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Kommunalaufsicht HSK

Vorwürfe der Sunderner Stadtkämmerin kein Fall für die Kommunalaufsicht

Sundern/Kreis. „Nach vor­ge­nom­me­ner Plau­si­bi­li­täts­prü­fung sind die Stel­len­be­wer­tun­gen als mög­lich und damit min­des­tens als recht­lich ver­tret­bar anzu­se­hen. Hin­wei­se, Beden­ken sowie noch anste­hen­de Prüf­schrit­te sind ver­merkt und vor Ort eigen­stän­dig umzu­set­zen. Anhaltspunkte

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Vorwürfe der Sunderner Stadtkämmerin kein Fall für die Kommunalaufsicht

Sundern/Kreis. „Nach vor­ge­nom­me­ner Plau­si­bi­li­täts­prü­fung sind die Stel­len­be­wer­tun­gen als mög­lich und damit min­des­tens als recht­lich ver­tret­bar anzu­se­hen. Hin­wei­se, Beden­ken sowie noch anste­hen­de Prüf­schrit­te sind ver­merkt und vor Ort eigen­stän­dig umzu­set­zen. Anhaltspunkte

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