- Anzeige -

- Anzeige -

- Anzeige -

Eintreiben der Rundfunkgebühren: Gericht stützt Arnsberger Position

Arns­berg. Die Pflicht zur Gebüh­ren­ein­trei­bung bei säu­mi­gen Rund­funk­ge­büh­ren­zah­lern durch städ­ti­sche Mit­ar­bei­ter war jüngst viel dis­ku­tier­tes The­ma im Haupt- und Finanz­aus­schuss (wir berich­te­ten). Die Posi­ti­on der Stadt Arns­berg gegen die Ver­wal­tungs­voll­stre­ckung für die GEZ wird jetzt von der Recht­spre­chung unter­stützt: Das Land­ge­richt Tübin­gen ent­schied in einem Urteil, dass es sich bei Rund­funk­an­stal­ten um Unter­neh­men und nicht um Behör­den handele.

Richter: Sender ein Unternehmen und keine Behörde

Arnsberg-LogoDas bedeu­tet: Die gän­gi­ge Pra­xis der Rund­funk­an­stal­ten, zur Durch­set­zung von For­de­run­gen gegen­über Rund­funk­nut­zern auf behörd­li­che Voll­stre­ckungs­be­schei­de zurück­zu­grei­fen, sei unzu­läs­sig, heißt es in einer Pres­se­er­klä­rung der Stadt­ver­wal­tung. Im kon­kre­ten Fall hat­te eine Gläu­bi­ge­rin gegen eine sol­che im Auf­trag des SWR ange­ord­ne­te Zwangs­voll­stre­ckung geklagt. Das Gericht kam hier zu dem Schluss, dass der SWR ein Unter­neh­men dar­stel­le und damit eine behörd­li­che Zwangs­voll­stre­ckung hier nicht zuläs­sig sei. Damit ist nach die­sem Urteil Amts­hil­fe der Behör­den in ähn­li­chen Fäl­len künf­tig nicht mehr möglich.

Stadt macht pro Fall 23 Euro Minus

Die Stadt Arns­berg sieht sich durch die­ses Urteil in ihrer Posi­ti­on gestärkt, wonach die Bei­trei­bung der Rund­funk­bei­trä­ge durch die Kom­mu­nen nicht mehr län­ger sinn­voll sei. Grund dafür sei, dass die­se Leis­tung erheb­lich unter­fi­nan­ziert sei­en und damit ein Minus­ge­schäft für die Städ­te dar­stell­ten. So erhal­te die Stadt Arns­berg aktu­ell pro Voll­stre­ckungs­ver­such einen Aus­gleich von 23 Euro. Die­se Sum­me decke nicht die tat­säch­lich ent­ste­hen­den Kos­ten und Aus­la­gen der Bei­trei­bung. So müss­te die Stadt statt­des­sen pro Voll­stre­ckungs­ver­such 46 Euro erhal­ten, um kos­ten­de­ckend zu arbeiten.
Grund für die hohen Kos­ten der Bei­trei­bung sei unter ande­rem, dass die Zah­lungs­wil­lig­keit der Zah­lungs­pflich­ti­gen aktu­ell sehr gering sei, was das Erhe­ben der Bei­trä­ge auf­wän­dig und schwie­rig gestalte.

„Auf­grund­des­sen setzt sich die Stadt Arns­berg für eine künf­ti­ge Bei­trei­bung der Rund­funk­ge­büh­ren durch pri­vat­wirt­schaft­li­che Inkas­so­diens­te statt durch die Kom­mu­nen oder alter­na­tiv eine erheb­li­che Anhe­bung der Kos­ten­bei­trä­ge ein“, so Stadt­spre­cher Elmar Kett­ler. Für die­se Posi­ti­on wer­de sich die Stadt auch über den Städ­te- und Gemein­de­bund einsetzen.

Beitrag teilen

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

- Anzeige -
Anzeige
- Anzeige -

Kontakt zur Redaktion

redaktion@blickpunktASM.de