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Fortschritte für mehr Parkplätze am Amecker Seeufer

Dank des Regionale-Projekts hat sich die Besucherzahl am Amecker Vorbecken vervielfacht. Doch für die vielen Autos stehen weniger Parkplätze zur Verfügung. (Foto: privat)
Am Ame­cker Ufer des Sor­pe­sees wer­den drin­gend neue Park­plät­ze gebraucht, vor allem, wenn auch noch das neue Gas­tro­no­mie­ob­jekt kommt. (Foto: privat)

Ame­cke. Der Fach­aus­schuss für Stadt­ent­wick­lung, Umwelt und Infra­struk­tur hat am Diens­tag abend für zwei Park­platz­pro­jek­te am Ame­cker Vor­be­cken jeweils ein­stim­mig die Pla­nun­gen wei­ter vor­an­ge­bracht. Für den Bebau­ungs­plan A 29 „Ufer­pro­me­na­de Ame­cke“ wur­de der Auf­stel­lungs­be­schluss gefasst. Hier geht es unter ande­rem um die Anla­ge eines Park­plat­zes, der für die vor­ge­se­he­ne Gas­tro­no­mie gebraucht wird. Schon einen Schritt wei­ter ist der Bebau­ungs­plan A 28 „Park­platz K 28 / Zur schö­nen Aus­sicht“, für den bereits die Offen­le­gung beschlos­sen wur­de. Hier geht es unter ande­rem um einen neu­en Park­platz neben dem Cam­ping­platz ent­lang der Kreis­stra­ße 28.

Lärmschutzgutachten für Parkplatz liegt vor

Die Liegewiese des Freibads. (Foto: oe)
Die ehe­ma­li­ge Lie­ge­wie­se unter­halb des Frei­bads wird zumin­dest teil­wei­se für den geplan­ten park­platz der Ufer­pro­me­na­de gebraucht. (Foto: oe)

An der Ame­cker Ufer­pro­me­na­de ist zwi­schen Land­stra­ße und ehe­ma­li­gem Frei­bad ein Park­platz geplant, der in einem ers­ten Bau­ab­schnitt etwa 80 bis 90, im End­aus­bau dann ins­ge­samt etwa 140 Park­plät­ze umfas­sen soll. Die­ser Park­platz wird ins­be­son­de­re dafür benö­tigt, dem gewünsch­ten Gas­tro­no­mie­ob­jekt am See­ufer die nach­zu­wei­sen­den Park­plät­ze zur Ver­fü­gung zu stel­len. Stadt­pla­ner Lars Ohlig erläu­ter­te den Poli­ti­kern ins­be­son­de­re das jetzt vor­lie­gen­de Lärm­schutz­gut­ach­ten, das die von dem Park­platz und auch von sei­ner Zufahrt aus­ge­hen­den Schallim­mis­sio­nen in angren­zen­den Wohn­ge­bie­ten unter­sucht hat. Dabei geht es vor­ran­gig um die Nacht­wer­te ab 22 Uhr. Nachts dür­fen in rei­nen Wohn­ge­bie­ten nur 35 Dezi­bel ankom­men, in all­ge­mei­nen Wohn­ge­bie­ten 40 und in Misch­ge­bie­ten 45 Dezibel.

Parkplatz ohne Auswirkung auf bestehende Bebauung

Zwei Ein­zel­ge­bäu­de im Gelän­de ober­halb des geplan­ten Park­plat­zes sind Misch­ge­biet, die ers­te Häu­ser­zei­le im Wohn­ge­biet Am Roden ist all­ge­mei­nes Wohn­ge­biet, die dahin­ter­lie­gen­de Zei­le rei­nes Wohn­ge­biet. In allen Fäl­len wer­den laut Gut­ach­ten die Grenz­wer­te nicht über­schrit­ten. Etwas anders sieht es zur ande­ren Sei­te aus. Die ers­ten Häu­ser des noch nicht gebau­ten, aber pla­nungs­recht­lich abge­si­cher­ten Feri­en­parks wür­den von dem Park­platz und noch mehr von sei­ner Zufahrt tan­giert. Der Park­platz sei grund­sätz­lich ohne Aus­wir­kung auf die bestehen­de Bebau­ung denk­bar, doch auf der Feri­en­park­sei­te kön­ne es einen Kon­flikt geben, so Ohlig, der mög­li­cher­wei­se Schall­schutz­maß­nah­men erfor­der­lich mache.

