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Drei Bebauungsplanänderungen liegen offen

Im ehemaligen Schleckermarkt am tappeweg will ein alteingesessener Elektromarkt von der Langen Wende einziehen. dafür ist eine Bebauungsplanänderung notwendig, um die Sortimentsliste anzupassen. (Foto: oe)
Im ehe­ma­li­gen Schle­cker-Markt am Tap­pe­weg will ein alt­ein­ge­ses­se­ner Elek­tro­markt von der Lan­gen Wen­de ein­zie­hen. Dafür ist eine Bebau­ungs­plan­än­de­rung not­wen­dig, um die Sor­ti­ments­lis­te anzu­pas­sen. (Foto: oe)

Arns­berg. In der Zeit vom 9. März bis zum ein­schließ­lich 14. April wer­den drei Bebau­ungs­plan­ent­wür­fe und ein Ent­wurf einer Ände­rung des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes im Rat­haus der Stadt Arns­berg  (Rat­haus­platz 1) wäh­rend der Dienst­stun­den öffent­lich ausgelegt.

Änderungen an der Engelbertstraße, am Tappeweg und am Brückencenter

An der Engelbertstraße im Rusch sollen auf einem städtischen Grundstück fünf baugrunstücke entstehen, möglicherweise in Form eines Baugruppenprojekts. (Foto: oe)
An der Engel­bert­stra­ße im Rusch sol­len auf einem städ­ti­schen Grund­stück fünf bau­grun­stü­cke ent­ste­hen, mög­li­cher­wei­se in Form eines Bau­grup­pen­pro­jekts. (Foto: oe)

Im Bereich des Zim­mers 501 wer­den in die­sem Zeit­raum der Ent­wurf der 6. Ände­rung des Bebau­ungs­pla­nes NH 7 „Rusch“ im Stadt­teil Neheim sowie der dies­be­züg­li­che Ent­wurf der 11. Ände­rung des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes der Stadt Arns­berg zu fin­den sein. Wie bereits berich­tet, die­nen die­se Ver­fah­ren der Ent­wick­lung von Bau­grund­stü­cken an der Engelbertstraße.

Eben­falls im Bereich von Zim­mer 501 wird der Ent­wurf der 2. Ände­rung des vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­pla­nes NH 125 A „In der Grä­fen Wie­se“ im Stadt­be­zirk Neheim hän­gen. Mit die­sem Ver­fah­ren sol­len die Vor­aus­set­zun­gen zur Ansied­lung eines Elek­tro­fach­mark­tes in einem vor­mals von einer ehe­ma­li­gen Dro­ge­rie­markt­ket­te genutz­ten Laden­lo­kal im Bereich eines Ein­kaufs­zen­trums am Tap­pe­weg geschaf­fen werden.

Auch am Brückencenter, das derzeit umgebaut wird, ist eine Bebauungsplanänderung erforderlich. Für die  neue Zufahrt zum Oberdeck wird ein vor über 30 Jahren geplanter Fußweg an der Rückseite des Komplexes aufgegeben, der heute als Angstraum gilt. (Foto: oe)
Auch am Brü­cken­cen­ter, das der­zeit umge­baut wird, ist eine Bebau­ungs­plan­än­de­rung erfor­der­lich. Für die neue Zufahrt zum Ober­deck wird ein vor über 30 Jah­ren geplan­ter Fuß­weg an der Rück­sei­te des Kom­ple­xes auf­ge­ge­ben, der heu­te als Angst­raum gilt. (Foto: oe)

Im Bereich des Zim­mers 514 wird der Ent­wurf der 2. Ände­rung des Bebau­ungs­pla­nes A 10 „Brü­cken­platz“ im Stadt­teil Arns­berg öffent­lich aus­lie­gen. Ziel die­ser Pla­nung ist die pla­nungs­recht­li­che Rück­nah­me von Fuß­gän­ger­pas­sa­gen, die teil­wei­se nie ver­wirk­licht wor­den sind. Die­se Berei­che sol­len auf Grund­la­ge die­ser Bebau­ungs­plan­än­de­rung auch als Kern­ge­biet fest­ge­setzt werden.

Die­se Ent­wür­fe kön­nen auch im Inter­net unter www.arnsberg.de/stadtentwicklung über die Rubrik „Aktu­el­les“ ein­ge­se­hen wer­den. Im Zuge die­ser Aus­le­gung kön­nen von allen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern Stel­lung­nah­men zu den Plan­ver­fah­ren schrift­lich oder zur Nie­der­schrift vor­ge­bracht werden.

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