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Frau prallt mit ihrem Tretroller in ein Auto – Rettungshubschrauber wird nach Neheim gerufen

Neheim. Bei einem Zusam­men­prall mit einem Pkw ist am Sonn­tag eine 23-jäh­ri­ge Arns­ber­ge­rin schwer ver­letzt wor­den. Sie muss­te am spä­ten Sonn­tag­nach­mit­tag mit dem Ret­tungs­hub­schrau­ber in eine Unfall­kli­nik geflo­gen werden.

Frau war auf dem Tretroller unterwegs

Die Frau war mit ihrem Tret­rol­ler auf der Stra­ße „Am Schin­del­lehm“ mit einem Auto zusam­men­ge­sto­ßen. Gegen 16.45 Uhr fuhr die Frau mit ihrem Rol­ler auf dem abschüs­si­gen Ver­bin­dungs­weg von der Wie­sen­stra­ße in Rich­tung „Schin­del­lehm“. Nach ers­ten Erkennt­nis­sen fuhr die Arns­ber­ge­rin unge­bremst von dem Weg auf die Stra­ße. Hier­bei kam es zum Zusam­men­stoß mit dem kreu­zen­den Auto eines 21-jäh­ri­gen Arns­ber­gers. Die­ser war in Rich­tung Graf-Gott­fried-Stra­ße gefahren.

Autofahrer wird eine Blutprobe entnommen

Bei dem Zusam­men­stoß wur­de die Frau schwer ver­letzt. Durch den Ret­tungs­dienst wur­de die Frau vor Ort medi­zi­nisch betreut. Anschlie­ßend wur­de sie in eine Unfall­kli­nik geflo­gen. Da der Ver­dacht bestand, dass der Auto­fah­rer unter dem Ein­fluss von Betäu­bungs­mit­teln stand, wur­de ihm eine Blut­pro­be ent­nom­men. Durch die Staats­an­walt­schaft Arns­berg wur­de ein Gut­ach­ter zur Unfall­re­kon­struk­ti­on ange­for­dert. Wäh­rend der Unfall­auf­nah­me war die Stra­ße in bei­de Rich­tun­gen gesperrt.

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5 Antworten

  1. War­um wird nicht erwähnt das sie schwer behin­dert ist und taub-stumm? Oder zum bei­spiel das es schon meh­re­re Unfäl­le mit ihr gab weil sie fährt wie eine irre? Wer taub-stumm und zugleich behin­dert ist plus schon meh­re­re unfäl­le hin­ter sich hat,den lässt man doch nicht mehr im Ver­kehr teil­ha­ben. Wäre das mei­ne toch­ter hät­te ich ihr beim ers­ten unfall schon den city­rol­ler weggenommen.

    1. War­um? Weil es Stan­dards für Unfall­mel­dun­gen gibt, die Sie aber ver­mut­lich intel­lek­tu­ell über­for­dern. In der Hoff­nung, dass Sie kei­ne Kin­der haben und sich nicht repro­du­zie­ren, wün­sche ich Ihnen hin­ge­gen viel Glück und Gesund­heit im Straßenverkehr.

    2. Lie­be Jen­ny, Sie kön­nen sich beru­higt zurück­leh­nen, sie wird nicht mehr am Ver­kehr teil­neh­men. Viel­leicht tut Ihnen Ihr Kom­men­tar ja nun ein wenig leid.

  2. War­um muss das im Unfall­be­richt ste­hen. Da hat die­se jun­ge Frau ja echt Glück gehabt das ihre Mut­ter ihr eine gewis­se Frei­heit gelas­sen hat. Unfäl­le pas­sie­ren überall.

    1. Die­se gewis­se Frei­heit hat sie letzt­end­lich in die­sen unfall gebracht. Eine Gefahr die allen Nach­barn seit lan­ger zeit klar war. Der jun­ge mann mit dem Pkw wird wahr­schein­lich sein leben lang nicht mehr froh. Auf­sichts­pflicht vernachlässigt.

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