Sundern. „Hochsauerlandkreis weist Beschwerden der CDU-Fraktion Sundern zurück“, meldet Bürgermeister Ralph Brodel am Freitag nachmittag per Pressemitteilung und zeigt sich „erfreut“ über diese Entwicklung: „Damit wird bestätigt, auf was wir immer hingewiesen haben, nämlich das rechtlich korrekte Handeln aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Sundern. Allerdings ist dies kein Triumph, scheint doch die Dienstaufsichtsbeschwerde zu einem neuen politischen Kampfmittel zu werden. Nichts desto trotz will ich weiterhin gerne mit den Mitgliedern der CDU-Fraktion weiter zusammenarbeiten, die dies auch offen möchten.“
HSK: „Dem Grundsatz der Öffentlichkeit Rechnung getragen“
Es geht um zwei Schreiben der Sunderner CDU-Fraktion an den Hochsauerlandkreis. Am 26. Februar 2017 hatte die CDU das Zustandekommen der Haushaltssatzung 2017 und am 17. März 2017 – per „Dienstaufsichtsbeschwerde“ gegen Bürgermeister Brodel – das nicht gewährte Akteneinsichtsrecht in Personalakten moniert. Die Beschwerde über das angeblich fehlerhafte Zustandekommen der Haushaltssatzung habe die Kommunalaufsicht des Hochsauerlandkreises inzwischen zurückgewiesen, teilt Brodel mit. In ihrem Schreiben vom 10. April 2017 habe die Kommunalaufsicht mitgeteilt, die gesetzlich geforderten öffentlichen Bekanntmachungen, Beratungen und Beschlussfassungen seien erfolgt. Dem Grundsatz der Öffentlichkeit in den vorgeschriebenen Gremien sei Rechnung getragen worden. Die von der CDU-Fraktion bemängelte nicht rechtzeitige Vorlage aller Anlagen zum Stellenplan sei gesetzlich nicht erforderlich gewesen, stelle also keinen Verfahrensfehler dar.
2018 sollen Beratungsunterlagen rechtzeitig vorliegen
„Unabhängig davon, dass diese Anlagen inzwischen allen Fraktionen übersandt wurden, wird die Stadt Sundern selbstverständlich bei den Haushaltsberatungen für 2018 für eine rechtzeitige Vorlage sorgen, um auch den Vorgaben der Gemeindehaushaltsverordnung zu genügen“, sagt Brodel zu. Der Bürgermeister zitiert auch einen Appell des Landrats aus dessen Antwortschreiben an die CDU: „Setzen Sie sich im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung gemeinsam dafür ein, den Bürgern Ihrer Stadt zumindest den Status des genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes zu erhalten.“
Brodel: „Weitere Beschwerde wird sich als haltlos erweisen“
In Sachen Akteneinsichtsrecht weist Brodel darauf hin, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Bürgermeister rechtlich nicht möglich sei, da dieser keinen Dienstvorgesetzten habe. Die Eingabe der CDU sei daher vom Hochsauerlandkreis als allgemeine Aufsichtsbeschwerde behandelt worden. Auch der Kreis als Kommunalaufsicht habe rechtliche Bedenken hinsichtlich der Einsichtnahme in Personalakten und habe deshalb weitere Instanzen – den Landesbeauftragter für den Datenschutz sowie den Städte- und Gemeindebund – eingeschaltet. „Hier stehen die endgültigen Antworten noch aus, auch wenn sich abzeichnet, dass die Rechtsauffassung der Stadt Sundern richtig ist“, so Brodel. „Auch in diesem Fall wird sich also die Beschwerde, und erst recht eine Dienstaufsichtsbeschwerde, als haltlos erweisen.“
2 Antworten
Sehr schnell vermochte die CDU Fraktion ihre Offerten im öffentlichen Raum zu verbreiten. Nun lösen sich diese in Wohlgefallen auf und ein attackierter Bürgermeister reicht die Hand – zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Sundern wünscht sich der BM die Rückkehr zur zielführenden politischen Arbeit und verzichtet auf die Auskostung des triumphalen Moments.
Bewundernswert!
Im übrigen fände ich es nun auch bewundernswert, wenn die Führung der CDU Fraktion Größe beweisen und Konsequenzen ziehen würde. Außerdem sollte sie nun mal schnell eine Entschuldigung – ebenso öffentlich wie die ursprünglichen Anschuldigungen – an den Bürgermeister richten.
habe ich mir doch gedacht, dass das nur taktisches Geplänkel der CDU ist, nun kam die Antwort aus Meschede.. jetzt ist klar, dass die CDU hier schwer danebengefriffen hat, ich erwarte eine Entschuldigung der betreffenden Personen und auch die Konsequenz der Herren, ihre politischen Ämter mit sofortiger Wirkung niederzulegen!