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Sorpesee hat ausgezeichnete Qualität als Badegewässer

Mit den Übernachtungszahlen in Sundern geht es wieder aufwärts.  (Foto: Julian Stratenschulte)
Im Sor­pe­see kann man nach wie vor aus­ge­zeich­net Baden gehen. (Foto: Juli­an Stratenschulte)

Sun­dern. Ans Schwim­men gehen mag man bei den momen­ta­nen Wet­ter­ka­prio­len kaum den­ken. Doch wenn das Bade­wet­ter end­lich da ist, kann man den Sor­pe­see unbe­denk­lich emp­feh­len. Laut NRW-Umwelt­mi­nis­te­ri­um ist die Was­ser­qua­li­tät im Sor­pe­see – eben­so wie im Möh­ne­see und im Hen­nes­ee -“ ausgezeichnet“.

Regelmäßige Messungen

Die NRW-Bade­ge­wäs­ser haben wei­ter­hin eine gute bis aus­ge­zeich­ne­te Was­ser­qua­li­tät. Das zei­gen die Mes­sun­gen der Gesund­heits­äm­ter, die die Bade­ge­wäs­ser regel­mä­ßig auf ihre Was­ser­qua­li­tät unter­su­chen. So hat das Land Nord­rhein-West­fa­len im Jahr 2015 an 103 Mess­stel­len die Was­ser­qua­li­tät mit „aus­ge­zeich­net“ bewer­tet, an sechs Mess­stel­len mit „gut“. Nur ein „aus­rei­chend“ erhielt der Rot­ter See in Trois­dorf wegen der Ver­un­rei­ni­gun­gen durch eine gro­ße Popu­la­ti­on von Was­ser­vö­geln. Zu einer guten Gewäs­ser­qua­li­tät kön­nen auch die Bade­gäs­te eine Men­ge bei­tra­gen. Dazu gehört es zum Bei­spiel, kei­ne Was­ser­vö­gel zu füt­tern, Unrat immer mit­zu­neh­men und Ver­un­rei­ni­gun­gen sofort der Kom­mu­ne, der Stadt oder dem Kreis zu melden.

Die EU-Bade­ge­wäs­ser sind offi­zi­ell als Bade­ge­wäs­ser bei den Behör­den ange­mel­det und für das Baden frei­ge­ge­ben. Die Gesund­heits­äm­ter tes­ten die­se wäh­rend der Bade­sai­son min­des­tens alle vier Wochen und bewer­ten sie zuver­läs­sig zusam­men mit wei­te­ren Daten. Die Mes­sun­gen erfol­gen dabei nach einer EU-wei­ten Richt­li­nie. Alle Infor­ma­tio­nen zu den EU-Bade­ge­wäs­sern in Nord­rhein-West­fa­len bie­tet die Inter­net­sei­te www.badegewaesser.nrw.de. Sie ent­hält aktu­el­le Mess­da­ten zur Was­ser­qua­li­tät und Was­ser­tem­pe­ra­tur sowie Infor­ma­tio­nen zur genau­en Lage der Bade­ge­wäs­ser und zu den vor Ort zustän­di­gen Behörden.

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