Langscheid. Die Freie Schule am See in Langscheid rückt näher. Die Kooperationsvereinbarung zwischen dem voraussichtlich künftigen Schulträger, dem Sozialwerk für Bildung und Jugend gGmbH und der Stadt Sundern, eine der beiden zentralen Voraussetzungen für die Überlassung von Schule und Sporthalle durch die Stadt an den Förderverein Freie Schule am See e. V., ist fertig ausgehandelt und soll am 29. Januar unterzeichnet werden. Zuvor werden die Politiker im Haupt- und Finanzausschuss die Gelegenheit haben, diese Vereinbarung „zur Kenntnis zu nehmen“.
Forderungen der Politik in Vertrag eingebaut
Die Verwaltung habe in den Verhandlungen mit dem wahrscheinlichen künftigen Schulträger die von den Fachausschüssen beratenen und beschlossenen Bedingungen und Erwartungen berücksichtigt, heißt es in der Ausschussvorlage. Folgende wesentliche Regelungen seien Inhalt des Vertrages:
- Austausch erforderlicher Daten für die Schulentwicklungsplanung und für andere Aufgaben der Stadt Sundern als Schulträger.
- Einführung einer Belastungsgrenze von max. 50 Euro monatlich für die Familien.
- Einführung eines Solidarfonds für Familien, die öffentlich unterstützt werden.
- Vereinbarung, dass alle Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsteil Langscheid vorrangig aufgenommen werden.
- Vereinbarung einer grundsätzlichen Höchstgrenze von 80 Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet
Sundern. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Stadt Sundern. - Vereinbarung, dass auch Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufgenommen werden.
- Vereinbarung, dass Schülerinnen und Schüler aus anderen Ortsteilen der Stadt Sundern nur aufgenommen werden, wenn die Stadt Sundern dieser Aufnahme zustimmt, und wenn dadurch weder der Bestand einer anderen Grundschule noch die Bildung einer Eingangsklasse gefährdet wird.
- Schaffung eines Angebotes der offenen Ganztagsbetreuung bis 16 Uhr, im Bedarfsfall bis 17 Uhr, mit Beitragsstaffelungen, die sich an den OGS-Beiträgen der Stadt Sundern orientieren.
Rückübertragungsrecht bei Vertragsverstößen
Im Vertragsentwurf wurde außerdem eine Regelung vereinbart, die es der Stadt Sundern ermöglicht, den Vertrag zu kündigen, wenn der Schulträger wiederholt gegen Vertragsregelungen verstoßen sollte. Entsprechend dem Beschluss des Rates sei beabsichtigt, im noch zu schließenden Überlassungsvertrag eine schuldrechtliche Regelung zu vereinbaren, durch die in diesem Fall ein Rückübertragungsrecht des Grundstücks und der Gebäude zu Gunsten der Stadt Sundern bestehe.
Betriebsantrag bei Bezirksregierung ist gestellt
Über die Grundstückübertragung wird der Rat gesondert entscheiden. Zweite Vorbedingung für diese Übertragung ist neben der Kooperationsvereinbarung, dass die Bezirksregierung Arnsberg den Betrieb der Ersatzschule genehmigt. Der Förderverein Freie Schule am See e.V. und die Sozialwerk für Bildung und Jugend gGmbH haben am 15. Dezember 2014 ihren Antrag zum Betrieb einer privaten Ersatzschule in Sundern-Langscheid bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht.