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Steuertermin 15. November: Kommunen verschieben Abbuchungen auf späteren Zeitpunkt

Hoch­sauer­land­kreis. Für die Kom­mu­nen im Hoch­sauer­land­kreis ist der 15. Novem­ber ein wich­ti­ger Steu­er­ter­min: Übli­cher­wei­se wer­den dann meh­re­re Steu­ern und Abga­ben von Bür­ge­rin­nen und Bür­gern ein­ge­zo­gen. Durch den Cyber-Angriff auf die Süd­west­fa­len-IT (SIT) wer­den in zahl­rei­chen Kom­mu­nen fäl­li­ge For­de­run­gen, für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger oder Gewer­be­be­trie­be ein SEPA-Last­schrift Man­dat erteilt haben, aller­dings erst ein­mal nicht abgebucht.

Auch Kindergarten- und OGS-Beiträge betroffen

Kon­kret bedeu­tet dies, dass in den Städ­ten und Gemein­den im HSK – mit Aus­nah­me der Städ­te Schmal­len­berg und Mars­berg sowie der Gemein­de Eslo­he – sowohl die Abga­ben zum Steu­er­ter­min 15. Novem­ber 2023 (vor allem Grund­be­sitz­ab­ga­ben, Gewer­be­steu­er etc.) als auch wei­te­re For­de­run­gen wie zum Bei­spiel Kin­der­gar­ten- und OGS-Bei­trä­ge erst zu einem spä­te­ren Zeit­punkt ein­ge­zo­gen wer­den. Auch der Frem­den­ver­kehrs­bei­trag in der Stadt Win­ter­berg wird nicht abge­bucht. Aus­nah­me: In der Stadt Hal­len­berg wer­den die Gebüh­ren für Trink­was­ser und Abwas­ser wie gewohnt ein­ge­zo­gen. Den neu­en Abbu­chungs­ter­min geben die Stadt- und Gemein­de­ver­wal­tun­gen früh­zei­tig bekannt. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sowie Betrie­be müs­sen bis dahin nichts wei­ter unter­neh­men. Die Städ­te und Gemein­den, bei denen die Abbu­chun­gen nun nicht erfol­gen, bit­ten Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sowie Gewer­be­trie­be zudem, aus­ste­hen­de Zah­lun­gen im Bereich von Steu­ern und Abga­ben nicht selbst zu überweisen.

Steuern und Abgaben nicht selbst überweisen

Von allen wei­te­ren Bür­ge­rin­nen und Bür­gern, die nicht am Abbu­chungs­ver­fah­ren teil­neh­men, sind die aus­ste­hen­den Zah­lun­gen wie gewohnt zum 15. Novem­ber zu leisten.

Die Kom­mu­nen bit­ten für die­ses Vor­ge­hen um Verständnis.

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