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Verbraucherzentrale zieht Bilanz: 6015 Mal Nutzwert bei Rat und Recht

Vor­stel­lung des Jah­res­be­richts der Ver­brau­cher­zen­tra­le Arns­berg: von links Regio­nal­lei­ter der Ver­brau­cher­zen­tra­le Mar­tin Wulf, Ver­brau­cher­be­ra­ter Vol­ker Mah­lich, Lei­te­rin der Arns­ber­ger Bera­tungs­stel­le Petra Gol­ly, Ener­gie­be­ra­ter Cars­ten Peters, Bür­ger­meis­ter Ralf Paul Bitt­ner, stell­ver­tre­ten­der Land­rat Fer­di Len­ze und Pla­nungs- und Bau­de­zer­nent Tho­mas Viel­ha­ber. (Foto: VZ)

Neheim. Unter­ge­scho­be­ne Lie­fer­ver­trä­ge für Strom und Gas. Dreis­te Abzo­cke auf Markt­plät­zen im Inter­net. Trotz High-Speed-Wer­be­ver­spre­chen lahmt es beim Down- und Upload im All­tag. Inkas­so­un­ter­neh­men drang­sa­lier­ten nicht nur mit über­zo­ge­nen For­de­run­gen, son­dern leg­ten mit tücki­schen Raten­zah­lungs­ver­ein­ba­run­gen wei­te­re Fall­stri­cke aus. Und ein­mal mehr ver­such­ten Schlüs­sel­diens­te und Tele­fon-Hot­line-Betrei­ber mit undurch­sich­ti­gen Geschäfts­mo­del­len Kas­se zu machen. Bei 6015 Ver­brau­cher­an­lie­gen war die Ver­brau­cher­zen­tra­le Arns­berg in der Nehei­mer Burg­stra­ße im letz­ten Jahr Anlauf­stel­le für Fra­gen und Pro­ble­me. Mit rund 900 Rechts­be­ra­tun­gen und ‑ver­tre­tun­gen hat sie sich zumeist erfolg­reich für die berech­tig­ten Ansprü­che von Rat­su­chen­den ein­ge­setzt. „Denn in eini­gen Bran­chen gelingt es dem Ein­zel­nen immer sel­te­ner, sein Anlie­gen selbst­stän­dig beim Anbie­ter vor­zu­brin­gen“, so die Lei­te­rin Petra Gol­ly bei der Vor­stel­lung des Jah­res­be­richts 2018.

Sprechzeiten jetzt auch nachmittags

Erfreu­lich, dass die Bera­tungs­stel­le unter neu­er Lei­tung und mit ver­än­der­tem Team die erfolg­rei­che Arbeit fort­set­zen konn­te. Nach Umbau­ar­bei­ten und mit ver­än­der­ten Öff­nungs­zei­ten sind die Ver­brau­cher­schüt­zer am gewohn­ten Stand­ort in neu gestal­te­ten Räu­men nun neben Sprech­zei­ten am Vor­mit­tag an zwei Wochen­ta­gen auch bis in den frü­hen Abend erreich­bar und somit kun­den­freund­lich aufgestellt.

Verbraucherarbeit rechnet sich

Petra Gol­ly ist Lei­te­rin der  Ver­brau­cher­zen­tra­le Arns­berg. (Foto: oe)

