Sundern. Die Entsorgung von unzulässigen Materialien in Grünschnittcontainern auf städtischen Friedhöfen macht der Friedhofsverwaltung und den Mitarbeitern des Kompostwerks großen Ärger. Stefan Laufmöller vom Bürgerservice: „Zulässig sind weder Kunststoffe jeglicher Art, noch Steckmasse, Draht, Drahtgitter und Kranzschleifen. Diese Stoffe sind von den kompostierbaren Materialien zu trennen. Auch gehören Grablichter nicht in den Grünschnittcontainer, sondern in den Restmüll.“
Grabschmuck zerbricht Hammerköpfe beim Kompostwerk
Bei den letzten Anlieferungen in diesem Frühjahr mussten vermehrt Kalksandsteine, Granit oder Betonsteine, die als Gesteckunterbau dienen, in aufwendiger Handarbeit sortiert werden, da sonst die Hammerköpfe des Grünabfallschredders des Kompostwerks zerstört werden können. „Diese Arbeiten führen zu erhöhten Kosten, die letztendlich die Friedhofsgebühren erhöhen“, so Laufmöller. „Außerdem kann ein derartiges Fehlverhalten nach Verabschiedung der geplanten neuen Friedhofssatzung mit Bußgeldern von bis zu 1000 Euro geahndet werden.“