Öffentlichkeitsfahndung nach verschleierter Frau

Die Poli­zei sucht nun nach der Täte­rin und einer Zeu­gin. In dem geklau­ten Porte­mon­naie befand sich unter ande­rem die Debit­kar­te der Geschä­dig­ten. Mit die­ser Kar­te hob eine bis­lang unbe­kann­te Frau am sel­ben Tag um 12:27 Uhr einen hohen Betrag vom Kon­to der Senio­rin ab. Die Täte­rin konn­te durch die Über­wa­chungs­ka­me­ra eines Geld­in­sti­tuts an der Bun­des­stra­ße in Best­wig auf­ge­zeich­net wer­den. Die Bil­der sind per Beschluss durch das Amts­ge­richt Arns­berg zur Öffent­lich­keits­fahn­dung frei­ge­ben. Die Frau ist ver­schlei­ert, aber sehr auf­fäl­lig in ihrem Auftreten.

Beschreibung der Täterin sowie einer Zeugin

Beschrei­bung: Sta­bi­le Figur, etwa 25 bis 30 Jah­re alt, süd­ost­eu­ro­päi­sches Erschei­nungs­bild, dun­ke­le Augen, ver­schlei­ert mit einem Kopf­tuch, blaue Jeans, auf­fäl­li­ge weiß-schwarz-pin­ke Nike Schu­he Neben der Geld­ab­he­be­rin befin­det sich eine zwei­te, unver­schlei­er­te Frau auf den Bil­dern. Bei der Frau han­delt es sich um eine Zeu­gin. Die Zeu­gin ist eben­falls 25 bis 30 Jah­re alt und besitzt auch ein süd­ost­eu­ro­päi­sches Erschei­nungs­bild. Sie trägt schwar­ze Stie­fel und eine schwar­ze Hose. Die dunk­le Jacke ist mit einem Pelz am Kapu­zen­rand abge­setzt. Um den Kopf trägt sie ein soge­nann­tes Palästinensertuch.
Wer erkennt die Täte­rin oder die Zeu­gin? Wer kann wei­te­re Hin­wei­se geben, die zur Iden­ti­fi­zie­rung der bei­den Frau­en füh­ren? Hin­wei­se nimmt die Poli­zei in Mesche­de unter 0291 – 90 200 entgegen.

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Eine Antwort

  1. Zeu­gin ?? Wohl eher die Mit­tä­te­rin !! Und die Fotos wer­den „jetzt schon“ frei gege­ben ?? Der Deut­sche Staat und sei­ne Orga­ne sind nur noch eine ein­zi­ge Lach­num­mer wenn es um die „neu­en Fach­kräf­te“ geht !!!!!!!!

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