Als gefrag­ter Lot­se hat sich die Bera­tungs­stel­le auch 2018 gezeigt: Denn ihre Ange­bo­te hal­fen, um sich gegen Fall­stri­cke des Ver­brau­cher­all­tags zu wapp­nen und gegen unbe­rech­tig­te For­de­run­gen zu weh­ren. „Damit hel­fen wir kei­nes­wegs nur Haus­hal­ten mit knap­pen Kas­sen, son­dern eröff­nen bei­spiels­wei­se auch finan­zi­el­le Spiel­räu­me, etwa um fürs Alter vor­zu­sor­gen, um sich gegen Risi­ken wie Berufs­un­fä­hig­keit abzu­si­chern oder auch in Maß­nah­men zur Ener­gie­ein­spa­rung zu inves­tie­ren“, erläu­tert Bera­tungs­stel­len­lei­te­rin Petra Gol­ly, dass sich Ver­brau­cher­ar­beit rech­net. Gefragt waren die Hil­fe­stel­lun­gen bei ganz  unter­schied­li­chen Aus­gangs­si­tua­tio­nen: Sowohl „Vor­in­for­mier­te“, die etwa übers Inter­net schon mög­li­che Pro­blem­lö­sun­gen recher­chiert hat­ten und damit dann geschei­tert waren, als auch Rat­su­chen­de, die auf­grund viel­fäl­ti­ger Fak­to­ren nur über gerin­ges Poten­zi­al zur Selbst­hil­fe im Ver­brau­cher­all­tag ver­fü­gen, zähl­ten zur „Kun­den-Kli­en­tel“.

Dauerbrenner Energieversorger

Unge­woll­te Wech­sel des Ener­gie­ver­sor­gers und Ver­trags­um­stel­lun­gen – ein­mal mehr waren das die Dau­er­bren­ner der Bera­tungs­nach­fra­ge. Als Aus­gangs­punkt dafür ließ sich in der Regel ein Tele­fo­nat oder ein Kon­takt an der Haus­tür aus­ma­chen. So sind Ver­brau­cher häu­fig unge­wollt zum The­ma Ener­gie ange­ru­fen wor­den. Mal hat­ten sich die Wer­ben­den als Ver­tre­ter eines Ener­gie­ver­sor­gers, mal als Ener­gie­be­ra­ter oder als Ver­mitt­ler vor­ge­stellt. Anlie­gen dabei war es zumeist, per­sön­li­che Daten in Erfah­rung zu brin­gen, um einen Wech­sel des Strom­an­bie­ters ein­zu­lei­ten. Die­se Inten­ti­on blieb den Über­rum­pel­ten jedoch fast immer ver­bor­gen – und wur­de erst dann ent­tarnt, wenn Wochen spä­ter über­ra­schend der Ver­trag vom bis­he­ri­gen Anbie­ter gekün­digt wur­de oder eine Auf­trags­be­stä­ti­gung für einen neu­en Ver­trag ein­traf. Zudem sorg­ten intrans­pa­ren­te Preis­än­de­rungs­mit­tei­lun­gen von Ener­gie­ver­sor­gern für Ver­brau­cher­är­ger: Vier Unter­neh­men hat die Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW daher abge­mahnt und gegen drei inzwi­schen auch Kla­ge ein­ge­reicht, weil in den Schrei­ben der eigent­li­che Zweck so geschickt ver­schlei­ert war, dass der Kun­de die ent­hal­te­ne Preis­er­hö­hungs­an­kün­di­gung kaum bemer­ken konn­te. Und so auch sein Son­der­kün­di­gungs­recht für den Wech­sel zu einem güns­ti­ge­ren Ver­sor­ger ver­pass­te. Die Bera­tungs­stel­le hat­te hier anbie­ter­un­ab­hän­gi­gen Rat und recht­li­che Hil­fe­stel­lun­gen parat.

Billiger Einkauf ein teures Vergnügen

Beim Online­shop­pen auf vir­tu­el­len Markt­plät­zen wur­de die Hoff­nung auf einen bil­li­gen Ein­kauf zum teu­ren Ver­gnü­gen. So hat­te die Shop­ping­App Wish zwar für Mode über Elek­tro­nik bis hin zur Deko fürs Heim zwi­schen 60 und 90 Pro­zen­te güns­ti­ger als im sta­tio­nä­ren Han­del offe­riert, doch das Ordern der bil­li­gen Pro­duk­te kam Kun­den teu­er zu ste­hen. So beschwer­ten sich Rat­su­chen­de über über­ra­schend in Rech­nung gestell­te Zoll­ge­büh­ren, Steu­ern und Ver­sand­kos­ten, aber auch über mona­te­lan­ge Lie­fer­zei­ten und min­der­wer­ti­ge Qua­li­tät der Waren.

