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Gerd Stüttgen verlässt SPD und bleibt im Landtag

Gerd Stüttgen hat seinen Austritt aus der SPD erklärt, bleibt aber als fraktionsloser Abgeordneter im Landtag. (Foto: Webseite Gerd Stüttgen)
Gerd Stütt­gen hat sei­nen Aus­tritt aus der SPD erklärt, bleibt aber als frak­ti­ons­lo­ser Abge­ord­ne­ter im Land­tag. (Foto: Web­sei­te Gerd Stüttgen)

Arns­berg. Gerd Stütt­gen ver­lässt die SPD, behält aber sein Land­tags­man­dat. Gegen den Müsche­der, der Stadt­ver­bands­vor­sit­zen­der und zwei­ma­li­ger Bür­ger­meis­ter­kan­di­dat sei­ner Par­tei war, ermit­telt die Staats­an­walt­schaft Arns­berg wegen Kör­per­ver­let­zung und im NRW-Land­tag in Düs­sel­dorf steht am 14. Sep­tem­ber die Auf­he­bung sei­ner Abge­ord­ne­ten­im­mu­ni­tät auf der Tagesordnung.

„Mandatsverzicht kommt nicht in Betracht“

In einer am Mitt­woch ver­öf­fent­lich­ten per­sön­li­chen Erklä­rung Stütt­gens heißt es: „Da das Ver­fah­ren durch die von mir erwar­te­te Ankla­ge sich noch über meh­re­re Wochen hin­zie­hen wird, befürch­te ich eine zuneh­mend medi­al aus­ge­tra­ge­ne, ins­be­son­de­re par­tei­po­li­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zung zum Nach­teil mei­ner Par­tei. Des­halb habe ich heu­te gegen­über dem Unter­be­zirk Hoch­sauer­land­kreis mei­nen Aus­tritt aus der Sozi­al­de­mo­kra­ti­schen Par­tei Deutsch­lands (SPD) erklärt, der ich über 33 Jah­re ange­hört habe und der ich mich auch wei­ter­hin ver­bun­den füh­le. Damit erlischt auch mei­ne Zuge­hö­rig­keit zur SPD-Frak­ti­on im Land­tag NRW. Mein Man­dat als Mit­glied des Land­tags wer­de ich zukünf­tig als frak­ti­ons­lo­ser Abge­ord­ne­ter wahr­neh­men. Ich hof­fe, dass noch im Lau­fe die­ser Legis­la­tur­pe­ri­ode die mir gemach­ten Vor­wür­fe aus­ge­räumt wer­den. Des­halb kommt für mich ein Man­dats­ver­zicht nicht in Betracht.“

„Habe meine Mutter nicht verletzt!“

„Seit fast einem Jahr wer­den die gegen mich erho­be­nen Vor­wür­fe, mit dem vor­letz­ten Frei­tag in ver­stärk­ter Wei­se, in der Pres­se behan­delt“, so Stütt­gen. „Ich wie­der­ho­le noch ein­mal, dass ich mei­ner Mut­ter im Ver­lauf eines Streit­ge­sprächs zwar laut­stark Vor­hal­tun­gen gemacht, sie jedoch nicht ver­letzt habe. Sie wird seit vie­len Jah­ren — auch nach dem Streit — von mei­ner Frau und mir in den Belan­gen des All­tags unter­stützt und in jüngs­ter Zeit auch gepflegt. Bereits zu Beginn ihrer poli­zei­li­chen Befra­gung hat mei­ne Mut­ter erklärt, einen Straf­an­trag gegen mich nicht zu stel­len. Auch wer­de sie nicht in einer spä­te­ren kri­mi­nal­po­li­zei­li­chen Ver­neh­mung gegen mich aus­sa­gen. In einer hand­schrift­lich ver­fass­ten Stel­lung­nah­me vom 17. 12. 2015 hat mei­ne Mut­ter erklärt, sie hal­te ihre Anschul­di­gun­gen gegen mich nicht mehr wei­ter auf­recht. Mein Ver­tei­di­ger hat die­se Erklä­rung mit Schrei­ben vom 21. 12. 2015 der Staats­an­walt­schaft Arns­berg zuge­lei­tet mit dem Antrag, das Ver­fah­ren einzustellen.

„Zeitnahe Klärung angemahnt“

„Die Staats­an­walt­schaft Arns­berg hat im Zuge eines seit Okto­ber 2015 lau­fen­den Ermitt­lungs­ver­fah­rens vor weni­gen Tagen beim Land­tag Nord­rhein-West­fa­len die Auf­he­bung mei­ner Immu­ni­tät bean­tragt. Der Land­tag NRW wird die­sem Antrag ent­spre­chen,“ so Stütt­gen wei­ter. „Die Staats­an­walt­schaft kann sodann Ankla­ge gegen mich erhe­ben. Die­se Ent­schei­dung habe ich über mei­nen Ver­tei­di­ger in den ver­gan­ge­nen Mona­ten mehr­fach ange­mahnt, um eine gericht­li­che Klä­rung der gegen mich erho­be­nen Vor­wür­fe zeit­nah her­bei­zu­füh­ren. Es bleibt nun abzu­war­ten, wann dem Gericht die Ankla­ge­schrift zugeht, das dar­über ent­schei­det, ob die Ankla­ge zuge­las­sen und das Haupt­ver­fah­ren eröff­net wird.

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