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Windkraft Sundern: Erörterungstermin am 8. März

Zum Erör­te­rungs­ter­min lädt die Unte­re Umwelt­schutz­be­hör­de des Hoch­sauer­land­krei­ses nach Sun­dern ein. (Foto: oe)

Hochsauerlandkreis/Sundern. Die Unte­re Umwelt­schutz­be­hör­de des Hoch­sauer­land­krei­ses weist auf den Erör­te­rungs­ter­min zur Wind­kraft in Sun­dern-Wes­ten­feld im Rats­saal des Rat­hau­ses der Stadt Sun­dern, Rat­haus­platz 1, 59846 Sun­dern, am Mitt­woch, 8. März, hin. Ab 10 Uhr geht es dort um den Antrag der ENER­CON GmbH auf die Ertei­lung einer Geneh­mi­gung zur Errich­tung und zum Betrieb von vier Wind­ener­gie­an­la­gen. Im Rah­men der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung sind beim Hoch­sauer­land­kreis 33 Ein­wen­dun­gen gegen die bean­trag­ten Anla­gen eingegangen.
Geson­der­te Ein­la­dun­gen für den Ter­min wer­den nicht ver­schickt. Sofern Ein­wen­dun­gen erst nach Ablauf der Ein­wen­dungs­frist ein­ge­gan­gen oder ungül­tig sind, wur­den die Ein­wen­der hier­über bereits schrift­lich infor­miert. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Erör­te­rungs­ter­min sind auf der Start­sei­te www.hochsauerlandkreis.de (Bekannt­ma­chun­gen der Unte­ren Umwelt­schutz­be­hör­de) oder im Amts­blatt des Krei­ses abrufbar.

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