Bei Sofortkredit abgezockt

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le an der Nehei­mer Burg­stra­ße. (Foto: oe)

Schon der Name schien Pro­gramm: Der Kre­dit­ver­mitt­ler blitz.credit bot im Inter­net und via Face­book eine Mas­ter­Card Gold und einen Sofort­kre­dit bis zu 7777 Euro an. Selbst wenn der eige­ne Finanz­rah­men in Schief­la­ge gera­ten war, ver­hieß das Ange­bot den unpro­ble­ma­ti­schen Zugang zum bar­geld­lo­sen Bezah­len. „Doch nahm die Bestel­lung häu­fig einen ent­täu­schen­den Aus­gang: Denn Ver­brau­cher erhiel­ten nicht den erhoff­ten Kre­dit, son­dern ein Star­ter­pa­ket mit­samt Zugangs­da­ten für die Bean­tra­gung einer kost­spie­li­gen Pre­paid-Kre­dit­kar­te. 149,90 Euro Aus­ga­be­ge­bühr muss­ten bei der Aus­lie­fe­rung per Nach­nah­me begli­chen wer­den“, ent­larvt Bera­tungs­stel­len­lei­te­rin Petra Gol­ly die Masche. Wur­de die Annah­me ver­wei­gert, folg­ten Zah­lungs­auf­for­de­run­gen, zusätz­li­che Mahn- sowie Inkas­so­kos­ten von bis zu 555,45 Euro. All dies wur­de für eine blo­ße Pre­paid-Kre­dit­kar­te ver­langt, auf die vor der Benut­zung erst Geld gela­den wer­den muss – und die anders­wo kos­ten­güns­ti­ger erhält­lich ist. Vom ver­spro­che­nen schuf­afrei­en Sofort­kre­dit sahen Inter­es­sen­ten oben­drein nichts.

Kostenspirale bei Ratenzahlungen

Wer nicht recht­zei­tig zahlt, ris­kiert Post vom Inkas­so­bü­ro zu bekom­men – oft­mals hor­ren­de unbe­rech­tig­te Gebüh­ren und Droh­ku­lis­se inklu­si­ve. „Wird dann unbe­dacht eine Raten­zah­lungs­ver­ein­ba­rung unter­schrie­ben, kommt die Kos­ten­spi­ra­le oft erst rich­tig in Gang“, berich­tet Bera­tungs­stel­len­lei­te­rin Petra Gol­ly. Denn die­se Ver­ein­ba­rung zum Abstot­tern müss­ten säu­mi­ge Zah­ler meist teu­er erkau­fen. So sei­en hohe Eini­gungs­ge­büh­ren zumeist der Preis, um die­sen Deal über­haupt abschlie­ßen zu kön­nen. Oben­drein müss­te eine Rei­he von ver­klau­su­lier­ten Erklä­run­gen in den Vor­dru­cken akzep­tiert wer­den – deren nach­tei­li­gen Fol­gen Ver­brau­cher kaum über­schau­en kön­nen. Bei einem Check von über 200 Raten­zah­lungs­vor­schlä­gen von 45 ver­schie­de­nen Inkas­so­bü­ros hat­te die Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW mas­sen­haft Fall­stri­cke ent­deckt. Unter dem Akti­ons­mot­to „Vor­sicht, Inkas­so!“ hat­te die Bera­tungs­stel­le vie­le Hil­fe­stel­lun­gen parat, um For­de­run­gen zu prü­fen und nicht ein­fach drauf­los­zu­zah­len. Denn grund­sätz­lich gilt: Durch Zah­lungs­ver­zug ent­ste­hen­de Kos­ten dür­fen nicht unnö­tig auf­ge­bla­sen wer­den. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le hat eine zügi­ge gesetz­li­che Rege­lung gefor­dert, dass für Raten­zah­lungs­ver­ein­ba­run­gen kei­ne zusätz­li­chen Kos­ten berech­net wer­den dür­fen und die­se auch nicht an die unge­prüf­te Aner­ken­nung der For­de­rung gekop­pelt sein dürfen.

