- Anzeige -

- Anzeige -

- Anzeige -

Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen – Udo Linnenbrink von der Handwerkskammer Südwestfalen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Arns­berg. Den hohen Bedarf an Fach­kräf­ten aus­schließ­lich aus dem regio­na­len Ange­bot zu decken, wird über kurz oder lang nicht mög­lich sein – davon ist der Will­kom­mens­lot­se Udo Lin­nen­brink von der Hand­werks­kam­mer (HwK) Süd­west­fa­len über­zeugt. „Vie­le Bran­chen sind schon heu­te dar­auf ange­wie­sen, Fach­kräf­te aus dem Aus­land zu rekru­tie­ren. Dabei ste­hen die Betrie­be vor zwei ent­schei­den­den Her­aus­for­de­run­gen: Wie fin­de ich eine Fach­kraft im Aus­land und wer darf unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen in Deutsch­land arbei­ten?“, bringt es der Will­kom­mens­lot­se auf den Punkt und ergänzt: „Die Hand­werks­kam­mer Süd­west­fa­len hilft Ihnen dabei, den Über­blick zu behalten.“

Novellierung Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2023

„Die Zahl der offe­nen Stel­len in Deutsch­land ist so hoch wie noch nie. Ohne die Zuwan­de­rung von Fach­kräf­ten aus dem Aus­land ist die Lücke nicht zu schlie­ßen“, weiß Udo Lin­nen­brink. Um Men­schen aus Län­dern außer­halb der Euro­päi­schen Uni­on für eine Arbeit oder eine Aus­bil­dung in Deutsch­land zu gewin­nen, hat die Bun­des­re­gie­rung die
Rege­lung zur Fach­kräf­te­ein­wan­de­rung ange­passt. Das neue Gesetz zur Wei­ter­ent­wick­lung der Fach­kräf­te­ein­wan­de­rung besteht aus meh­re­ren Tei­len und die ange­pass­ten Rege­lun­gen tre­ten seit Novem­ber 2023 schritt­wei­se in Kraft.

Für Fachkräfte wird die Einreise zukünftig auf drei Säulen aufgebaut

„Die Ein­rei­se für Fach­kräf­te ruht auf drei Säu­len: Fach­kräf­te­säu­le, Erfah­rungs­säu­le und Poten­zi­al­säu­le. Jeder die­ser Säu­len zeigt Mög­lich­kei­ten und Bedin­gun­gen für die Ein­wan­de­rung und die beruf­li­che Aner­ken­nung in Deutsch­land“, erläu­tert Will­kom­mens­lot­se Linnenbrink.

Die Fach­kräf­te­säu­le bleibt das zen­tra­le Ele­ment der Ein­wan­de­rung. Per­so­nen mit in Deutsch­land aner­kann­ten Qua­li­fi­ka­tio­nen sol­len zukünf­tig jede Beschäf­ti­gung (im nicht regle­men­tier­ten Bereich) aus­üben dür­fen – unab­hän­gig von ihrer fach­li­chen Qua­li­fi­ka­ti­on. Bei teil­wei­ser Gleich­wer­tig­keit der beruf­li­chen Qua­li­fi­ka­ti­on blei­ben jetzt drei Jah­re Zeit, die vol­le Aner­ken­nung nach­zu­ho­len (anstatt bis­her zwei Jah­re). Die Ein­rei­se zur Aus­bil­dung wird durch die Abschaf­fung der Vor­rang­prü­fung erleich­tert. „Außer­dem wer­den die Gehalts­schwel­len für die Blaue Kar­te EU gesenkt und schaf­fen attrak­ti­ve Bedin­gun­gen für Berufs­ein­stei­ge­rin­nen und Berufseinsteiger.“

Die Erfah­rungs­säu­le ermög­licht es Fach­kräf­ten, die in ihrem Hei­mat­land einen staat­lich aner­kann­ten Berufs- oder Hoch­schul­ab­schluss absol­viert haben und über eine zwei­jäh­ri­ge Berufs­er­fah­rung ver­fü­gen, ohne for­ma­le Aner­ken­nung nach Deutsch­land ein­zu­rei­sen. Das Min­dest­ge­halt liegt bei ca. 40.000 Euro in 2023, bzw. Abwei­chun­gen bei Tarif­bin­dung. Dies gilt für nicht regle­men­tier­te Berufe.

Eine soge­nann­te Aner­ken­nungs­part­ner­schaft sieht vor, bereits vor Ein­lei­tung des Aner­ken­nungs­ver­fah­rens im vor­aus­sicht­li­chen Ziel­be­ruf in Deutsch­land beschäf­tigt wer­den zu können.

Die Poten­zi­al­säu­le beinhal­tet die Ein­füh­rung einer Chan­cen­kar­te zur Arbeits­su­che oder der Aner­ken­nung der aus­län­di­schen Berufs­qua­li­fi­ka­ti­on und basiert auf einem Punk­te­sys­tem. Punk­te wer­den für Qua­li­fi­ka­ti­on, Sprach­kennt­nis­se, Berufs­er­fah­rung, Deutsch­land­be­zug und Alter ver­ge­ben. Eine Chan­cen­kar­te wird erteilt, wenn es sich um eine aner­kann­te Fach­kraft han­delt oder min­des­tens sechs Punk­te gel­tend gemacht wer­den können.

Die Poten­zi­al­säu­le beinhal­tet die Ein­füh­rung einer Chan­cen­kar­te zur Arbeits­su­che oder der Aner­ken­nung der aus­län­di­schen Berufs­qua­li­fi­ka­ti­on und basiert auf einem Punk­te­sys­tem. Punk­te wer­den für Qua­li­fi­ka­ti­on, Sprach­kennt­nis­se, Berufs­er­fah­rung, Deutsch­land­be­zug und Alter ver­ge­ben. Eine Chan­cen­kar­te wird erteilt, wenn es sich um eine aner­kann­te Fach­kraft han­delt oder min­des­tens sechs Punk­te gel­tend gemacht wer­den können.

Inter­es­sier­te Hand­wer­ke­rin­nen und Hand­wer­ker erhal­ten wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum The­ma und Unter­stüt­zung durch den Will­kom­mens­lot­sen der HwK Süd­west­fa­len, Udo Lin­nen­brink, Tel.: 02931 877–372, E‑Mail: udo.linnenbrink@hwk-swf.de.

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: HwK Südwestfalen)

Beitrag teilen

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

- Anzeige -
Anzeige
- Anzeige -

Kontakt zur Redaktion

redaktion@blickpunktASM.de