Neheim. Untergeschobene Lieferverträge für Strom und Gas. Dreiste Abzocke auf Marktplätzen im Internet. Trotz High-Speed-Werbeversprechen lahmt es beim Down- und Upload im Alltag. Inkassounternehmen drangsalierten nicht nur mit überzogenen Forderungen, sondern legten mit tückischen Ratenzahlungsvereinbarungen weitere Fallstricke aus. Und einmal mehr versuchten Schlüsseldienste und Telefon-Hotline-Betreiber mit undurchsichtigen Geschäftsmodellen Kasse zu machen. Bei 6015 Verbraucheranliegen war die Verbraucherzentrale Arnsberg in der Neheimer Burgstraße im letzten Jahr Anlaufstelle für Fragen und Probleme. Mit rund 900 Rechtsberatungen und ‑vertretungen hat sie sich zumeist erfolgreich für die berechtigten Ansprüche von Ratsuchenden eingesetzt. „Denn in einigen Branchen gelingt es dem Einzelnen immer seltener, sein Anliegen selbstständig beim Anbieter vorzubringen“, so die Leiterin Petra Golly bei der Vorstellung des Jahresberichts 2018.
Sprechzeiten jetzt auch nachmittags
Erfreulich, dass die Beratungsstelle unter neuer Leitung und mit verändertem Team die erfolgreiche Arbeit fortsetzen konnte. Nach Umbauarbeiten und mit veränderten Öffnungszeiten sind die Verbraucherschützer am gewohnten Standort in neu gestalteten Räumen nun neben Sprechzeiten am Vormittag an zwei Wochentagen auch bis in den frühen Abend erreichbar und somit kundenfreundlich aufgestellt.
Verbraucherarbeit rechnet sich
Als gefragter Lotse hat sich die Beratungsstelle auch 2018 gezeigt: Denn ihre Angebote halfen, um sich gegen Fallstricke des Verbraucheralltags zu wappnen und gegen unberechtigte Forderungen zu wehren. „Damit helfen wir keineswegs nur Haushalten mit knappen Kassen, sondern eröffnen beispielsweise auch finanzielle Spielräume, etwa um fürs Alter vorzusorgen, um sich gegen Risiken wie Berufsunfähigkeit abzusichern oder auch in Maßnahmen zur Energieeinsparung zu investieren“, erläutert Beratungsstellenleiterin Petra Golly, dass sich Verbraucherarbeit rechnet. Gefragt waren die Hilfestellungen bei ganz unterschiedlichen Ausgangssituationen: Sowohl „Vorinformierte“, die etwa übers Internet schon mögliche Problemlösungen recherchiert hatten und damit dann gescheitert waren, als auch Ratsuchende, die aufgrund vielfältiger Faktoren nur über geringes Potenzial zur Selbsthilfe im Verbraucheralltag verfügen, zählten zur „Kunden-Klientel“.
Dauerbrenner Energieversorger
Ungewollte Wechsel des Energieversorgers und Vertragsumstellungen – einmal mehr waren das die Dauerbrenner der Beratungsnachfrage. Als Ausgangspunkt dafür ließ sich in der Regel ein Telefonat oder ein Kontakt an der Haustür ausmachen. So sind Verbraucher häufig ungewollt zum Thema Energie angerufen worden. Mal hatten sich die Werbenden als Vertreter eines Energieversorgers, mal als Energieberater oder als Vermittler vorgestellt. Anliegen dabei war es zumeist, persönliche Daten in Erfahrung zu bringen, um einen Wechsel des Stromanbieters einzuleiten. Diese Intention blieb den Überrumpelten jedoch fast immer verborgen – und wurde erst dann enttarnt, wenn Wochen später überraschend der Vertrag vom bisherigen Anbieter gekündigt wurde oder eine Auftragsbestätigung für einen neuen Vertrag eintraf. Zudem sorgten intransparente Preisänderungsmitteilungen von Energieversorgern für Verbraucherärger: Vier Unternehmen hat die Verbraucherzentrale NRW daher abgemahnt und gegen drei inzwischen auch Klage eingereicht, weil in den Schreiben der eigentliche Zweck so geschickt verschleiert war, dass der Kunde die enthaltene Preiserhöhungsankündigung kaum bemerken konnte. Und so auch sein Sonderkündigungsrecht für den Wechsel zu einem günstigeren Versorger verpasste. Die Beratungsstelle hatte hier anbieterunabhängigen Rat und rechtliche Hilfestellungen parat.
Billiger Einkauf ein teures Vergnügen
Beim Onlineshoppen auf virtuellen Marktplätzen wurde die Hoffnung auf einen billigen Einkauf zum teuren Vergnügen. So hatte die ShoppingApp Wish zwar für Mode über Elektronik bis hin zur Deko fürs Heim zwischen 60 und 90 Prozente günstiger als im stationären Handel offeriert, doch das Ordern der billigen Produkte kam Kunden teuer zu stehen. So beschwerten sich Ratsuchende über überraschend in Rechnung gestellte Zollgebühren, Steuern und Versandkosten, aber auch über monatelange Lieferzeiten und minderwertige Qualität der Waren.
