Arnsberg. Gerd Stüttgen verlässt die SPD, behält aber sein Landtagsmandat. Gegen den Müscheder, der Stadtverbandsvorsitzender und zweimaliger Bürgermeisterkandidat seiner Partei war, ermittelt die Staatsanwaltschaft Arnsberg wegen Körperverletzung und im NRW-Landtag in Düsseldorf steht am 14. September die Aufhebung seiner Abgeordnetenimmunität auf der Tagesordnung.
„Mandatsverzicht kommt nicht in Betracht“
In einer am Mittwoch veröffentlichten persönlichen Erklärung Stüttgens heißt es: „Da das Verfahren durch die von mir erwartete Anklage sich noch über mehrere Wochen hinziehen wird, befürchte ich eine zunehmend medial ausgetragene, insbesondere parteipolitische Auseinandersetzung zum Nachteil meiner Partei. Deshalb habe ich heute gegenüber dem Unterbezirk Hochsauerlandkreis meinen Austritt aus der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) erklärt, der ich über 33 Jahre angehört habe und der ich mich auch weiterhin verbunden fühle. Damit erlischt auch meine Zugehörigkeit zur SPD-Fraktion im Landtag NRW. Mein Mandat als Mitglied des Landtags werde ich zukünftig als fraktionsloser Abgeordneter wahrnehmen. Ich hoffe, dass noch im Laufe dieser Legislaturperiode die mir gemachten Vorwürfe ausgeräumt werden. Deshalb kommt für mich ein Mandatsverzicht nicht in Betracht.“
„Habe meine Mutter nicht verletzt!“
„Seit fast einem Jahr werden die gegen mich erhobenen Vorwürfe, mit dem vorletzten Freitag in verstärkter Weise, in der Presse behandelt“, so Stüttgen. „Ich wiederhole noch einmal, dass ich meiner Mutter im Verlauf eines Streitgesprächs zwar lautstark Vorhaltungen gemacht, sie jedoch nicht verletzt habe. Sie wird seit vielen Jahren — auch nach dem Streit — von meiner Frau und mir in den Belangen des Alltags unterstützt und in jüngster Zeit auch gepflegt. Bereits zu Beginn ihrer polizeilichen Befragung hat meine Mutter erklärt, einen Strafantrag gegen mich nicht zu stellen. Auch werde sie nicht in einer späteren kriminalpolizeilichen Vernehmung gegen mich aussagen. In einer handschriftlich verfassten Stellungnahme vom 17. 12. 2015 hat meine Mutter erklärt, sie halte ihre Anschuldigungen gegen mich nicht mehr weiter aufrecht. Mein Verteidiger hat diese Erklärung mit Schreiben vom 21. 12. 2015 der Staatsanwaltschaft Arnsberg zugeleitet mit dem Antrag, das Verfahren einzustellen.
„Zeitnahe Klärung angemahnt“
„Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hat im Zuge eines seit Oktober 2015 laufenden Ermittlungsverfahrens vor wenigen Tagen beim Landtag Nordrhein-Westfalen die Aufhebung meiner Immunität beantragt. Der Landtag NRW wird diesem Antrag entsprechen,“ so Stüttgen weiter. „Die Staatsanwaltschaft kann sodann Anklage gegen mich erheben. Diese Entscheidung habe ich über meinen Verteidiger in den vergangenen Monaten mehrfach angemahnt, um eine gerichtliche Klärung der gegen mich erhobenen Vorwürfe zeitnah herbeizuführen. Es bleibt nun abzuwarten, wann dem Gericht die Anklageschrift zugeht, das darüber entscheidet, ob die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird.