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Verfahren um verschärfte Straßenverkehrsordnung: 37 Führerscheine vermutlich zurück

Kreis. Der Hoch­sauer­land­kreis wird die 4.349 noch nicht rechts­kräf­tig abge­schlos­se­nen Buß­geld­ver­fah­ren unbü­ro­kra­tisch bear­bei­ten. Dafür wur­de eine kun­den­freund­li­che und tech­nisch mach­ba­re Lösung erar­bei­tet. Die Betrof­fe­nen müs­sen kei­nen Ein­spruch ein­le­gen. Wer das Buß­geld noch nicht bezahlt hat, soll auf den neu­en Bescheid nach dem alten Recht war­ten und die­sen dann beglei­chen. Wer bereits bezahlt hat, soll auf den neu­en Bescheid war­ten. Die Dif­fe­renz wird ohne Antrag erstat­tet. Das Mahn­ver­fah­ren wur­de bereits am Mon­tag, 6. Juli, gestoppt.

Mahnverfahren des Kreises am Montag gestoppt

37 Fahr­ver­bo­te hät­ten nach dem alten und jetzt wie­der gel­ten­den Buß­geld­ka­ta­log nicht ver­hängt wer­den dür­fen. Wie mit die­sen Ver­fah­ren umge­gan­gen wer­den soll, wird das Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um vor­aus­sicht­lich am kom­men­den Frei­tag, 10. Juli, ent­schei­den. Die Mit­ar­bei­ter des Fach­diens­tes Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­kei­ten berei­ten eine mög­li­che Rück­ga­be der Füh­rer­schei­ne bereits vor.

Rückgabe der Führerscheine vorbereitet

Der Fach­dienst Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­kei­ten bit­tet wegen der Viel­zahl der Ver­fah­ren um etwas Geduld. Die Mit­ar­bei­ter erhal­ten der­zeit vie­le Anru­fe, des­halb ist die tele­fo­ni­sche Erreich­bar­keit zeit­wei­se ein­ge­schränkt. Hier­für bit­tet die Kreis­ver­wal­tung um Verständnis.

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