parkplatz in seiner zweiten Ausbaustufe groß genug sei, um auch die Parkplätze eines angrenzenden Freibads unterzubringen. Klar sei durch das vorliegende Lärmschutzgutachten, dass nach dem Bau des Parkplatzes keine Wohnbebauung auf dem Freibadgelände – das in städtischem Besitz ist – möglich sei. Der Bebauungsplanentwurf sehe dort derzeit eine Sonderbaufläche vor. Denkbar seien Verwaltungsgebäude des Ferienparks oder Indoor-Sportanlagen. Eine Nutzung als Freibad ist aus der Sicht von Ohlig künftig auch nur möglich, wenn dieses Bad als Sportstätte anerkannt werden könnte. Wenn es nur ein Freizeitbad „mit ein paar Planschbecken“ werden sollte, wären die Lärmimmissionen in den angrenzenden Wohngebieten am Roden aus seiner Sicht zu hoch.
Nach dem einstimmigen Beschluss der Politiker werden zu diesem Plan jetzt die Stellungnahmen der sogenannten Träger öffentlicher Belange eingeholt. „Wenn die vorliegen, gucken wir, wie wir damit umgehen,“ sagte Ohlig. das Thema wird den SUI-Ausschuss also noch mehrfach beschäftigen.
175 neue Parkplätze an der „Schönen Aussicht“
Deutlich weiter ist man schon mit dem Parkplatz „Schöne Aussicht“ an der anderen Seite des Vorbeckens. Hier möchte die Stadt Sundern gerne schon 2016 mit dem Ausbau des Parkplatzes beginnen, der bereits im Vorjahr als Provisorium auf einer Wiese angelegt wurde und nach Aussage des Amecker Ratsmitglieds Hans Klein (WiSu) meist gut belegt sei, teilweise bis zu 80 Prozent. Der von Lars Ohlig gezeigte Plan sieht hier ebenfalls einen Parkplatz mit zwei Bauabschnitten vor. Mit 92 Plätzen im ersten und 83 im zweiten Bauabschnitt sollen hier 175 zusätzliche Parkplätze geschaffen werden, die bei dem ungebrochen großen Zustrom, die die neue Uferpromenade und der Airlebnisweg ausgelöst haben, für weniger Parkdruck sorgen könnten. Hier diskutierten die Politiker noch ein wenig über die Lage der beiden Parkplatzzufahrten und der beiden Überquerungshilfen über die K 28 sowie über die Möglichkeit, noch einen Radweg unterzubringen, doch der wichtigste Punkt war die Ankündigung des Kreises, die Kreisstraße 28, die am Rand des Parkplatzes vorbeiführt und von allen Parkenden, die zum See wollen, überquert werden muss, nicht wie geplant 2016, sondern erst 2017 auszubauen. Die Politiker gaben der Stadtverwaltung den Auftrag, nochmals beim Kreis vorzusprechen und auf einen früheren Baubeginn zu drängen. Denn der Grunderwerb, für den der Kreis noch ein ganzes Jahr eingeplant habe, könne aus ihrer Sicht auch schneller gehen. Wenn dennoch der Parkplatz ein Jahr früher als der Straßenausbau komme, müsse auf das Gefährdungspotenzial reagiert werden. Der Beigeordnete Meinolf Kühn sagte, dann müsse es Temporeduzierungen und auch eine mobile Ampel geben.
Eine Antwort
„„„,läuft!
Hans Klein