Arnsberg. Verbraucherzentrale Arnsberg und Stadt Arnsberg warnen vor unseriösen Anrufen zur Erstellung von Energieausweisen. „In den letzten Tagen häufen sich die Anrufe besorgter Bürger. Telefonisch werden die Anrufer unter Ankündigung einer generellen Pflicht zum Besitz von Energieausweisen zu Hausbesuchen von Beratern gedrängt. Eine Pflicht zum Besitz eines Energieausweises besteht nur bei Vermietung oder Verkauf eines Gebäudes oder einer Wohnung,“ so Carsten Peters, Energieberater der Verbraucherzentrale Arnsberg.
Verbraucherzentrale hilft
Die Energieausweise sind für zehn Jahre gültig und müssen erst zum Ablauf dieser Frist wieder erneuert werden. Sollten hier Unsicherheiten bestehen, steht die Verbraucherzentrale Arnsberg für Rückfragen zur Verfügung und berät neutral zu diesem Thema. Die Verbraucherzentrale würde niemals telefonisch ihre Beratungsleistungen bewerben. So ist Vorsicht geboten, wenn Anrufer sich als Verbraucherzentrale oder Verbraucherberatung melden. „Generell ist es gesetzlich unzulässig Telefonwerbung zu betreiben, wenn nicht schon ein Vertragsverhältnis mit dem Anrufempfänger besteht“, so die Verbraucherzentrale Arnsberg.
Werbeanrufe unzulässig
Rufen Unbekannte zu Werbezwecken an, ist der Telefonanruf unzulässig. Angerufene sollten bei solchen Attacken von Fremden niemals persönliche Daten und vor allem nicht ihre Kontonummer angeben. „Darüber hinaus können sie sich auch Namen und Masche merken und die Verbraucherzentrale oder Stadt Arnsberg über unerbetene Anrufe informieren,“ so Carsten Peters. „Häufen sich Beschwerden, gehen beide – wenn möglich- rechtlich gegen die dreisten Tricks am Telefon vor.“
- Weitere Informationen gibt’s unter www.vz-nrw.de oder Telefonisch bei der Verbraucherzentrale Arnsberg 02932 51097–01 oder der Durchwahl ‑05 (Energieberatung) und der Stadt Arnsberg, 02932 201–0, stadt@arnsberg.de