Größe des Gastronomieobjekts hat Auswirkungen

Die gastronomiefläche an der neuen Uferpromenade in Amecke ist gut 2500 Quadratmeter groß. Im Interessenbekundungsverfahren haben sich nur zwei Investoren gemeldet, die aber nicht die erforderlichen Kriterien erfüllen. (Foto: oe)
Die Gas­tro­no­mie­flä­che an der neu­en Ufer­pro­me­na­de in Ame­cke ist gut 2500 Qua­drat­me­ter groß. (Foto: oe)

Ohlig mach­te aber auch deut­lich, dass die Lage kom­pli­ziert sei und eini­ges davon abhän­ge, was und wie letzt­lich gebaut wer­de. Denn öffent­li­che Park­plät­ze wür­den bei den Lärm­wer­ten anders berech­net als Park­plät­ze, die im Rah­men einer Bau­ge­neh­mi­gung einem Gebäu­de zuge­rech­net wer­den. Das Gut­ach­ten sei von der maxi­mal mög­li­chen Gas­tro­no­mie­flä­che von 840 Qua­drat­me­tern aus­ge­gan­gen, was „schon eine immense Haus­num­mer“ sei und etwa 70 zuge­ord­ne­te Park­plät­ze erfor­de­re. Wenn der Inves­tor klei­ner baue, sin­ke auch die Zahl der benö­tig­ten Park­plät­ze, was die Radi­en der Lärm­be­las­tung ver­klei­ne­re. Aus­wir­kun­gen auf die Lärm­im­mis­sio­nen hät­te auch, wie stark der neue Park­platz in den Hang hin­ein gebaut würde.

Eigenes Schallgutachten für Gastronomie

Das Ame­cker Rats­mit­glied Fried­rich Becker (CDU)  frag­te nach den Schall­aus­wir­kun­gen der geplan­ten Gas­tro­no­mie auf ande­re Wohn­ge­bie­te jen­seits des Sees, weil Was­ser ja den Schall gut tra­ge. Ohlig ant­wor­te­te, dass ein Inves­tor ein eige­nes Schall­gut­ach­ten für sein Objekt vor­le­gen müs­se. Dabei wer­de vie­les von der Bau­wei­se und den Betriebs­zei­ten der Außen- und Innen-gas­tro­no­mie abhän­gen. Grund­sätz­lich bestehe aber bei Gas­tro­no­mie ein grö­ße­rer Spiel­raum als bei Park­plät­zen, weil hier die nied­ri­ge­ren Tages­richt­wer­te statt bis 22 Uhr bis 0 Uhr ange­wandt wer­den könnten.

Freibad „derzeit im Plan nicht vorgesehen“

Ein trauriger Anblick: Das ehemalige Freibad Amecke heute. (Foto: oe)
Das ehe­ma­li­ge Frei­bad Ame­cke. (Foto: oe)