Beratung im digitalen Verbraucheralltag

Bei vie­len außer­ge­richt­li­chen Rechts­be­ra­tun­gen und ‑ver­tre­tun­gen stan­den ein­mal mehr Pro­ble­me mit Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­an­bie­tern im Mit­tel­punkt. Nicht nach­voll­zieh­ba­re Pos­ten in der Rech­nung, Stol­per­fal­len beim Anbie­ter­wech­sel – oft­mals gab es mit den Unter­neh­men gleich meh­re­re Pro­ble­me. Anlass für Beschwer­den war viel­fach auch, wenn die tat­säch­li­che Leis­tung und Geschwin­dig­keit des Inter­net­an­schlus­ses mit den Ver­spre­chun­gen in der Wer­bung oder des Kun­den­be­ra­ters nicht über­ein­stimm­ten. Weil oft mit hohen „bis-zu“Bandbreiten gewor­ben wur­de, geriet der Frust groß, wenn ange­prie­se­ne High­speed-Ver­bin­dun­gen dann im Nut­zer­all­tag als lah­me Enten stran­de­ten. Mit einem Infor­ma­ti­ons­pa­ket beglei­te­te die Bera­tungs­stel­le den digi­ta­len Ver­brau­cher­all­tag, um sich über ver­trag­li­che zuste­hen­de Geschwin­dig­kei­ten zu ori­en­tie­ren. Dabei wur­de erklärt, dass das Pro­dukt­in­for­ma­ti­ons­blatt hier­bei ver­bind­li­che Grund­la­ge ist und gezeigt, wie man tat­säch­li­che Surf­ge­schwin­dig­kei­ten rechts­si­cher fest­hält. Außer­dem gab es kom­pe­ten­te Unter­stüt­zung bei der geziel­ten Durch­set­zung von Kundenrechten.

Besser Heizen

Was läuft im Kel­ler? – Mit die­ser Fra­ge hat­te sich die Ver­brau­cher­zen­tra­le bei ihrer Kam­pa­gne „Bes­ser hei­zen“ auf­ge­macht, Ener­gie­ein­spar­po­ten­zia­len auf die Spur zu kom­men. Denn 60 Pro­zent aller Hei­zun­gen ver­brau­chen nach heu­ti­gem Stand der Tech­nik zu viel Ener­gie. Und schon mit dem ein­fachs­ten Schritt, dem Tausch des alten Öl- oder Gas­heiz­kes­sels gegen moder­ne Brenn­wert­tech­nik, sinkt der Ener­gie­ver­brauch um ein Viertel.

Ausblick

Petra Gol­ly gab auch einen aktu­el­len Aus­blick: „Bei Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­shops haben wir fest­ge­stellt, dass sie bei ihren Infor­ma­ti­ons­pflich­ten gegen­über den Kun­den beim Ver­trags­ab­schluss pat­zen. Wir haben daher ein 14-tägi­ges Wider­rufs­recht bei solch kom­ple­xen Ver­trags­kon­stel­la­tio­nen gefor­dert. Zur Euro­pa­wahl zei­gen wir auf, wie die Men­schen im All­tag von der euro­päi­schen Ver­brau­cher­po­li­tik pro­fi­tie­ren: Von der Decke­lung der Gebüh­ren beim Ein­satz von Zah­lungs­mit­teln über die Abschaf­fung der Roa­ming-Gebüh­ren bis hin zu Vor­ga­ben für ener­gie­ef­fi­zi­en­te Kühl­schrän­ke und Wasch­ma­schi­nen, wodurch Haus­hal­te bei den Strom­kos­ten kräf­tig sparen.“

(Quel­le: Pres­se­mit­tei­lung Ver­brau­cher­zen­tra­le Arnsberg)

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