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Vom Möhnesee bis Kassel: Drogenfahrt erst in Hessen gestoppt

Ense/Möhnesee/Soest/Kassel. Die Poli­zei lie­fer­te sich eine spek­ta­ku­lä­re Ver­fol­gungs­jagd mt einem offen­bar unter Dro­gen ste­hen­den Auto­fah­rer, die bei Ense-Bre­men begann und bis vor die Tore Kas­sels in Nord­hes­sen führte.

Vergebliche Anhalteversuche

Am Diens­tag gegen 3.40 Uhr fiel einer Strei­fen­wa­gen­be­sat­zung auf der B 516 in Rich­tung Ense-Bre­men ein lang­sam fah­ren­der Renault mit pol­ni­schen Auto­kenn­zei­chen auf. Auf­grund der gerin­gen Geschwin­dig­keit wur­de er bereits von einem dahin­ter­fah­ren­den Last­kraft­wa­gen­fah­rer über­holt. Anhal­te­ver­su­che mit­tels Anhal­te­zei­chen „Stopp-Poli­zei“, Ein­schal­ten des Blau­lichts, des roten Blitz­lichts sowie des Yelp-Tons miss­ach­te­te der 38-jäh­ri­ge Pole. Nach­dem er in Ense-Bre­men im Kreis­ver­kehr vier Run­den gedreht hat­te, setz­te er sei­ne Fahrt über Ense-Höin­gen und Körb­ecke fort. Auch Ver­su­che der Poli­zei, den Wagen zu über­ho­len und dann die Geschwin­dig­keit zu ver­rin­gern, blie­ben erfolg­los, da der Pole sei­ner­seits dann den Strei­fen­wa­gen wie­der über­hol­te. Er konn­te in Soest auf die Auto­bahn A 44 in Rich­tung Kas­sel auf­fah­ren und es wur­de bis in den nord­hes­si­schen Bereich ver­geb­lich ver­sucht, ihn anzuhalten.

Streifenwagen gerammt

Im Bereich Kas­sel-Wil­helms­hö­he wur­den zur wei­te­ren Unter­stüt­zung Beam­te der Poli­zei­au­to­bahn­sta­ti­on Bau­na­tal hin­zu­ge­zo­gen, die sich mit ihrem Funk­wa­gen – eben­falls unter Ver­wen­dung von Blau­licht und Mar­tins­horn – an der Ver­fol­gung betei­lig­ten. Bei dem Ver­such, sich vor den Wagen des Polen zu set­zen, ramm­te die­ser mit sei­nem Fahr­zeug den Strei­fen­wa­gen der Auto­bahn­po­li­zis­ten und ver­lor selbst die Kon­trol­le über sei­nen Renault. Der Wagen geriet ins Schleu­dern und lan­de­te schließ­lich im angren­zen­den Flut­gra­ben. Dort nah­men ihn die nord­rhein-west­fä­li­schen Beam­ten fest und brach­ten ihn zu einem Kas­se­ler Poli­zei­re­vier. Der 38-Jäh­ri­ge steht im Ver­dacht, vor Fahrt­an­tritt Dro­gen kon­su­miert zu haben. Ein Arzt nahm auf der Dienst­stel­le eine Blut­pro­be, die nun die genaue Betäu­bungs­mit­tel­art und deren Men­ge bestim­men soll.
Der Sach­scha­den, der im Rah­men der Ver­fol­gung ent­stand, beläuft sich auf ca. 12.000 Euro. Neben die­sen Kos­ten, die dem Flüch­ten­den in Rech­nung gestellt wer­den, muss er sich nun wegen des Ver­dachts des Fah­rens unter Betäu­bungs­mit­tel­ein­fluss und des Nicht­be­fol­gens von Anhal­te­zei­chen der Poli­zei verantworten.

(Quel­le: Pres­se­mel­dung Poli­zei Soest)

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3 Antworten

  1. über 120 km konn­te der Mann fah­ren und die Poli­zei schaff­te es nicht den Wagen anzu­hal­ten. das ist lächer­lich und ein Armuts­zeug­nis für die Polizei.,

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