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Kundentoilette, Fahrradparkplätze und 21 Bäume vereinbart

Der REWE-Markt in Hüsten und der benachbarte Grtränkemarkt sollen abgerissen und in ein modernes größeres Gebäude einziehen. (Foto: oe)
Der REWE-Markt in Hüs­ten und der benach­bar­te Geträn­ke­markt sol­len abge­ris­sen und in ein moder­nes grö­ße­res Gebäu­de ein­zie­hen. (Foto: oe)

Hüs­ten. Der Bebau­ungs­plan Alte Mol­ke­rei II soll die Zukunft und Wei­ter­ent­wick­lung des bestehen­den REWE-Lebens­mit­tel- und Geträn­ke­markts auf dem ehe­ma­li­gen Mol­ke­rei­grund­stück an der Hein­rich-Lüb­ke-Stra­ße/Ein­mün­dung Am Schloss­park und damit ein orts­na­hes Ver­sor­gungs­an­ge­bot für Hüs­ten sichern. Im Pla­nungs­aus­schuss hat der Bebau­ungs­plan jetzt ein­stim­mig eine wei­te­re Hür­de genom­men. Nach dem früh­zei­ti­gen Betei­li­gungs­ver­fah­ren folgt jetzt die öffent­li­che Aus­le­gung, bei der die Bür­ger Anre­gun­gen und Beden­ken äußern können.

Sortimentsliste soll Hüstener Zentrum schützen

Der Plan soll ermög­li­chen, Lebens­mit­tel- und Geträn­ke­markt, die der­zeit noch getrennt in zwei Alt­bau­ten unter­ge­bracht sind, in einem gemein­sa­men moder­nen Gebäu­de unter­zu­brin­gen. Die Ver­kaufs­flä­che kann dabei um jeweils die Hälf­te von der­zeit ins­ge­samt 1200 auf 1800 Qua­drat­me­ter erwei­tert wer­den. Ein Gut­ach­ter­bü­ro hat­te fest­ge­stellt, dass eine sol­che Erwei­te­rung kei­ne nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen auf den zen­tra­len Ver­sor­gungs­be­reich in Hüs­ten erwar­ten lässt. Um die­ses Ziel zu errei­chen, sei auch die Sor­ti­ments­lis­te der Pro­duk­te, die an die­sem Stand­ort ver­kauft wer­den dür­fen, paß­ge­nau for­mu­liert wor­den, sag­te Stadt­pla­ner Tho­mas Viel­ha­ber im Aus­schuss. Er infor­mier­te zudem dar­über, dass die bebau­ba­re Flä­che im Plan­ent­wurf um die Flä­che einer grö­ße­ren Gara­ge erwei­tert wor­den sei. Es gehe um eine Flä­che im rück­wär­ti­gen Gebäu­de­be­reich, die zur Unter­brin­gung von tech­ni­schen Anla­gen benö­tigt wer­de, die wegen der erfor­der­li­chen sepa­ra­ten Frisch­fleisch­an­lie­fe­rung sonst nicht erreich­bar wären.

Städtebaulicher Vertrag

Viel­ha­ber berich­te­te auch über den städ­te­bau­li­chen Ver­trag, über den man sich mit dem Bau­herrn geei­nigt habe. Dazu gehö­ren die Ver­bes­se­rung des Erschei­nungs­bilds und der klein­kli­ma­ti­schen Bedin­gun­gen durch die Anpflan­zung von 21 hei­mi­schen Bäu­men auf dem Park­platz, die Erhal­tung und Pfle­ge der Zufahr­ten und Zugän­ge zum Grund­stück durch die Eigen­tü­mer, der Bau von 18 wet­ter­ge­schütz­ten Fahr­rad­ab­stell­plät­zen sowie der Bau einer Kun­den­toi­let­te im Markt. Finan­zi­ell bringt die Auf­stel­lung des Bebau­ungs­plans kei­ne Kos­ten für die Stadt mit sich. Kos­ten für Pla­nung, Gut­ach­ten und Umset­zung trägt der Investor.

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