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Zu viel falsch entsorgter Grabschmuck: Bis zu 1000 Euro Bußgeld drohen

Aus­sor­tier­te Stei­ne und ande­re Abfäl­le, die nicht in die Grün­schnitt­con­tai­ner auf den Fried­hö­fen gehö­ren. (Foto: Stadt Sundern)

Sun­dern. Die Ent­sor­gung von unzu­läs­si­gen Mate­ria­li­en in Grün­schnitt­con­tai­nern auf städ­ti­schen Fried­hö­fen macht der Fried­hofs­ver­wal­tung und den Mit­ar­bei­tern des Kom­post­werks gro­ßen Ärger. Ste­fan Laufmöl­ler vom Bür­ger­ser­vice: „Zuläs­sig sind weder Kunst­stof­fe jeg­li­cher Art, noch Steck­mas­se, Draht, Draht­git­ter und Kranz­schlei­fen. Die­se Stof­fe sind von den kom­pos­tier­ba­ren Mate­ria­li­en zu tren­nen. Auch gehö­ren Grab­lich­ter nicht in den Grün­schnitt­con­tai­ner, son­dern in den Restmüll.“

Grabschmuck zerbricht Hammerköpfe beim Kompostwerk

Bei den letz­ten Anlie­fe­run­gen in die­sem Früh­jahr muss­ten ver­mehrt Kalk­sand­stei­ne, Gra­nit oder Beton­stei­ne, die als Gesteck­un­ter­bau die­nen, in auf­wen­di­ger Hand­ar­beit sor­tiert wer­den, da sonst die Ham­mer­köp­fe des Grün­ab­fall­schred­ders des Kom­post­werks zer­stört wer­den kön­nen. „Die­se Arbei­ten füh­ren zu erhöh­ten Kos­ten, die letzt­end­lich die Fried­hofs­ge­büh­ren erhö­hen“, so Laufmöl­ler. „Außer­dem kann ein der­ar­ti­ges Fehl­ver­hal­ten nach Ver­ab­schie­dung der geplan­ten neu­en Fried­hofs­sat­zung mit Buß­gel­dern von bis zu 1000 Euro geahn­det werden.“

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