Bei Sofortkredit abgezockt
Schon der Name schien Programm: Der Kreditvermittler blitz.credit bot im Internet und via Facebook eine MasterCard Gold und einen Sofortkredit bis zu 7777 Euro an. Selbst wenn der eigene Finanzrahmen in Schieflage geraten war, verhieß das Angebot den unproblematischen Zugang zum bargeldlosen Bezahlen. „Doch nahm die Bestellung häufig einen enttäuschenden Ausgang: Denn Verbraucher erhielten nicht den erhofften Kredit, sondern ein Starterpaket mitsamt Zugangsdaten für die Beantragung einer kostspieligen Prepaid-Kreditkarte. 149,90 Euro Ausgabegebühr mussten bei der Auslieferung per Nachnahme beglichen werden“, entlarvt Beratungsstellenleiterin Petra Golly die Masche. Wurde die Annahme verweigert, folgten Zahlungsaufforderungen, zusätzliche Mahn- sowie Inkassokosten von bis zu 555,45 Euro. All dies wurde für eine bloße Prepaid-Kreditkarte verlangt, auf die vor der Benutzung erst Geld geladen werden muss – und die anderswo kostengünstiger erhältlich ist. Vom versprochenen schufafreien Sofortkredit sahen Interessenten obendrein nichts.
Kostenspirale bei Ratenzahlungen
Wer nicht rechtzeitig zahlt, riskiert Post vom Inkassobüro zu bekommen – oftmals horrende unberechtigte Gebühren und Drohkulisse inklusive. „Wird dann unbedacht eine Ratenzahlungsvereinbarung unterschrieben, kommt die Kostenspirale oft erst richtig in Gang“, berichtet Beratungsstellenleiterin Petra Golly. Denn diese Vereinbarung zum Abstottern müssten säumige Zahler meist teuer erkaufen. So seien hohe Einigungsgebühren zumeist der Preis, um diesen Deal überhaupt abschließen zu können. Obendrein müsste eine Reihe von verklausulierten Erklärungen in den Vordrucken akzeptiert werden – deren nachteiligen Folgen Verbraucher kaum überschauen können. Bei einem Check von über 200 Ratenzahlungsvorschlägen von 45 verschiedenen Inkassobüros hatte die Verbraucherzentrale NRW massenhaft Fallstricke entdeckt. Unter dem Aktionsmotto „Vorsicht, Inkasso!“ hatte die Beratungsstelle viele Hilfestellungen parat, um Forderungen zu prüfen und nicht einfach draufloszuzahlen. Denn grundsätzlich gilt: Durch Zahlungsverzug entstehende Kosten dürfen nicht unnötig aufgeblasen werden. Die Verbraucherzentrale hat eine zügige gesetzliche Regelung gefordert, dass für Ratenzahlungsvereinbarungen keine zusätzlichen Kosten berechnet werden dürfen und diese auch nicht an die ungeprüfte Anerkennung der Forderung gekoppelt sein dürfen.
Beratung im digitalen Verbraucheralltag
Bei vielen außergerichtlichen Rechtsberatungen und ‑vertretungen standen einmal mehr Probleme mit Telekommunikationsanbietern im Mittelpunkt. Nicht nachvollziehbare Posten in der Rechnung, Stolperfallen beim Anbieterwechsel – oftmals gab es mit den Unternehmen gleich mehrere Probleme. Anlass für Beschwerden war vielfach auch, wenn die tatsächliche Leistung und Geschwindigkeit des Internetanschlusses mit den Versprechungen in der Werbung oder des Kundenberaters nicht übereinstimmten. Weil oft mit hohen „bis-zu“Bandbreiten geworben wurde, geriet der Frust groß, wenn angepriesene Highspeed-Verbindungen dann im Nutzeralltag als lahme Enten strandeten. Mit einem Informationspaket begleitete die Beratungsstelle den digitalen Verbraucheralltag, um sich über vertragliche zustehende Geschwindigkeiten zu orientieren. Dabei wurde erklärt, dass das Produktinformationsblatt hierbei verbindliche Grundlage ist und gezeigt, wie man tatsächliche Surfgeschwindigkeiten rechtssicher festhält. Außerdem gab es kompetente Unterstützung bei der gezielten Durchsetzung von Kundenrechten.
Besser Heizen
Was läuft im Keller? – Mit dieser Frage hatte sich die Verbraucherzentrale bei ihrer Kampagne „Besser heizen“ aufgemacht, Energieeinsparpotenzialen auf die Spur zu kommen. Denn 60 Prozent aller Heizungen verbrauchen nach heutigem Stand der Technik zu viel Energie. Und schon mit dem einfachsten Schritt, dem Tausch des alten Öl- oder Gasheizkessels gegen moderne Brennwerttechnik, sinkt der Energieverbrauch um ein Viertel.
Ausblick
Petra Golly gab auch einen aktuellen Ausblick: „Bei Telekommunikationsshops haben wir festgestellt, dass sie bei ihren Informationspflichten gegenüber den Kunden beim Vertragsabschluss patzen. Wir haben daher ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei solch komplexen Vertragskonstellationen gefordert. Zur Europawahl zeigen wir auf, wie die Menschen im Alltag von der europäischen Verbraucherpolitik profitieren: Von der Deckelung der Gebühren beim Einsatz von Zahlungsmitteln über die Abschaffung der Roaming-Gebühren bis hin zu Vorgaben für energieeffiziente Kühlschränke und Waschmaschinen, wodurch Haushalte bei den Stromkosten kräftig sparen.“
(Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Arnsberg)