Ange­sichts der zahl­reich anwe­sen­den Mit­glie­der des För­der­ver­eins Ame­cker Frei­bad frag­te Jür­gen ter Bra­ak (SPD) nach der Aus­wir­kung der Pla­nung auf eine even­tu­el­le Wie­der­be­le­bung des ehe­ma­li­gen Frei­bads. Ohlig sag­te klipp und klar, dass der Bebau­ungs­plan­ent­wurf an die­ser Stel­le kein Frei­bad mehr vor­se­he, dass dies im Lau­fe des Ver­fah­rens aber geän­dert wer­den kön­ne, wenn es gewünscht wer­de. Er sag­te zudem, dass ein Teil der Frei­flä­che des frü­he­ren Frei­bads für den geplan­ten Park­platz benö­tigt wer­de, aber auch, dass der Park­platz in sei­ner zwei­ten Aus­bau­stu­fe groß genug sei, um auch die Park­plät­ze eines angren­zen­den Frei­bads unter­zu­brin­gen. Klar sei durch das vor­lie­gen­de Lärm­schutz­gut­ach­ten, dass nach dem Bau des Park­plat­zes kei­ne Wohn­be­bau­ung auf dem Frei­bad­ge­län­de – das in städ­ti­schem Besitz ist –  mög­lich sei. Der Bebau­ungs­plan­ent­wurf sehe dort der­zeit eine Son­der­bau­flä­che vor. Denk­bar sei­en Ver­wal­tungs­ge­bäu­de des Feri­en­parks oder Indoor-Sport­an­la­gen. Eine Nut­zung als Frei­bad ist aus der Sicht von Ohlig künf­tig auch nur mög­lich, wenn die­ses Bad als Sport­stät­te aner­kannt wer­den könn­te. Wenn es nur ein Frei­zeit­bad „mit ein paar Plansch­be­cken“ wer­den soll­te, wären die Lärm­im­mis­sio­nen in den angren­zen­den Wohn­ge­bie­ten am Roden aus sei­ner Sicht zu hoch.

Nach dem ein­stim­mi­gen Beschluss der Poli­ti­ker wer­den zu die­sem Plan jetzt die Stel­lung­nah­men der soge­nann­ten Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge ein­ge­holt. „Wenn die vor­lie­gen, gucken wir, wie wir damit umge­hen,“ sag­te Ohlig. das The­ma wird den SUI-Aus­schuss also noch mehr­fach beschäftigen.

175 neue Parkplätze an der „Schönen Aussicht“

Deut­lich wei­ter ist man schon mit dem Park­platz „Schö­ne Aus­sicht“ an der ande­ren Sei­te des Vor­be­ckens. Hier möch­te die Stadt Sun­dern ger­ne schon 2016 mit dem Aus­bau des Park­plat­zes begin­nen, der bereits im Vor­jahr als Pro­vi­so­ri­um auf einer Wie­se ange­legt wur­de und nach Aus­sa­ge des Ame­cker Rats­mit­glieds Hans Klein (WiSu) meist gut belegt sei, teil­wei­se bis zu 80 Pro­zent. Der von Lars Ohlig gezeig­te Plan sieht hier eben­falls einen Park­platz mit zwei Bau­ab­schnit­ten vor. Mit 92 Plät­zen im ers­ten und 83 im zwei­ten Bau­ab­schnitt sol­len hier 175 zusätz­li­che Park­plät­ze geschaf­fen wer­den, die bei dem unge­bro­chen gro­ßen Zustrom, die die neue Ufer­pro­me­na­de und der Air­leb­nis­weg aus­ge­löst haben, für weni­ger Park­druck sor­gen könn­ten. Hier dis­ku­tier­ten die Poli­ti­ker noch ein wenig über die Lage der bei­den Park­platz­zu­fahr­ten und der bei­den Über­que­rungs­hil­fen über die K 28 sowie über die Mög­lich­keit, noch einen Rad­weg unter­zu­brin­gen, doch der wich­tigs­te Punkt war die Ankün­di­gung des Krei­ses, die Kreis­stra­ße 28, die am Rand des Park­plat­zes vor­bei­führt und von allen Par­ken­den, die zum See wol­len, über­quert wer­den muss, nicht wie geplant 2016, son­dern erst 2017 aus­zu­bau­en. Die Poli­ti­ker gaben der Stadt­ver­wal­tung den Auf­trag, noch­mals beim Kreis vor­zu­spre­chen und auf einen frü­he­ren Bau­be­ginn zu drän­gen. Denn der Grund­er­werb, für den der Kreis noch ein gan­zes Jahr ein­ge­plant habe, kön­ne aus ihrer Sicht auch schnel­ler gehen. Wenn den­noch der Park­platz ein Jahr frü­her als der Stra­ßen­aus­bau kom­me, müs­se auf das Gefähr­dungs­po­ten­zi­al reagiert wer­den. Der Bei­geord­ne­te Mein­olf Kühn sag­te, dann müs­se es Tem­po­re­du­zie­run­gen und auch eine mobi­le Ampel geben.

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