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Zuständigkeit für Friedhöfe – FDP will Bezirksausschüsse aufwerten

Horst Kloppsteck,Vorsitzender der Arns­ber­ger FDP-Rats­frak­ti­on. (Foto: FDP)

Arns­berg. Um die Fried­hö­fe in den klei­ne­ren Orts­tei­len erhal­ten zu kön­nen, schl­lägt die FDP-Rats­frak­ti­on vor, die­se in die Ver­ant­wor­tung der jewei­li­gen Bezirks­aus­schüs­se zu über­ge­ben. „Neben dem Erhalt der Fried­hö­fe bei einer Begren­zung der Kos­ten wol­len wir auch die Bezirks­aus­schüs­se lang­fris­tig sichern. Zusätz­li­che Kom­pe­ten­zen wie die Ver­ant­wor­tung für die ört­li­chen Fried­hö­fe sind dafür beson­ders hilf­reich,“ erklär­te der FDP-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Horst Kloppsteck.

Ziel: kleine Friedhöfe erhalten

In einer Anfra­ge an den 1. Bei­geord­ne­ten der Stadt Arns­berg Peter Ban­nes beschäf­ti­gen sich die Libe­ra­len mit der Ent­wick­lung des Fried­hofs­we­sens in Arns­berg. Die seit Jah­ren nicht mehr gebüh­ren­de­cken­den Kos­ten in die­sem Bereich sei­en unter ande­rem mit Ände­run­gen der heu­ti­gen Bestat­tungs­kul­tur durch den zuneh­men­den Ver­zicht auf die klas­si­sche Erd­be­stat­tung ver­ur­sacht wor­den. Dies kön­ne dazu füh­ren, dass die klei­ne­ren Fried­hö­fe in Arns­berg in der Zukunft aus Kos­ten­grün­den nicht mehr erhal­ten wer­den kön­nen. Es liegt jedoch erfah­rungs­ge­mäß im Inter­es­se der ein­zel­nen Stadt­tei­le oder der jewei­li­gen Dorf­ge­mein­schaf­ten, die eige­nen Fried­hö­fe als Bei­set­zungs­stät­ten wei­ter nut­zen zu können.

Um Spender und Fördervereine bemühen

Die Bezirks­aus­schüs­se könn­ten, wenn sie die Ver­ant­wor­tung für die Fried­hö­fe über­neh­men, mit einem ent­spre­chen­den Bud­get arbei­ten und sich um pri­va­te Spen­der oder um För­der­ver­ei­ne bemü­hen, die zum Erhalt der Anla­gen durch die Über­nah­me von Pfle­ge- und Unter­hal­tungs­maß­nah­men bei­tra­gen könn­ten, so Kloppsteck. So sei bei­spiels­wei­se durch den Fried­hofs­ver­ein Bachum der dor­ti­ge Fried­hof als Bei­set­zungs­stät­te erhal­ten geblie­ben. Von Peter Ban­nes wol­len die Libe­ra­len wis­sen, ob die Über­tra­gung von Zustän­dig­kei­ten auf die ein­zel­nen Bezirks­aus­schüs­se recht­lich mög­lich ist.

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