Arnsberg. Die Pflicht zur Gebühreneintreibung bei säumigen Rundfunkgebührenzahlern durch städtische Mitarbeiter war jüngst viel diskutiertes Thema im Haupt- und Finanzausschuss (wir berichteten). Die Position der Stadt Arnsberg gegen die Verwaltungsvollstreckung für die GEZ wird jetzt von der Rechtsprechung unterstützt: Das Landgericht Tübingen entschied in einem Urteil, dass es sich bei Rundfunkanstalten um Unternehmen und nicht um Behörden handele.
Richter: Sender ein Unternehmen und keine Behörde
Das bedeutet: Die gängige Praxis der Rundfunkanstalten, zur Durchsetzung von Forderungen gegenüber Rundfunknutzern auf behördliche Vollstreckungsbescheide zurückzugreifen, sei unzulässig, heißt es in einer Presseerklärung der Stadtverwaltung. Im konkreten Fall hatte eine Gläubigerin gegen eine solche im Auftrag des SWR angeordnete Zwangsvollstreckung geklagt. Das Gericht kam hier zu dem Schluss, dass der SWR ein Unternehmen darstelle und damit eine behördliche Zwangsvollstreckung hier nicht zulässig sei. Damit ist nach diesem Urteil Amtshilfe der Behörden in ähnlichen Fällen künftig nicht mehr möglich.
Stadt macht pro Fall 23 Euro Minus
Die Stadt Arnsberg sieht sich durch dieses Urteil in ihrer Position gestärkt, wonach die Beitreibung der Rundfunkbeiträge durch die Kommunen nicht mehr länger sinnvoll sei. Grund dafür sei, dass diese Leistung erheblich unterfinanziert seien und damit ein Minusgeschäft für die Städte darstellten. So erhalte die Stadt Arnsberg aktuell pro Vollstreckungsversuch einen Ausgleich von 23 Euro. Diese Summe decke nicht die tatsächlich entstehenden Kosten und Auslagen der Beitreibung. So müsste die Stadt stattdessen pro Vollstreckungsversuch 46 Euro erhalten, um kostendeckend zu arbeiten.
Grund für die hohen Kosten der Beitreibung sei unter anderem, dass die Zahlungswilligkeit der Zahlungspflichtigen aktuell sehr gering sei, was das Erheben der Beiträge aufwändig und schwierig gestalte.
„Aufgrunddessen setzt sich die Stadt Arnsberg für eine künftige Beitreibung der Rundfunkgebühren durch privatwirtschaftliche Inkassodienste statt durch die Kommunen oder alternativ eine erhebliche Anhebung der Kostenbeiträge ein“, so Stadtsprecher Elmar Kettler. Für diese Position werde sich die Stadt auch über den Städte- und Gemeindebund einsetzen.