Hüsten. Der Bebauungsplan Alte Molkerei II soll die Zukunft und Weiterentwicklung des bestehenden REWE-Lebensmittel- und Getränkemarkts auf dem ehemaligen Molkereigrundstück an der Heinrich-Lübke-Straße/Einmündung Am Schlosspark und damit ein ortsnahes Versorgungsangebot für Hüsten sichern. Im Planungsausschuss hat der Bebauungsplan jetzt einstimmig eine weitere Hürde genommen. Nach dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren folgt jetzt die öffentliche Auslegung, bei der die Bürger Anregungen und Bedenken äußern können.
Sortimentsliste soll Hüstener Zentrum schützen
Der Plan soll ermöglichen, Lebensmittel- und Getränkemarkt, die derzeit noch getrennt in zwei Altbauten untergebracht sind, in einem gemeinsamen modernen Gebäude unterzubringen. Die Verkaufsfläche kann dabei um jeweils die Hälfte von derzeit insgesamt 1200 auf 1800 Quadratmeter erweitert werden. Ein Gutachterbüro hatte festgestellt, dass eine solche Erweiterung keine negativen Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich in Hüsten erwarten lässt. Um dieses Ziel zu erreichen, sei auch die Sortimentsliste der Produkte, die an diesem Standort verkauft werden dürfen, paßgenau formuliert worden, sagte Stadtplaner Thomas Vielhaber im Ausschuss. Er informierte zudem darüber, dass die bebaubare Fläche im Planentwurf um die Fläche einer größeren Garage erweitert worden sei. Es gehe um eine Fläche im rückwärtigen Gebäudebereich, die zur Unterbringung von technischen Anlagen benötigt werde, die wegen der erforderlichen separaten Frischfleischanlieferung sonst nicht erreichbar wären.
Städtebaulicher Vertrag
Vielhaber berichtete auch über den städtebaulichen Vertrag, über den man sich mit dem Bauherrn geeinigt habe. Dazu gehören die Verbesserung des Erscheinungsbilds und der kleinklimatischen Bedingungen durch die Anpflanzung von 21 heimischen Bäumen auf dem Parkplatz, die Erhaltung und Pflege der Zufahrten und Zugänge zum Grundstück durch die Eigentümer, der Bau von 18 wettergeschützten Fahrradabstellplätzen sowie der Bau einer Kundentoilette im Markt. Finanziell bringt die Aufstellung des Bebauungsplans keine Kosten für die Stadt mit sich. Kosten für Planung, Gutachten und Umsetzung trägt der Investor.