- Anzeige -

- Anzeige -

- Anzeige -

Dramatischer Notruf führt zu kuriosem Feuerwehreinsatz

Arns­berg. Eine zunächst dra­ma­tisch klin­gen­de Alarm­mel­dung beschäf­tig­te am Mit­tag des 14. Juni die Arns­ber­ger Feu­er­wehr und führ­te zu einem recht kurio­sen Ein­satz. Die Feu­er­wehr-Leit­stel­le in Mesche­de alar­mier­te um 12.42 Uhr die Haupt­wa­chen Arns­berg und Neheim sowie den Lösch­zug Arns­berg zu einem gemel­de­ten Decken­ein­sturz in einem Wohn­haus in der Stra­ße „Zu den Werk­stät­ten“ hin­ter dem Bahn­hof in Alt-Arnsberg.

Lauter Knall und großer Schrecken

Ange­sichts die­ses gemel­de­ten Sze­na­ri­os mach­ten sich die Ein­satz­kräf­te auf das Schlimms­te gefasst. Die erst­ein­tref­fen­de Fahr­zeug­be­sat­zung konn­te jedoch vor Ort schnell fest­stel­len, dass ledig­lich meh­re­re auf einem Kamin­ofen gela­ger­te Brenn­holz­schei­te von dort her­un­ter­ge­rutscht und mit einem lau­ten Knall auf den Holz­fuß­bo­den des Wohn­zim­mers gekracht waren. Die seh­be­hin­der­te Bewoh­ne­rin des Hau­ses hat­te dar­auf­hin irr­tüm­lich ange­nom­men, es han­de­le sich bei den Holz­schei­ten um her­ab­ge­fal­le­ne Tei­le der eben­falls mit Holz abge­han­ge­nen Wohn­zim­mer­de­cke und rief die Feu­er­wehr. Die­se muss­te vor Ort jedoch glück­li­cher­wei­se nicht tätig wer­den. Abge­se­hen von einem ordent­li­chen Schre­cken über­stand die Bewoh­ne­rin das Ereig­nis unver­letzt, so dass die Ret­tungs­kräf­te nach kur­zer Zeit von dem Ort die­ses sicher­lich nicht all­täg­li­chen Ein­sat­zes wie­der in ihre Stand­or­te ein­rü­cken konnten.

112 auch bei vermuteter Gefahr die richtige Wahl

„Auch wenn die Reak­ti­on der Haus­be­woh­ne­rin etwas über­trie­ben anmu­tet, so weist die Arns­ber­ger Feu­er­wehr gleich­wohl dar­auf hin, dass es auch im Fal­le einer nur ver­mu­te­ten Gefahr rich­tig ist, über den Not­ruf 112 die Feu­er­wehr oder den Ret­tungs­dienst zu rufen“, so Feu­er­wehr­spre­cher Peter Krä­mer. „Auch wenn die Feu­er­wehr dann im Ein­zel­fall ein­mal ver­geb­lich anrü­cken soll­te, so stün­de sie für eine qua­li­fi­zier­te Hil­fe­leis­tung zur Ver­fü­gung, wenn sich eine ver­mu­te­te Gefahr dann doch als ech­ter Not­fall erwei­sen sollte.“

Beitrag teilen

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

- Anzeige -
Anzeige
- Anzeige -

Kontakt zur Redaktion

redaktion@blickpunktASM.de