
Oberverwaltungsgericht erklärt Vorbescheide für Windenergieanlagen in Sundern für rechtswidrig
Sundern. Der 22. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 23. Februar 2026 drei immissionsschutzrechtliche Vorbescheide für jeweils eine Windenergieanlage für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.









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