Vorwürfe der Sunderner Stadtkämmerin kein Fall für die Kommunalaufsicht
Sundern/Kreis. „Nach vorgenommener Plausibilitätsprüfung sind die Stellenbewertungen als möglich und damit mindestens als rechtlich vertretbar anzusehen. Hinweise, Bedenken sowie noch anstehende Prüfschritte sind vermerkt und vor Ort eigenständig umzusetzen. Anhaltspunkte
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